Mi, 08:28 Uhr
22.06.2011
Richter Kropp: Rechtsanwalt beleidigte
In Terminen vor Familiengerichten wird oft und gerne gestritten, nicht selten sind aber gütliche Einigungen, gerade wenn es um Kinder geht. Da geben Väter und Mütter gerne auch einmal nach, erfahrene Rechtsanwälte aus dem Kyffhäuserkreis und das Sondershäuser Jugendamt haben regelmäßig nur das Interesse des Kindes im Sinn.
Denn das Kindeswohl steht im Mittelpunkt der familiengerichtlichen Entscheidungen, welche den Verbleib der Kinder bei einem Elternteil oder den Umgang mit dem anderen regeln. Es kann aber auch anders kommen, wie 2009 vor dem Familiengericht in Sondershausen geschehen.
Da stritt ein Kindesvater aus Sachsen um einen erweiterten Umgang mit seinen sechsjährigen Sohn, den er bislang nur vierzehntägig am Wochenende gesehen hatte. Das Kind hatte angegeben, vom Vater in Sachsen geschlagen und am Geschlechtsteil angefasst worden zu sein. Der Vater habe Waffen daheim und würde für Hitler schwärmen.
Die Verhandlung begann dann turbulent. Auf dem Flur schrie der Vater sein Kind an, so dass es weinte. Der Kleine hatte ihm nicht die Hand gegeben. Zudem war der Mann stark alkoholisiert und aufgebracht. Der Rechtsanwalt, den er mitgebracht hatte, trat dann ausgesprochen aggressiv auf, indem er den gegnerischen Anwalt bezichtigte, Nazimanieren zu haben.
Nun befand sich dieser Rechtsanwalt wieder vor Gericht, jedoch als Angeklagter wegen Beleidigung zu Lasten seines Berufskollegen. Der Sondershäuser Kollege habe sich eine NS-Termininologie bedient, so der Angeklagte. Ihm als auswärtigen Kollegen solle mit dem Strafverfahren ein Denkzettel erteilt werden.
Das Gericht unter Vorsitz von Amtsrichter Gerald Fierenz sah die Äußerung des auswärtigen Rechtsanwalts sehr wohl als Beleidigung an, ordnete das Verhalten angesichts mangelnder Vorstrafen und grundsätzlicher Geständigkeit jedoch in den Bereich einer geringen Schuld.
Gegen die Zahlung von 200 Euro ist es eingestellt worden. Für den Angeklagten war dies dann doch ein Denkzettel, nämlich dergestalt, auch bei auswärtigen Gerichten auf seine Äußerungen bedacht zu sein. Beim beleidigten Rechtsanwalt musste er sich zudem auch noch zum Abschluss der Strafrichtersitzung entschuldigen.
Autor: nnzDenn das Kindeswohl steht im Mittelpunkt der familiengerichtlichen Entscheidungen, welche den Verbleib der Kinder bei einem Elternteil oder den Umgang mit dem anderen regeln. Es kann aber auch anders kommen, wie 2009 vor dem Familiengericht in Sondershausen geschehen.
Da stritt ein Kindesvater aus Sachsen um einen erweiterten Umgang mit seinen sechsjährigen Sohn, den er bislang nur vierzehntägig am Wochenende gesehen hatte. Das Kind hatte angegeben, vom Vater in Sachsen geschlagen und am Geschlechtsteil angefasst worden zu sein. Der Vater habe Waffen daheim und würde für Hitler schwärmen.
Die Verhandlung begann dann turbulent. Auf dem Flur schrie der Vater sein Kind an, so dass es weinte. Der Kleine hatte ihm nicht die Hand gegeben. Zudem war der Mann stark alkoholisiert und aufgebracht. Der Rechtsanwalt, den er mitgebracht hatte, trat dann ausgesprochen aggressiv auf, indem er den gegnerischen Anwalt bezichtigte, Nazimanieren zu haben.
Nun befand sich dieser Rechtsanwalt wieder vor Gericht, jedoch als Angeklagter wegen Beleidigung zu Lasten seines Berufskollegen. Der Sondershäuser Kollege habe sich eine NS-Termininologie bedient, so der Angeklagte. Ihm als auswärtigen Kollegen solle mit dem Strafverfahren ein Denkzettel erteilt werden.
Das Gericht unter Vorsitz von Amtsrichter Gerald Fierenz sah die Äußerung des auswärtigen Rechtsanwalts sehr wohl als Beleidigung an, ordnete das Verhalten angesichts mangelnder Vorstrafen und grundsätzlicher Geständigkeit jedoch in den Bereich einer geringen Schuld.
Gegen die Zahlung von 200 Euro ist es eingestellt worden. Für den Angeklagten war dies dann doch ein Denkzettel, nämlich dergestalt, auch bei auswärtigen Gerichten auf seine Äußerungen bedacht zu sein. Beim beleidigten Rechtsanwalt musste er sich zudem auch noch zum Abschluss der Strafrichtersitzung entschuldigen.


