Do, 12:55 Uhr
27.06.2013
Mittagessen auch in Ferien fördern
Der Landkreis Nordhausen will erreichen, dass alle Schüler, die leistungsberechtigt sind im Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes, auch in den Ferien davon profitieren. Konkret geht es dabei um den Zuschuss zum Mittagessen, den der Gesetzgeber zwar für die Schulzeit, aber nicht für die Ferienbetreuung in der Schule vorsieht...
Unser Ziel ist es ganz klar, dass die Unterstützung für das Mittagsessen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht nur während der Unterrichtszeit, sondern auch in den Ferien gewährt wird. Momentan schließt das die gesetzliche Grundlage eigentlich aus, sagt Landrätin Birgit Keller. Dies entspricht unserer Auffassung nach jedoch nicht der eigentlichen Zielstellung dieses Förderprogramms.
Deshalb hat sich der Landkreis Nordhausen an das zuständige Thüringer Wirtschaftsministerium gewandt und um Klärung in diesem Sachverhalt gebeten. Das Wirtschaftsministerium wird sich nun dazu mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales auseinandersetzen. Wir hoffen nun, dass das Bundesministerium unsere Sichtweise teilt und es uns als Landkreis weiterhin erlaubt, über das Bildungs- und Teilhabepaket das Mittagessen auch in der Ferienbetreuung in der Schule zu unterstützen, so Birgit Keller. Das Wirtschaftsministerium hat dem Landkreis empfohlen, bis zu einer Klärung das Mittagsessen in den Ferien nicht zu fördern.
Wir wollen jedoch vermeiden, dass es zu Problemen in den anstehenden Sommerferien kommt, daher fordern wir eine schnelle Lösung, so die Landrätin. Sollten wir keine Antwort rechtzeitig vor den Sommerferien bekommen, werden wir selbst eine Entscheidung treffen. Ich halte daran fest, dass es möglich sein muss, dass die Schüler auch in der Ferienbetreuung gemeinsam Mittagessen – das darf nicht an den fehlenden Finanzmitteln in einzelnen Familien scheitern. Ich werde dieses Thema auch noch einmal im Kreistag am 9. Juli vortragen.
Autor: redUnser Ziel ist es ganz klar, dass die Unterstützung für das Mittagsessen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht nur während der Unterrichtszeit, sondern auch in den Ferien gewährt wird. Momentan schließt das die gesetzliche Grundlage eigentlich aus, sagt Landrätin Birgit Keller. Dies entspricht unserer Auffassung nach jedoch nicht der eigentlichen Zielstellung dieses Förderprogramms.
Deshalb hat sich der Landkreis Nordhausen an das zuständige Thüringer Wirtschaftsministerium gewandt und um Klärung in diesem Sachverhalt gebeten. Das Wirtschaftsministerium wird sich nun dazu mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales auseinandersetzen. Wir hoffen nun, dass das Bundesministerium unsere Sichtweise teilt und es uns als Landkreis weiterhin erlaubt, über das Bildungs- und Teilhabepaket das Mittagessen auch in der Ferienbetreuung in der Schule zu unterstützen, so Birgit Keller. Das Wirtschaftsministerium hat dem Landkreis empfohlen, bis zu einer Klärung das Mittagsessen in den Ferien nicht zu fördern.
Wir wollen jedoch vermeiden, dass es zu Problemen in den anstehenden Sommerferien kommt, daher fordern wir eine schnelle Lösung, so die Landrätin. Sollten wir keine Antwort rechtzeitig vor den Sommerferien bekommen, werden wir selbst eine Entscheidung treffen. Ich halte daran fest, dass es möglich sein muss, dass die Schüler auch in der Ferienbetreuung gemeinsam Mittagessen – das darf nicht an den fehlenden Finanzmitteln in einzelnen Familien scheitern. Ich werde dieses Thema auch noch einmal im Kreistag am 9. Juli vortragen.


