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Fr, 09:06 Uhr
03.04.2015

Zwingende Investitionen berücksichtigen

Wer heute eine Immobilie bauen oder kaufen möchte, muss bestehende und geplante Vorgaben des Gesetzgebers mehr denn je in die Finanzierung einplanen. Die größten Folgen bringt die Energieeinsparverordnung (EnEV) mit sich....


Diese Verordnung nimmt Bauherren und Hauseigentümer in die Pflicht, Standardanforderungen für einen effizienten Energiehaushalt der Immobilie zu erfüllen. Bereits seit dem 1. Januar 2015 müssen Eigentümer etwa Öl- und Gasheizkessel tauschen, die älter als 30 Jahre sind und auch eine Mindestdämmung von Dachräumen ist verpflichtend.

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Ausnahmen gelten für Brennwert- und Niedertemperaturkessel sowie Ein- oder Zweifamilienhäuser die seit Februar 2002 selbst bewohnt werden. Achtung: wird die seit 2002 bewohnte Immobilie verkauft, muss der neue Eigentümer die Heizung innerhalb von zwei Jahren ersetzen. „Käufer von älteren Immobilien müssen ihr Augenmerk stärker auf Heizungsanlage und Dämmung legen als bisher.

Hier drohen die größten Investitionen. Auch vermietete Renditeobjekte sollten noch genauer unter die Lupe genommen werden“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportal Baufi24.de. Wird vergessen so eine vorgeschriebene Investition in die Baufinanzierung einzuplanen, kann sich das schnell als Stolperstein des gesamten Projekts erweisen.

Die nächste Stufe der EnEV folgt schon am 1. Januar 2016: Ab dann gilt eine Verschärfung der Anforderungen an den Primärenergiebedarf von Neubauten um 25 Prozent. Nichtbeachtung der EnEV kann mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden und die Bundesländer sind angehalten Energieausweise stichprobenartig zu kontrollieren. Doch es gibt auch neue Regelungen zum Vorteil der Bauherren: So wurde das KfW Programm "Energieeffizient Sanieren" ausgebaut. Unter anderem werden Tilgungszuschüsse erhöht und barrierefreies Sanieren gefördert.

„Das vermeintlich günstige Altbauschnäppchen kann sich schnell als Investitionsruine erweisen“, weiß Scharfenorth. Wer kein Experte ist, sollte unbedingt einen Gutachter hinzuziehen. „Den in jedem Fall wichtigen finanziellen Puffer sollten Käufer von sanierungsbedürftigen Gebäuden vorsichtshalber größer planen, um bösen Überraschungen vorzubeugen“, so Scharfenorth. Zukünftige Eigentümer eines Neubaus nach neusten Energiestandards sehen den Gesetzesvorgaben derzeit entspannt entgegen, was sich allerdings auch in den Kaufpreisen wiederspiegelt. Alle Kaufinteressierten sollten sich grundlegend über Gesetzesvorgaben und geplante Änderungen hinsichtlich des Bauens aber auch über Veränderungen bei Gebühren wie etwa der Grunderwerbssteuer immer aktuell informieren.

Mit dem Baufinanzierungsrechner von Baufi24.de ermitteln Interessierte schnell und einfach wie monatliche Raten aus Zins und Tilgung bei Annuitätendarlehn ausfallen und vermeiden Kostenfallen.
Autor: red

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