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Di, 10:42 Uhr
17.05.2016
Mehr als die Hälfte aller Verurteilten waren Wiederholungstäter

Über 25.000 Personen vor Gericht

Nach ersten Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik 2015 standen 25 449 Personen wegen einer Straftat oder einem Vergehen vor einem Thüringer Gericht. Einzelheiten in Ihren Nordthüringer Online-Zeitungen...

Grafik (Foto: TLS) Grafik (Foto: TLS)
Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, wurden 20 042 Angeklagte rechtskräftig verurteilt, das heißt gegen sie wurde eine Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder Strafarrest (bei allgemeinem Strafrecht) bzw. eine Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregel (bei Jugendstrafe) verhängt. Verurteilt werden kann nur, wer zur Tatzeit strafmündig, das heißt 14 Jahre oder älter, ist. Somit lag die Verurteilungsquote mit 78,8 Prozent unter Vorjahresniveau (2014: 79,2 Prozent).

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Die Zahl der Verurteilten ist gegenüber dem Vorjahr um 535 Personen bzw. 2,6 Prozent gesunken. In weiteren 721 Fällen entschieden die Gerichte auf Freispruch, in 4 676 Fällen wurde das Verfahren eingestellt oder von einer Strafe abgesehen, gegen zehn Personen wurde eine Maßregel ausgesprochen.

Mehr als die Hälfte aller Verurteilten (11 472 Personen) waren bereits wegen eines oder mehrerer früherer Verbrechen oder Vergehen vorverurteilt, der Anteil ist mit 57 Prozent etwas geringer als im Vorjahr. Sowohl bei den nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten als auch bei den nach Jugendstrafrecht Verurteilten sank die Zahl der Vorbestraften. 41 Prozent aller Vorverurteilten hatten bereits fünfmal oder häufiger Strafen zu verbüßen. Bei nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten handelte es sich bei den früheren Strafen hauptsächlich um Geld- und Freiheitsstrafen. Die nach Jugendstrafrecht Verurteilten waren überwiegend zu Zucht-mitteln, wie Verwarnungen, Auflagen und Jugendarrest sowie zu Erziehungsmaßregeln verurteilt worden.

Gründe für Verurteilungen

Die meisten Verurteilten (15 816 Personen) hatten gegen das Strafgesetzbuch (- 4,6 Prozent) und 4 226 Personen gegen andere Gesetze (+ 5,8 Prozent) verstoßen. Ein Viertel aller Verurteilten stand wegen der so genannten „anderen Vermögens- und Eigentumsdelikte“ (hier insbesondere Betrug und Erschleichen von Leistungen) und gut ein Fünftel wegen Delikten im Straßenverkehr vor Gericht. Knapp 18 Prozent mussten sich wegen Diebstahls- und Unterschlagungsdelikten verantworten. Mehr als die Hälfte (56 Prozent) aller wegen Straftaten im Straßenverkehr Verurteilten stand zur Tatzeit unter Einfluss von Alkohol oder einem anderen berauschenden Mittel.

An den vermehrten Verurteilungen nach den Gesetzen außerhalb des Strafgesetzbuches sind maßgeblich Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz beteiligt. Im Jahr 2015 wurden 2 058 Personen wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen, knapp neun Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Autor: nnz

Kommentare
Gehard Gösebrecht
17.05.2016, 15.22 Uhr
Also da geht noch was
Die Straftaten gegen diesen feinen Rechtsstaat, kommen mir ein wenig schmal vertreten vor.
Da ist noch ein wenig Luft nach oben offen!
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