eic kyf msh nnz uhz tv nt
Mi, 13:19 Uhr
17.08.2011

Auf eigene Faust oder mit Anwalt

Wer eine Ablehnung für den gewünschten Studienplatz bekommt, kann mit Hilfe einer Klage versuchen, doch noch zum Ziel zu kommen. Wie sich angehende Studenten am besten einklagen, hat die Zeitschrift Finanztest in ihrer September-Ausgabe aufgelistet...


Dabei gilt: Die ersten beiden Schritte kann jeder Studieninteressent ohne Anwalt durchführen und dadurch rund 600 Euro sparen. Dabei müssen aber die unterschiedlichen Fristen und Formalitäten der einzelnen Unis beachtet werden.

Eine Studienplatzklage besteht immer aus mindestens zwei Schritten: einem Kapazitätsantrag an die Hochschule und einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Je nach Bundesland gelten für den Kapazitätsantrag verschiedene Fristen. Finanztest listet in einer Übersicht auf, welche Fristen für die einzelnen Bundesländer gelten und erklärt Schritt für Schritt, was Studenten beachten müssen.

Im günstigsten Fall kommt es zu einer außergerichtlichen Einigung und die Universität bietet einen Studienplatz an. Der angehende Student muss dann zwischen 120 und 180 Euro Gebühren zahlen. Teurer und schwieriger wird es für Studenten, wenn die Universität den Kapazitätsantrag ablehnt. In den meisten Bundesländern muss der Bewerber dann innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen und direkt klagen.

Ab diesem Punkt ist die Hilfe eines Anwalts zu empfehlen. Insgesamt muss dann mit dann mit Kosten von rund 1500 Euro gerechnet werden. Die Rechtsschutzversicherung springt hierfür in der Regel nicht ein.

Der ausführliche Test findet sich in der September-Ausgabe von Finanztest oder im Internet unterwww.test.de/studienplatz.
Autor: nnz

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr