Do, 12:28 Uhr
12.02.2015
Rätselhafte Heizkostenabrechnung?
Heizkostenabrechnungen erschließen sich dem Leser selten auf den ersten Blick. Aber es lohnt sich, der Sache einmal tiefer auf den Grund zu gehen. Gesetzliche Grundlage für die Abrechnung ist die Heizkostenverordnung (HKVO)...
Diese schreibt vor, dass 50 bis 70 Prozent der Kosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen, die verbleibenden 30 bis 50 Prozent werden als Grundkosten über die beheizte Wohnfläche abgerechnet. Wie hoch der verbrauchsabhängige Teil ist, wird vom Hauseigentümer entsprechend den Vorgaben in der HKVO festgelegt.
Nur auf den verbrauchsabhängigen Anteil haben Mieter durch ihr Heizverhalten direkten Einfluss. Diesen kann man in der Regel auch selbst gut kontrollieren. Die auf der Abrechnung ausgewiesenen Verbrauchseinheiten können zum Beispiel bei elektronischen Heizkostenverteilern auch nach der Ablesung noch am Gerät abgerufen werden. Leider fehlen den Nutzern aber meistens die Bedienungsanleitungen für die Geräte, beklagen die Energieberater der Verbraucherzentrale.
Hat man die abgerechneten Verbrauchseinheiten überprüft, lohnt ein Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch im gesamten Haus. Man erkennt dann sofort, ob man wesentlich mehr oder weniger verbraucht und kann die Ursachen dafür suchen.
Die Verbraucherzentrale rät allen Mietern, die eigene Abrechnung genau unter die Lupe zu nehmen. Bei Unklarheiten sollten Verbraucher sich unabhängigen Rat bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale holen.
Schließlich helfen die Energieberater auch dabei, die Heizkosten durch das eigene Verhalten günstig zu beeinflussen, zum Beispiel durch richtiges Lüften oder den Umgang mit der Heizungsregelung. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.
Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0361 555140. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Autor: redDiese schreibt vor, dass 50 bis 70 Prozent der Kosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen, die verbleibenden 30 bis 50 Prozent werden als Grundkosten über die beheizte Wohnfläche abgerechnet. Wie hoch der verbrauchsabhängige Teil ist, wird vom Hauseigentümer entsprechend den Vorgaben in der HKVO festgelegt.
Nur auf den verbrauchsabhängigen Anteil haben Mieter durch ihr Heizverhalten direkten Einfluss. Diesen kann man in der Regel auch selbst gut kontrollieren. Die auf der Abrechnung ausgewiesenen Verbrauchseinheiten können zum Beispiel bei elektronischen Heizkostenverteilern auch nach der Ablesung noch am Gerät abgerufen werden. Leider fehlen den Nutzern aber meistens die Bedienungsanleitungen für die Geräte, beklagen die Energieberater der Verbraucherzentrale.
Hat man die abgerechneten Verbrauchseinheiten überprüft, lohnt ein Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch im gesamten Haus. Man erkennt dann sofort, ob man wesentlich mehr oder weniger verbraucht und kann die Ursachen dafür suchen.
Die Verbraucherzentrale rät allen Mietern, die eigene Abrechnung genau unter die Lupe zu nehmen. Bei Unklarheiten sollten Verbraucher sich unabhängigen Rat bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale holen.
Schließlich helfen die Energieberater auch dabei, die Heizkosten durch das eigene Verhalten günstig zu beeinflussen, zum Beispiel durch richtiges Lüften oder den Umgang mit der Heizungsregelung. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.
Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0361 555140. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
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