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Gerichtliches Dejavu

Montag, 16. Januar 2012, 16:17 Uhr
Und so begab es sich, dass am Nachmittag einige Mitglieder des Kreisausschusses ein gewisses Dejavu hatten, als sie mit der Klage einer Kommune gegen die Kreisumlage und der richterlichen Entscheidung dazu konfrontiert wurden...


Nein, Nordausen, klagt diesmal nicht dagegen, sondern Bleicherode. Gegen diese Klage und gerichtliche Konsequenzen will die Kreisverwaltung Widerspruch einlegen. Es geht um den Kreisumlagebescheid aus dem Jahr 2007. Die Stadt sei nicht leistungsfähig, ihre Gestaltungsmöglichkeit sei eingeengt. Das Verwaltungsgericht Weimar hat den Bescheid der Kreisverwaltung aufgehoben, nicht aber die entsprechende Satzung. In der Begründung hieß es, dass bei der Aufstellung des 2007er Kreishaushaltes und der damit beschlossenen Höhe der Kreisumlage die Stadt Bleicherode separat hätte angehört werden müssen. Auch müsse sich der Landkreis beim Bemessen der Kreisumlagenhöhe am schwächsten Glied in der kommunalen Kette ausrichten, das aber sei nicht die Gemeinde Bleicherode.

Franka Hitzing (FDP) befürchtet einen Präzedensfall für den gesamten Freistaat, denn dann sind rückwirkende Klagen einer Masse von Kommunen zu erwarten, die die Landkreise an den Rand ihrer Existenz bringen würden.

Egon Primas (CDU) rechtfertigte das Vorgehen von Bleicherode, verwies auf die Möglichkeit einer Berufung , die das Gericht möglich gemacht hat. Wie ein Thüringer Gericht zu einem solchen Urteil kommt, das sei für ihn unverständlich. Vermutlich urteile der entsprechende Richter nach dem Geschmack des Rotweins, den er am Abend zuvor getrunken habe. Man müsse dem Richter deutlich sagen, dass er an einem Thüringer Gericht arbeite und nicht in NRW.

Übrigens: In den kommenden zwei Jahren werde es an den Thüringer Verwaltungsgerichten keinen neuen Termin für eine Berufungsverhandlung geben. Trotzdem soll eine Berufung zur nächsten Sitzung des Kreistages eingereicht werden.
Autor: nnz

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