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Sa, 16:00 Uhr
14.03.2015

Gefährliche Vorgaben

Vorsicht! Gefahr! Aktuelle Vorgaben beim Sammeln und Verwerten von Lithium (Ionen) Batterien und Elektroaltgeräten mit Lithiumbatterien sind derzeit im medialen Umlauf, bundesweit. Dazu eine Aufklärung von Tim Schäfer...


Darin wird gefordert, dass Privatleute die Batteriezellen mittels Werkzeug wie Schraubendrehern zu Hause oder an der Sammelstelle aus Geräten und Batterien herausholen sollen.

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Hier drohen aber neue Gefahren für Mensch und Umwelt, in den Prozessen und der Beförderung. Lithiumbatterin sind in mobilen elektronischen Geräten, Elektrofahrrädern, USV verstärkt enthalten. Diese Akku`s sind Kraftpakete mit einem inhärenten hohem Reaktionspotenzial. Beispielsweise wenn diese Akku`s missbraucht werden (Defekte, Kurzschlüsse).

Bei der Sammlung von Elektroaltgeräten wird derzeit in den Medien oft davon berichtet, dass die Privatleute die Batterien vor oder an der Sammelstelle (örE, Handel) aus Geräten usw. ausbauen sollen. Zum Beispiel mit Schraubendrehern usw. (vgl. Weserkurier). Hier drohen dann aber wirklich neue Gefahren wie Kurzschlüsse! Das sollte so besser gar nicht gemacht werden. Das kann sogar gefährlich sein und erhöht die Risiken.

Auch die Begründung in den Veröffentlichungen, dass neue Rechtsvorschriften dies einfordern ist so gerade nicht richtig! Tim Schäfer von Envites Energy zu nnz-online: "Jetzt wird also vorgeschlagen, Lithium (Ionen) Batterien an den Sammelstellen durch Privatpersonen aus den Elektroaltgeräten zu entfernen. Das ist eher eine Risikoerhöhung, bezüglich der Gefahr von Kurzschlüssen und möglichen Beschädigungen. Wie leicht kann mit einem Werkzeug wie einem Schraubenzieher ein Loch in eine Batterie geschlagen werden oder die Schutzmechanismen werden zerstört. Gefahren drohen! Denn dies kann zur Folge haben, dass die Lithiumbatterie spontan reagiert, bis zum Austritt mithin auch Mensch und Umwelt gefährdender Inhaltsstoffe, gefährlicher Hitze oder Entzündung, dem Abbrand der Batterien! Solche herausgebauten Batterien können ggf. regelmäßig dann auch nicht mehr als typgeprüft angesehen werden oder gelten als defekt. Damit dürften diese Batterien ggf. nur noch nach speziellen, verschärften Vorschriften überhaupt befördert werden.“

Oft bietet das Gehäuse der Geräte doch auch einen konstruktiven Schutz für die Batterien, sind Schutzelemente auf der Batterieelektronik enthalten. Eine Batterie, defekt durch solch unsachgemäße Entnahme kann nach Stunden und Tagen noch energetisch abreagieren. Mithin wird dadurch die Feuergefahr in Beförderung, Lagerung und Verwertungsanlagen noch erhöht! Besonders in den weiteren Sammel- und Recyclingprozessen von Lithiumbatterien, die dann unter vereinfachten Beförderungsbedingungen durchgeführt werden (Gefahrgut) kann es ggf. sogar zu vermehrten Bränden kommen.

Daher der Vorschlag richtig ist, nur die Lithium-Ionen Batterien aus Geräten entnehmen lassen, wo dies der Hersteller auch vorgesehen hat, dies so konstruktiv vorgesehen ist!
Autor: red

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