eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige Refinery (c1)
Mo, 16:17 Uhr
16.01.2012

Gerichtliches Dejavu

Und so begab es sich, dass am Nachmittag einige Mitglieder des Kreisausschusses ein gewisses Dejavu hatten, als sie mit der Klage einer Kommune gegen die Kreisumlage und der richterlichen Entscheidung dazu konfrontiert wurden...


Nein, Nordausen, klagt diesmal nicht dagegen, sondern Bleicherode. Gegen diese Klage und gerichtliche Konsequenzen will die Kreisverwaltung Widerspruch einlegen. Es geht um den Kreisumlagebescheid aus dem Jahr 2007. Die Stadt sei nicht leistungsfähig, ihre Gestaltungsmöglichkeit sei eingeengt. Das Verwaltungsgericht Weimar hat den Bescheid der Kreisverwaltung aufgehoben, nicht aber die entsprechende Satzung. In der Begründung hieß es, dass bei der Aufstellung des 2007er Kreishaushaltes und der damit beschlossenen Höhe der Kreisumlage die Stadt Bleicherode separat hätte angehört werden müssen. Auch müsse sich der Landkreis beim Bemessen der Kreisumlagenhöhe am schwächsten Glied in der kommunalen Kette ausrichten, das aber sei nicht die Gemeinde Bleicherode.

Franka Hitzing (FDP) befürchtet einen Präzedensfall für den gesamten Freistaat, denn dann sind rückwirkende Klagen einer Masse von Kommunen zu erwarten, die die Landkreise an den Rand ihrer Existenz bringen würden.

Egon Primas (CDU) rechtfertigte das Vorgehen von Bleicherode, verwies auf die Möglichkeit einer Berufung , die das Gericht möglich gemacht hat. Wie ein Thüringer Gericht zu einem solchen Urteil kommt, das sei für ihn unverständlich. Vermutlich urteile der entsprechende Richter nach dem Geschmack des Rotweins, den er am Abend zuvor getrunken habe. Man müsse dem Richter deutlich sagen, dass er an einem Thüringer Gericht arbeite und nicht in NRW.

Übrigens: In den kommenden zwei Jahren werde es an den Thüringer Verwaltungsgerichten keinen neuen Termin für eine Berufungsverhandlung geben. Trotzdem soll eine Berufung zur nächsten Sitzung des Kreistages eingereicht werden.
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare
H.Buntfuß
16.01.2012, 16:36 Uhr
Politiker und Gesetze
Was sich der Herr Primas hier erlaubt, kommt in meinen Augen, einer BELEIDIGUNG gleich. „Wie ein Thüringer Gericht zu einem solchen Urteil kommt, das sei für ihn unverständlich. Vermutlich urteile der entsprechende Richter nach dem Geschmack des Rotweins, den er am Abend zuvor getrunken habe. Man müsse dem Richter deutlich sagen, dass er an einem Thüringer Gericht arbeite und nicht in NRW.“

Wenn unsere Landtagsabgeordneten keinen Respekt vor unseren Richtern haben, was verlangt man dann von dem Volk. Hier zeigt sich wieder einmal die Abgehobenheit unserer Politiker. Sie leben weitab von jeder Realität. Am liebsten würden sie bestimmen, wie ein Richter zu entscheiden hat. Wulff lässt grüßen.
Gudrun1974
16.01.2012, 18:22 Uhr
Prosit Herr Primas!
Mensch, Herr Primas - das ich das noch erleben darf, dass Sie Richter beleidigen. Da ist aber noch ein Stückchen DDR-CDU-Kreisvorsitzender drin. Die Nationale Front hatte es ja auch nicht so mit der Rechtsstaatlichkeit.

Vom Unterhaltungswert her führen Sie jetzt jedenfalls aktuell die Tabelle der Landrats-Kandidaten, gleich gefolgt von Herrn Schelenhaus. Aber ich wette: Manuel Thume startet bald gewaltig von hinten durch...

Ich freu mich schon!! Darauf heb ich mein Glas.
südharzer
17.01.2012, 12:00 Uhr
strafrechtlich relevant?
Das "Wulfen" scheint bei einigen Politikern wohl schon weiter verbreitet zu sein, als der ohnehin schon politikverdrossene Ottonormalbürger sich vorstellt. Als Landratskandidat unmöglich!!!
E20
19.01.2012, 20:07 Uhr
Landratskandidat oder
richterlicher Primat gefällig? Auf dem Wahlzettel sollte besser keine Möglichkeit zum Setzen eines Kreuzes vorhanden sein
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)