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Mo, 11:52 Uhr
25.05.2015

DGB: Nur ein erster Schritt

Mit dem Gesetzentwurf zum Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz ist die rot-rot-grüne Landesregierung auf dem Weg, ihre Verpflichtung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Damit zieht Thüringen in Sachen Bildungsfreistellung 25 Jahre nach der Wiedervereinigung endlich mit den anderen Bundesländern gleich. Für die Gewerkschaft allerdings nur ein erster Schritt...


Mit dem Anspruch, für allgemeine, politische, kulturelle und berufsweltbezogene Bildung Rechtsicherheit zu schaffen und für eine neue politische Kultur im Freistaat Thüringen einzutreten, wird mit dem neuen Bildungsfreistellungsgesetz ein erster Schritt in die richtige Richtung gegangen.

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„Was die CDU-Landesregierung über zwei Jahrzehnte nicht vermocht hatte, nämlich einen Bildungsanspruch per Gesetz für die Beschäftigten auf dem Weg zu bringen, wird nun möglich. Dass sich demgegenüber gerade die Thüringer Wirtschaft ablehnend äußert, ist aus Sicht der IG Metall nicht nachvollziehbar, denn der vorliegende Gesetzentwurf steht gegenüber Bildungsfreistellungsgesetzen anderer Bundesländer deutlich zurück“, so Bernd Spitzbarth, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Erfurt und Nordhausen.

„Wer über den Mangel an ausreichend gebildeten jungen Fachkräften klagt und den Zugang zu allgemeinen politischen Bildung gleichzeitig verwehrt, ist noch so rückständig wie vor 25 Jahren und sollte besser schweigen“, so Michael Ebenau, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Jena-Saalfeld und Gera.

„Aus Sicht der IG Metall ist es für die Arbeitswelt unerlässlich, berufliche und gesellschaftspolitische Bildung gleichrangig im Gesetz zu erfassen. „Wer politisch mündige Menschen in der Gesellschaft in der Arbeitswelt will, kann sich dem nicht verwehren. Es ist schon eine Schande, dass es über zwei Jahrzehnte brauchte, um das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, ILO über bezahlten Bildungsurlaub von 1974 im Freistaat umzusetzen. Mit seiner Unterzeichnung hatte sich die Bundesrepublik Deutschland schon damals vertraglich dazu verpflichtet, die Gewährung von bezahltem Bildungsurlaub zu fördern.

Es ist gut, dass der vorliegende Gesetzentwurf die Möglichkeit offen lässt, bessere Standards tarifvertraglich zu vereinbaren. Damit können die Tarifparteien als ordnungspolitische Rahmengeber innerhalb der Arbeitswelt maßgeschneiderte Regelungen für die Branchen und Betriebe tariflich vereinbaren. Das wird allerdings nur gelingen, wenn der Verband der Wirtschaft Thüringens von seinem hohen Ross der absoluten Ablehnung des Gesetzes herunterkommt“ so Spitzbarth und Ebenau abschließend.
Autor: red

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