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Mo, 15:11 Uhr
01.12.2014

Ohne Fahrerlaubnis, dafür aber unter Alkohol

Ein Quadfahrer konnte zwar keinen gültigen Führerschein vorzeigen, hatte dafür jedoch eine kräftige „Fahne“...


Der 56-Jährige war am Sonntag kurz nach 22 Uhr auf der Charleville-Mezieres-Straße in eine Verkehrskontrolle geraten.

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Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,89 Promille. Dem Mann wurde im Klinikum eine Blutprobe entnommen.

Nur eine Stunde später wurde ein weiterer Fahrer ohne Fahrerlaubnis erwischt. Der 29-Jährige konnte bei einer Kontrolle auf der Halleschen Straße nur einen tschechischen Führerschein vorlegen, der aber in der Bundesrepublik keine Gültigkeit besitzt.

Der Mann wurde angezeigt, ebenso die Halterin des Autos, die ihm die Benutzung ihres Wagens erlaubt hatte.
Autor: red

Kommentare
Marco Sch.
01.12.2014, 18.13 Uhr
Kompletter Blödsinn der Polizeibericht der Nordhäuser Polizei
Man hat meinen Führerschein beschlagnahmt, auf deutsch wurde er mir gestohlen. Ein Thüringer Staatsanwalt denkt anscheint das seine Ansicht der Rechtslage über der des EuGH steht, und beamte der Polizei mit falschen Tatsachen schult. Das Resultat dieser Schulung bekam ich gestern Abend zu spüren. Fakt ist das ich nie einen deutschen Führerschein hatte, also auch nicht entzogen wurde warum auch immer. Und erst dieses Jahr wurden mehreren Verfahren gegen meine Person eingestellt nach Paragraph 170 Abs. 2 StPO. Die Nordhäuser Polizisten haben ihre Befugnis diesmal weit überschritten und dagegen werde ich diesmal reichlich vorgehen.
E20
02.12.2014, 07.28 Uhr
legal
ein rechtmäßig erworbener EU Führerschein (z.B. in Tschechien) ist vom Grundsatz her völlig legal und muß auch von den deutschen Beamten anerkannt werden
Harzer_jung
02.12.2014, 16.39 Uhr
stimmt aber nur teilweise
erstens braucht man dann auch den passenden Pass der Chechischen Republik dazu. Dann gilt der auch hierzulande.

Die Kombination deutscher Pass und Fahrerlaubniss aus Tschechien ist da schon schwieriger.
die gilt nur wenn es hierzulande keine Bedenken im Zentralregister gibt.
Und da stehen auch ZB Verbote darin in bestimmter Zeit einen FS erlangen zu können.

Fehlt eigentlich nur noch das jemand mit der These um die Ecke kommt das wenn dann nur Dokumente einer Reichsregierung oder was auch immer gültig wären.
E20
02.12.2014, 19.32 Uhr
erst schlau machen @Harzer_jung
einen Pass des "EU-Landes" braucht man keinesfalls- um den Führerschein zu bekommen, muß man jedoch einen gemeldeten Wohnsitz von mindestens 185 Tagen im jeweiligen EU-Land nachweisen.
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