Di, 15:50 Uhr
28.02.2012
Investoren für Altstadt gesucht
Die Stadtverwaltung bietet die Grundstücke Rosengasse 13 und 14 in der Nordhäuser Altstadt zum Verkauf an. Ersteres ist ein Baugrundstück von 157 Quadratmeter Größe. Bei der Rosengasse 14 handelt es sich um ein dreigeschossiges Wohnhaus mit ca. 135 Quadratmeter Wohnfläche auf einem Grundstück von 110 Quadratmeter...
Zu haben (Foto: privat)
Das Anfangsgebot für die beiden ausgeschriebenen städtischen Grundstücke liegt bei 7.500 Euro. Die gesamte Ausschreibung ist auf der städtischen Internetseite zu finden. Für die Grundstücke läuft die Frist zur Abgabe von Kaufgeboten bis einschließlich 12. März.
Beide Grundstücke liegen im Sanierungsgebiet der Nordhäuser Altstadt und gehören zum Denkmalensemble Altendorf. Das Wohnhaus wurde um 1790 erbaut und ist teilunterkellert. Obwohl das Gebäude sanierungsbedürftig ist, handelt es sich um eine interessante Immobilie Denn für sanierte Wohnungen in der Altstadt gibt es eine große Nachfrage. Gegenwärtig besteht auf dem lokalen Wohnungsmarkt eine sehr geringe Leerstandsquote von ca. 2%. Der Druck auf den Wohnungsmarkt wird voraussichtlich weiter steigen, da die aktuelle Bevölkerungsprognose für Nordhausen positiv ist und das Wohnen in der Innenstadt bevorzugt wird.
Interessenten werden darauf hingewiesen, dass sich das benachbarte bebaute Grundeigentum Rosengasse 12 derzeit in der Zwangsversteigerung befindet. Es bietet sich damit die Entwicklung der Grundstücke 12-14 aus einer Hand an. Ideen für eine potenzielle Bebauung liegen ebenfalls schon vor. So wurden im Rahmen eines Ideen-Workshops Bauen in der Lücke für die Rosengasse verschiedene hochbauliche Entwürfe skizziert, die neben der Ausschreibung auf der städtischen Homepage abrufbar sind. Weitere Bebauungsbeispiele aus dem Ideen-Workshop - alle vorbehaltlich der Genehmigungsfähigkeit - liegen in der Stadtverwaltung, Sachbereich Stadtsanierung zur Ansicht bereit.
Für die Sanierung des Gebäudes besteht die Möglichkeit zur Nutzung von Förderprogrammen. Eine Art der Förderung ist die erhöhte Abschreibungsmöglichkeit nach dem Einkommenssteuergesetz für die Kosten der nachträglichen Herstellung bzw. Erhaltung von Gebäuden im Sanierungsgebiet (§ 7h, 7i und 10f EStG). Unter gewissen Auflagen kann die Stadt für die Sanierung von Gebäuden auch Fördermittel bereitstellen.
Autor: nnz
Zu haben (Foto: privat)
Das Anfangsgebot für die beiden ausgeschriebenen städtischen Grundstücke liegt bei 7.500 Euro. Die gesamte Ausschreibung ist auf der städtischen Internetseite zu finden. Für die Grundstücke läuft die Frist zur Abgabe von Kaufgeboten bis einschließlich 12. März.Beide Grundstücke liegen im Sanierungsgebiet der Nordhäuser Altstadt und gehören zum Denkmalensemble Altendorf. Das Wohnhaus wurde um 1790 erbaut und ist teilunterkellert. Obwohl das Gebäude sanierungsbedürftig ist, handelt es sich um eine interessante Immobilie Denn für sanierte Wohnungen in der Altstadt gibt es eine große Nachfrage. Gegenwärtig besteht auf dem lokalen Wohnungsmarkt eine sehr geringe Leerstandsquote von ca. 2%. Der Druck auf den Wohnungsmarkt wird voraussichtlich weiter steigen, da die aktuelle Bevölkerungsprognose für Nordhausen positiv ist und das Wohnen in der Innenstadt bevorzugt wird.
Interessenten werden darauf hingewiesen, dass sich das benachbarte bebaute Grundeigentum Rosengasse 12 derzeit in der Zwangsversteigerung befindet. Es bietet sich damit die Entwicklung der Grundstücke 12-14 aus einer Hand an. Ideen für eine potenzielle Bebauung liegen ebenfalls schon vor. So wurden im Rahmen eines Ideen-Workshops Bauen in der Lücke für die Rosengasse verschiedene hochbauliche Entwürfe skizziert, die neben der Ausschreibung auf der städtischen Homepage abrufbar sind. Weitere Bebauungsbeispiele aus dem Ideen-Workshop - alle vorbehaltlich der Genehmigungsfähigkeit - liegen in der Stadtverwaltung, Sachbereich Stadtsanierung zur Ansicht bereit.
Für die Sanierung des Gebäudes besteht die Möglichkeit zur Nutzung von Förderprogrammen. Eine Art der Förderung ist die erhöhte Abschreibungsmöglichkeit nach dem Einkommenssteuergesetz für die Kosten der nachträglichen Herstellung bzw. Erhaltung von Gebäuden im Sanierungsgebiet (§ 7h, 7i und 10f EStG). Unter gewissen Auflagen kann die Stadt für die Sanierung von Gebäuden auch Fördermittel bereitstellen.

