So, 13:14 Uhr
03.03.2013
Freistaat gewährt 800 Euro Zuschuss
Das Thüringer Innenministerium fördert künftig den Erwerb des LKW-Führerscheins für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. Einzelheiten wie immer in Ihren Nordthüringer Online-Zeitungen...
Innenminister Jörg Geibert hat in der Zweiten Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats für die Förderung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe einen neuen Fördertatbestand auf den Weg gebracht. Damit wird die Erweiterung der PKW-Fahrerlaubnis auf einen vollwertigen LKW-Führerschein für Feuerwehr-Einsatzkräfte unterstützt.
Wir verhindern so einen drohenden Mangel an Maschinisten für größere Feuerwehrfahrzeuge und stärken zugleich das ehrenamtliche Engagement, erklärte Geibert. Die Richtlinie soll am 12. März 2013 in Kraft treten.
Künftig wird die Erweiterung der PKW-Fahrerlaubnis auf einen LKW-Führerschein mit einem Festbetrag von 800 Euro je Führerscheinerwerb gefördert. Die dafür notwendigen Mittel können gemäß Brand- und
Katastrophenschutzgesetz aus den jährlich für die Brandschutzförderung zur Verfügung stehenden Mitteln der Feuerschutzsteuer gewährt werden.
Aufgrund der 1999 in Kraft getretenen Änderung des Führerscheinrechtes der Europäischen Union war es nicht mehr zulässig, dass Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen mit dem PKW-Führerschein geführt werden. Die neue Regelung sieht keine Beschränkungen auf bestimmte LKW-Fahrberechtigungen nach Fahrzeug-Gewichtsklassen vor.
Autor: redInnenminister Jörg Geibert hat in der Zweiten Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats für die Förderung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe einen neuen Fördertatbestand auf den Weg gebracht. Damit wird die Erweiterung der PKW-Fahrerlaubnis auf einen vollwertigen LKW-Führerschein für Feuerwehr-Einsatzkräfte unterstützt.
Wir verhindern so einen drohenden Mangel an Maschinisten für größere Feuerwehrfahrzeuge und stärken zugleich das ehrenamtliche Engagement, erklärte Geibert. Die Richtlinie soll am 12. März 2013 in Kraft treten.
Künftig wird die Erweiterung der PKW-Fahrerlaubnis auf einen LKW-Führerschein mit einem Festbetrag von 800 Euro je Führerscheinerwerb gefördert. Die dafür notwendigen Mittel können gemäß Brand- und
Katastrophenschutzgesetz aus den jährlich für die Brandschutzförderung zur Verfügung stehenden Mitteln der Feuerschutzsteuer gewährt werden.
Aufgrund der 1999 in Kraft getretenen Änderung des Führerscheinrechtes der Europäischen Union war es nicht mehr zulässig, dass Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen mit dem PKW-Führerschein geführt werden. Die neue Regelung sieht keine Beschränkungen auf bestimmte LKW-Fahrberechtigungen nach Fahrzeug-Gewichtsklassen vor.

