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So, 12:21 Uhr
21.12.2003

Basar im Internet

Nordhausen (nnz/sw). War der Pulli zu groß, das Brettspiel zu langweilig oder die Vase zu grässlich? Wollen Sie nach Weihnachten unerwünschte Geschenke loswerden? Dann sind Internetauktionen die richtige Hilfe...


Doch bevor Geschenke oder andere Dinge verkauft oder erstanden werden, ist noch einiges zu beachten. Die Zeitschrift test hat in der Januar-Ausgabe die wichtigsten Hinweise für Käufer und Verkäufer zusammen gestellt und gibt Tipps, wie die virtuelle Versteigerung zum Erfolg wird.

Sobald der Internetversteigerer auf „Okay“ klickt, hat er ein verbindliches Angebot ins weltweite Netz gestellt. Meist läuft alles wie geschmiert, das Geld vom Käufer landet auf dem Konto und der andere erhält ein Paket mit der Ware. Käufer und Verkäufer geben am Ende eine Bewertung über den anderen ab, die jeder einsehen kann. Wer mehrere negative Bewertungen erfahren hat, wird künftig von vielen anderen kaum als Partner akzeptiert.

Wenn es Ärger gibt, dann meist, weil Ware und Beschreibung nicht übereinstimmen. Manche Verkäufer stellen ihre Produkte zu positiv dar. Zwar darf ein privater Verkäufer jegliche Gewährleistung ausschließen, das ist aber kein Freibrief. Verkäufer müssen die Ware korrekt beschreiben und dürfen bekannte Mängel nicht verschweigen sonst begehen sie arglistige Täuschung. So muss zum Beispiel die Zahl der Vorbesitzer genannt werden und es reicht auch nicht aus, nur von allgemeinen Defekten zu schreiben.
Autor: nnz

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