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Mo, 20:35 Uhr
18.05.2015

nnz-Forum: Service und Kundenwerbung

"Wir haben versucht am 12. Mai dieses Jahres während der Öffnungszeiten der Gaststätte im Nordhäuser Ratskeller zu Mittag zu essen"... So beginnt eine Lesermail an die nnz-Redaktion...


"Wir mussten feststellen, die Gaststätte ist geschlossen, ohne dies den potenziellen Kunden auf irgend eine Weise mitzuteilen. Kein Schild, kein noch so kleiner Zettel - nichts.

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Auch die Homepage des Nordhäuser Ratskellers sagt nichts über eine Schließung des Lokals aus. Es werden weiter die aktuellen Angebote beworben und zu einem Besuch eingeladen. Wir haben aus dem aktuellem Gutscheinkalender (2015) einen Gutschein, welchen wir gern einlösen wollten, aber daraus wurde leider nichts.

Auch e-Mails an die Kontaktadresse des Lokals bleiben unbeantwortet - so geht Service und Kundenwerbung beim Nordhäuser Ratskeller.
Wolfgang Diener
Autor: red

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Kommentare
Alex Gösel
18.05.2015, 22.30 Uhr
Nicht nur der Ratskeller...
auch das "LaFlamme" Bistro in der Rautenstraße, in der Nähe des Ratskellers, hatte am 16. 05. diesen Jahres ohne ersichtlichen Grund geschlossen. Und das obwohl laut den Öffnungszeiten sowohl an der Tür als auch im Internet seit 10 Uhr hätte offen sein sollen.

Einzig einen doch recht verworrenen Blick aus dem inneren des Bistros habe ich von einer Dame erhaschen können, mehr nicht.

Einen Gutschein habe ich für dieses Restaurant zwar nicht, aber dieses Bistro hätte ich schon gern mal mit meinem Besuch getestet. Nur jetzt ist eines sicher: so schnell werde ich an diesem Bistro mich nicht nochmal blicken lassen, denn wer nicht will, der hat schon, oder?
yven
19.05.2015, 08.08 Uhr
....Gutscheinkunden
Sind da sowieso nicht gern gesehen.Auch nach Bekanntgabe bei der Bestellung,dass wir einen Gutschein haben gab es erhebliche Probleme beim Bezahlen.Der Koch müsste es rechtzeitig erfahren,was die Servicekraft sicher versäumt hatte!
Warum die Information beim Koch ankommen soll kann sich denken :-)
Flitzpiepe
19.05.2015, 08.54 Uhr
Wenn ich das so lese,
kann ich den beiden erwähnten Lokalen nur gratulieren, diese Kunden nicht mehr bedienen zu müssen.
Ich war bereits mehrere Male in beiden und kann nichts Negatives berichten. Das was hier aber in der Öffentlichkeit gemacht wird, ist Rufschädigung, ohne dass sich die Beklagten wehren können. Der Kunde soll zwar König sein, aber das hier geht irgendwie zu weit.
Da kann man sich mal 5 Minuten ärgern und man geht zum nächsten Lokal und dann ist auch mal wieder gut.
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Anmerk. d. Red.: Die Diskussion ist beendet.
maus590
19.05.2015, 09.02 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Die Diskussion ist beendet
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