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Do, 19:11 Uhr
14.08.2003

Nach Aufbauphase noch viel zu tun

Nordhausen (nnz). In Nordhausen feiert am Wochenende ein Gericht Geburtstag. Das Sozialgericht wird zehn Jahre alt. Dazu eine Betrachtung des Direktors, Jürgen Fuchs, für die Leser der nnz.


Nach der Wende und der Entstehung des Freistaates Thüringen waren eine Vielzahl von Behörden und staatlichen Stellen zum Aufbau eines demokratischen Rechtsstaates zu bilden; eine besondere Errungenschaft sind dabei die von staatlicher Einflussnahme unabhängig arbeitenden Gerichte.

So wurde im August 1993 die Sozialgerichtsbarkeit in Thüringen als eigenständiger Gerichtszweig geschaffen und die Sozialgerichte aus den Kreis- und Bezirksgerichten, die bis dahin die gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen der sozialrechtlich handelnden Leistungsträger inne hatten (Kammern/Senat für Sozialrecht), ausgegliedert. Durch das Thüringer Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz vom 16. August 1993 wurden Sozialgerichte in Altenburg, Gotha, Meiningen (früher Suhl) und Nordhausen und als Berufungsinstanz das Thüringer Landessozialgericht in Erfurt gebildet.

In Nordhausen bezogen im August 1993 zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialgerichts das traditionsreiche Gebäude Am Alten Tor 8, welches zuvor vom Rat des Kreises und später dem Landkreis als Bauamt genutzt wurde und davor noch vielen Nordhäusern als Weingroßhandel Bohnhart bekannt war. Heute beschäftigt die Behörde 15 Mitarbeiter, davon fünf Richter.

Das sozialgerichtliche Verfahren ist für den Bürger recht einfach zu führen. Für die Gerichte ist jedes einzelne Verfahren mit einem erheblichen Arbeitsaufwand und mit beachtlichen Kosten verbunden, die bei der Kostenfreiheit der meisten Verfahren vom Freistaat Thüringen getragen werden. Die Entscheidungen des Gerichts erfolgen nicht nur anhand des Verwaltungsvorganges oder der Ausführungen der Verfahrensbeteiligten. Vielmehr werden vom Gericht (erneut) umfassende Ermittlungen (regelmäßig auf Kosten der Staatskasse) angestellt, wenn der/die zuständige Richter/in einen Aufklärungsbedarf sieht (Grundsatz der Amtsermittlung). Deshalb ist die Bearbeitung der Klagen von Ausnahmen abgesehen meist sehr arbeits- und zeitintensiv.

10 Jahre nach der Errichtung der Sozialgerichte ist festzustellen, dass die Bürger von der Möglichkeit, Verwaltungsentscheidungen von Rentenversicherungsträgern (BfA, LVA, Bundesknappschaft), Arbeitsämtern, gesetzlicher Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Versorgungsämtern durch ein unabhängiges Gericht überprüfen zu lassen, in jährlich steigendem Maße Gebrauch machen.

Die Anzahl der Klageeingänge stieg von 5502 Verfahren im Jahre 1994 auf 9840 Verfahren im Jahre 2002 (+ 78%), die Anzahl der Richter/Innen von 25,5 auf 35,7 (+ 40 %), wobei ein nicht unerheblicher Teil beim Landessozialgericht eingesetzt werden musste, das 1994 noch voll in der Aufbauphase war und nur „3,5“ richterliche Mitarbeiter hatte; inzwischen sind es immerhin acht Richter/Innen. Alle Thüringer Sozialgerichte sind, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß durch den stetigen Anstieg der Klageeingänge überlastet, teilweise ist die Grenze der Belastbarkeit erreicht, so dass die Qualität des Rechtsschutzangebotes in Gefahr ist.

Beim Sozialgericht Nordhausen war und ist der Anstieg der Klagen gleichermaßen beachtlich. Gingen 1994 schon 989 Klagen ein, waren es im Jahr 2002 bereits 1665 Klagen, 2003 werden über 1900 neue Klagen erwartet, womit sich die Belastung in den vergangenen 10 Jahren fast verdoppelt hätte.

Durch die steigende Verfahrenszahl ist die Mitte der 90er Jahre noch angemessene Personalausstattung der Gerichte mit Richtern und Verwaltungspersonal längst nicht mehr ausreichend. Alle Richter haben inzwischen durchweg so hohe Arbeitsbelastungen, dass sie den einzelnen Fall nur noch mit hohem persönlichem Einsatz, der weit über das normale Maß hinausgeht, gerecht werden können. Ohne dieses persönliche Engagement aller in der Sozialgerichtsbarkeit Tätigen wäre die Aufbauphase, die teilweise unter erheblich erschwerten Bedingungen zu bewältigen war, sicher nicht für den Bürger nahezu unbemerkt verlaufen.

Eine deutliche Personalverstärkung der Sozialgerichte ist deshalb jetzt dringend nötig, zumal die Arbeitsbelastung seit der Entstehung der Sozialgerichte in Thüringen kontinuierlich von Jahr zu Jahr ansteigt. Es handelt sich also nicht nur um einen vorübergehenden Trend.

Ohne deutliche Investitionen in die personellen Ressourcen der Sozialgerichtsbarkeit wird dieser junge Gerichtszweig seine Funktionsfähigkeit einbüßen, so dass die Bürger die ihnen im Rechtsstaat zustehenden gerichtlichen Entscheidungen nicht mehr nach sorgfältiger Prüfung ihres Falles und nicht mehr in einer angemessenen Zeit erhalten könnten.

Wenn auch die Haushaltsmittel des Freistaates äußerst knapp bemessen sind, wäre es sicher Sparsamkeit an der falschen Stelle, wenn dadurch die Sozialgerichtsbarkeit als eine - wie die Zugangszahlen beweisen - vom Bürger zunehmend benötigte Institution des sozialen Rechtsstaates wegen fehlender Haushaltsmittel deutliche Abstriche hinsichtlich Qualität und Schnelligkeit der Entscheidungen machen müsste. Das Funktionieren des Gerichtszweiges muss der Rechtsstaat im Übrigen schon nach der Verfassung garantieren. Außerdem sind die Bürger auf die Entscheidungen gerade auf dem Gebiet des Sozialrechts oft existenziell angewiesen.

Soweit zur Kostenersparnis die Zusammenlegung von Landesbehörden /-einrichtungen mit Nachbar-Bundesländern diskutiert wird, soll nach Presseberichten davon auch das Thüringer Landessozialgericht betroffen sein. Für die Bürger würde die Zusammenlegung von Landessozialgerichten eine erhebliche Erschwernis bedeuten, weil für Thüringer der Weg zum Gericht dann zwangsläufig weiter und damit beschwerlicher würde. Ein Einsparungseffekt wäre zudem kaum zu erwarten, weil einer evtl. Personaleinsparung an der Spitze des Gerichts ein beachtlicher Mehraufwand durch längere Wege gegenüberstünde. Der Einspareffekt wäre letztlich nur dann zu erwarten, wenn sich die Bürger durch die zusätzlichen Erschwernisse von dem Weg zum Gericht abhalten ließen. Das wäre jedoch sicher kein Spareffekt im Sinne der Rechtsstaatlichkeit.

Zum 10-jährigen Bestehen der Sozialgerichtsbarkeit ist deshalb zu hoffen, dass die finanziellen Mittel bereitgestellt werden, um die Gerichtsbarkeit personell und technisch für die Anforderungen der nächsten 10 Jahre zu rüsten. Das Engagement der hier beschäftigten Richter/Innen und der Mitarbeiter/Innen des nichtrichterlichen Bereichs, ohne das der zielstrebige Aufbau sicher nicht so zügig möglich gewesen wäre, ist weiterhin vorhanden. Allerdings braucht es die weitere Unterstützung von außen.
Jürgen Fuchs, Direktor des Sozialgerichtes Nordhausen
Autor: nnz

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