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Mo, 14:39 Uhr
20.10.2014

Reifen rechtzeitig wechseln

Der goldene Oktober verleitet einige Autofahrer, mit dem Winterreifenwechsel noch zu warten. Allerdings kann bereits im Herbst der Winter auch in den Niederungen vorbeischneien, Reifglätte in den Morgenstunden ist da keine Seltenheit, warnt der TÜV...

Auf derartige Wetterkapriolen sollten Autofahrer in jedem Fall gefasst sein. Der TÜV Thüringen rät daher frühzeitig, auf Winterreifen umzusatteln.

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Jedes Jahr aufs Neue beginnt die Diskussion über die situationsbedingte Winterreifenpflicht. Viele Autofahrer sind verunsichert und stehen vor der Frage: Brauche ich Winterreifen oder genügen Ganzjahresreifen?

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte hat der Gesetzgeber im Paragraph 2, Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt, dass Kraftfahrzeuge nur mit Reifen gefahren werden dürfen, die eine entsprechende Kennzeichnung als M+S-Reifen (Matsch und Schnee) verfügen beziehungsweise auf denen das Bergpiktogramm mit Schneeflocke abgebildet ist.

Für das Fahren mit Sommerreifen bei den genannten Einschränkungen sieht der aktuelle Bußgeldkatalog eine Strafe von 60 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister (FAER) vor. Kommt es dabei zu einer Behinderung, werden 80 Euro sowie ein Punkt fällig. Sollte es dadurch zu einem Unfall kommen, werden sogar 120 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg verhängt.

Der Gesetzgeber nimmt den Fahrzeugführer in die Verantwortung. Er muss die Ausrüstung seines Fahrzeugs an die Wetterverhältnisse anpassen. Wer weiß, dass er in die Berge fährt, muss im Spätherbst und Winter mit Schneeglätte auf den Straßen rechnen und hat somit für eine geeignete Bereifung an seinem Fahrzeug Sorge zu tragen.

Ganzjahresreifen haben gegenüber Winterreifen bei Schnee schlechtere Fahreigenschaften. Achmed Leser vom TÜV Thüringen empfiehlt Autofahrern, in der kalten Jahreszeit in jedem Fall auf Winterreifen umzurüsten. „Bereits bei Temperaturen unter sieben Grad Celsius können Sommerreifen einen längeren Bremsweg gegenüber Winterreifen aufweisen. Auf glatter Fahrbahn könnten das am Ende die entscheidenden Zentimeter sein, die über Unfall oder sicheres Anhalten entscheiden“, so Leser. Der Unfallexperte rät: „Die Mindestprofiltiefe sollte vier Millimeter betragen, auch wenn nur 1,6 Millimeter gesetzlich vorgeschrieben sind. Außerdem sollten Winterreifen - genauso wie Sommerreifen - spätestens nach sechs bis acht Jahren ausgetauscht werden.“
Autor: red

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