Mo, 08:46 Uhr
27.06.2011
Richter Kropp: Wozu ein Mann?
In Zeitungen ist kontrovers die Frage diskutiert worden, ob Männer Umgang mit ihren Kindern haben sollen oder gar über das Sorgerecht mit entscheiden dürfen, wenn sie sich von der Kindesmutter getrennt haben. Ein Fall des Amtsgerichts Sondershausen bringt eine weitere Facette in dieses Rechtsgebiet. Entschieden hat ihn ein Mann, Amtsrichter Christian Kropp.
Ein Vater hatte auf Umgang mit seinem 18 Monate alten Kind geklagt. Sein Vortrag: Die Kindesmutter würde ihm den Umgang verwehren. Was zunächst gut angelaufen sei, werde von ihr boykottiert.
Die Kindesmutter hat ihre Bereitschaft zum Umgang über ihren Rechtsanwalt aufgezeigt. Ihr Vortrag: Der Mann sei zum Umgang nur manchmal erschienen. Er sei unzuverlässig und habe beispielsweise die Windeln des Kindes nicht gewechselt.
Vor ihrem Gang zu Gericht hatten die Parteien Termine beim Jugendamt des Kyffhäuserkreises wahrgenommen und die dortige Erziehungsberatungsstelle aufgesucht. Vergeblich, denn aufgrund zahlreicher Terminsschwierigkeiten kam es zu keinem greifbaren Ergebnis.
Auf Vermittlung des Familienrichters schlossen sie nunmehr einen Vergleich vor Gericht. Der Umgang mit dem kleinen Jungen erfolgt zunächst erweitert in der Erziehungsberatungsstelle. Hier sollen die Kompetenzen des Vaters im Hinblick auf die Versorgung seines Jungen überprüft werden. Danach erfolgt bei positivem Verlauf dieser Kontakte ein eigenständiger Umgang des Vaters für 8 Stunden samstags vierzehntägig.
Bei uns wächst jedes Kind mit seinem Vater auf, und wenn es nur für einige Tage oder Stunden im Monat ist machte Familienrichter Kropp deutlich, der die ganze Diskussion für müßig hält. Nach seiner Auffassung gehört zum Aufwachsen eines Kindes auch der Vater. Die Eltern müssen ihre persönlichen Differenzen zurückstellen, auch wenn dies schwer fällt.
Es bleibt zu hoffen, dass dies auch im konkreten Fall gelingt, den das Jugendamt und die Erziehungsberatungsstelle mit Rat und Tat begleiten und kontrollieren werden.
Autor: nnzEin Vater hatte auf Umgang mit seinem 18 Monate alten Kind geklagt. Sein Vortrag: Die Kindesmutter würde ihm den Umgang verwehren. Was zunächst gut angelaufen sei, werde von ihr boykottiert.
Die Kindesmutter hat ihre Bereitschaft zum Umgang über ihren Rechtsanwalt aufgezeigt. Ihr Vortrag: Der Mann sei zum Umgang nur manchmal erschienen. Er sei unzuverlässig und habe beispielsweise die Windeln des Kindes nicht gewechselt.
Vor ihrem Gang zu Gericht hatten die Parteien Termine beim Jugendamt des Kyffhäuserkreises wahrgenommen und die dortige Erziehungsberatungsstelle aufgesucht. Vergeblich, denn aufgrund zahlreicher Terminsschwierigkeiten kam es zu keinem greifbaren Ergebnis.
Auf Vermittlung des Familienrichters schlossen sie nunmehr einen Vergleich vor Gericht. Der Umgang mit dem kleinen Jungen erfolgt zunächst erweitert in der Erziehungsberatungsstelle. Hier sollen die Kompetenzen des Vaters im Hinblick auf die Versorgung seines Jungen überprüft werden. Danach erfolgt bei positivem Verlauf dieser Kontakte ein eigenständiger Umgang des Vaters für 8 Stunden samstags vierzehntägig.
Bei uns wächst jedes Kind mit seinem Vater auf, und wenn es nur für einige Tage oder Stunden im Monat ist machte Familienrichter Kropp deutlich, der die ganze Diskussion für müßig hält. Nach seiner Auffassung gehört zum Aufwachsen eines Kindes auch der Vater. Die Eltern müssen ihre persönlichen Differenzen zurückstellen, auch wenn dies schwer fällt.
Es bleibt zu hoffen, dass dies auch im konkreten Fall gelingt, den das Jugendamt und die Erziehungsberatungsstelle mit Rat und Tat begleiten und kontrollieren werden.


