eic kyf msh nnz uhz tv nt
Fr, 15:50 Uhr
12.04.2013

Außer Rand und Band

Vier gestandene Polizeibeamte waren am Freitagmittag nötig, um einen unbelehrbaren Rentner und dessen Tochter zur Räson zu bringen. Im Ergebnis des Polizeieinsatzes liegen nun Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Widerstand, Beleidigung und Bedrohung vor...


Außerdem war der Rentner mit einem nicht zugelassenen Auto unterwegs und hat damit einen Unfall verursacht. Doch der Reihe nach:

Ein Polizeibeamter hatte in Ellrich auf einer Parkfläche ein Auto entdeckt, dessen Kennzeichen vom zuständigen Landratsamt mit den roten Aufklebern „Stillgelegt“ versehen waren. Das Auto war zwangsstillgelegt worden, weil seit geraumer Zeit keine Haftpflichtversicherung mehr bestand.

Als der 79-Jährige am Steuer des Auto vom Polizisten angesprochen wurde, kam die Tochter des Mannes dazu, stieg auf der Beifahrerseite ein und bedeutete ihrem Vater loszufahren. Der Beamte erklärte beiden Personen immer wieder durch die geöffnete Fahrertür, dass dieses Auto nicht mehr fahren darf. Daraufhin wurde er von beiden auf das Übelste beschimpft und bedroht. Insbesondere die Frau bediente sich dabei heftig der Fäkalsprache. Der Rentner hatte inzwischen den Motor gestartet und wollte wegfahren, konnte aber durch die geöffnete Tür am Arm festgehalten werden.

Zwischenzeitlich hatte der Beamte per Handy Verstärkung angefordert. Ein Kontaktbereichsbeamter aus dem Nachbarbereich und eine Streifenwagenbesatzung eilten zu Hilfe. Die 52-jährige Tochter stieg aus dem Wagen, beschimpfte und bedrohte den Polizeibeamten weiter und verschwand schließlich in einem Einkaufsmarkt.

Gemeinsam versuchten nun die vier Polizeibeamten den Rentner von einer Weiterfahrt abzuhalten. Dem widersetzte er sich mit aller Kraft, fuhr mit dem Auto rückwärts und rammte dabei einen Streifenwagen.

Als der Mann endlich aus dem Auto geholt worden war, gab er an, er habe einen Herzschrittmacher und es ginge ihm schlecht. Daraufhin wurde ein Rettungswagen angefordert. Die Besatzung bescheinigte dem Mann jedoch einen stabilen Gesundheitszustand.

Von seinem Vorhaben, mit dem Auto nach Hause zu fahren rückte der Mann noch immer nicht ab und erklärte, dass ihn daran niemand hindern wird. Schlussendlich stellten die Polizeibeamten die Kennzeichen des Wagens und den Autoschlüssel sicher und stellten das Auto verschlossen auf einen Parkplatz.
Autor: red

Anzeige symplr (6)
Kommentare
-----7
13.04.2013, 16:04 Uhr
Und morgen kommt das Ordnungsamt
Wenn die Polizei das stillgelegte Fahrzeug auf einen Fahrzeug gestellt haben, kommt morgen das Ordnungsamt und kassiert auch nochmal ab.

Aber irgendwie hat es der Fahrer nicht anders verdient, wie uneinsichtig er war. Die Tochter hätte ich nicht so einfach in den Markt gehen lassen, sondern auch gegen Sie eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung gemacht.
-----7
13.04.2013, 17:35 Uhr
Fehlerteufel
Natürlich wird das stillgelegte Fahrzeug nicht auf einem Fahrzeug abgestellt, sondern auf einem Parkplatz. Eigentlich wollte ich diesen Satz anders gestalten und da kommt dann so ein Fehler dabei heraus.
Quietschferkel
13.04.2013, 18:26 Uhr
kleine Anmerkung...
den Tatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es nicht. Laut einem Gerichtsurteil (bei Wunsch kann es gern nachgereicht werden) steht ein Beamter nicht höher als ein Normal-Bürger.
Demzufolge kann es nur eine Anzeige wegen Beleidigung geben. Wollt ich nur mal so erwähnt haben.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)