Di, 12:45 Uhr
31.05.2011
Ellricher "wünsch-dir was"
Die Umweltschützer im Landkreis Nordhausen wehren sich gegen eine neue Straße zu den Steinbrüchen am Rüsselsee. Die Stadtverwaltung und der Stadtrat von Ellrich finden die Straße toll. Nicht so die Bündnisgrünen...
"Zwänge im Haushalt der Landes- und Kommunalhaushalte fordern immer eine besondere Sorgfalt in der Auswahl von Projekten bei Finanzierung von Investitionen unter Einsatz von Fördermitteln. Die Politik und Verwaltung trägt eine hohe Verantwortung bei ihren Entscheidungen, welche der angedachten Ausgaben wünsch dir was-Charakter haben oder eine vorrangige Notwendigkeit zur Realisierung darstellen.
Die Straße zu den Steinbrüchen am Rüsselsee fällt eher unter einen solches wünsch dir was Programm, während der Straßenausbau und die Beseitigung der gesetzeswidrigen Einleitung von Abwasser in das Grundwasser in Steigerthal eine dringend gebotene Investition darstellen.
Der seit Anfang der 90iger geduldete gesetzeswidrige Zustand der Abwasserbeseitigung in Steigerthal darf heute nicht dazu führen, dass Haushalte, deren Anlagen aktuell als schadhaft ermittelt wurden, jetzt kurz vor der Sanierung der öffentlichen Abwasserentsorgungsanlagen zur Sanierung aufgefordert werden, was eine doppelte finanzielle Belastung für die Bürger darstellt.
Hier müssen das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium Thüringen und das Straßenbauamt Leinefelde der Beseitigung einer jahrelangen Umweltbelastung im Karstgebiet in Steigerthal eine höhere Priorität einräumen als dem Neubau eines z.Z. als ausreichend zu bezeichnenden Transportweges für die Gipsindustrie.
Die gesetzeswidrige Abwasserbeseitigung kann nicht losgelöst von der Straßenerneuerung in Steigerthal geplant und ausgeführt werden. Alle Vorhaben lassen sich nur unter Verwendung von Fördermitteln aus dem Landeshaushalt finanzieren. Da alle Finanzhaushalte und alle Fördertöpfe eng bemessen sind, müssen die Sanierungsmaßnahmen in Steigerthal , insbesondere unter Berücksichtigung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, prioritär behandelt werden, so die Bündnisgrünen im Stadtrat. Die Maßnahme darf unter keinen Umständen in die nächste Legislaturperiode vertagt werden."
Gisela Hartmann
Autor: nnz"Zwänge im Haushalt der Landes- und Kommunalhaushalte fordern immer eine besondere Sorgfalt in der Auswahl von Projekten bei Finanzierung von Investitionen unter Einsatz von Fördermitteln. Die Politik und Verwaltung trägt eine hohe Verantwortung bei ihren Entscheidungen, welche der angedachten Ausgaben wünsch dir was-Charakter haben oder eine vorrangige Notwendigkeit zur Realisierung darstellen.
Die Straße zu den Steinbrüchen am Rüsselsee fällt eher unter einen solches wünsch dir was Programm, während der Straßenausbau und die Beseitigung der gesetzeswidrigen Einleitung von Abwasser in das Grundwasser in Steigerthal eine dringend gebotene Investition darstellen.
Der seit Anfang der 90iger geduldete gesetzeswidrige Zustand der Abwasserbeseitigung in Steigerthal darf heute nicht dazu führen, dass Haushalte, deren Anlagen aktuell als schadhaft ermittelt wurden, jetzt kurz vor der Sanierung der öffentlichen Abwasserentsorgungsanlagen zur Sanierung aufgefordert werden, was eine doppelte finanzielle Belastung für die Bürger darstellt.
Hier müssen das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium Thüringen und das Straßenbauamt Leinefelde der Beseitigung einer jahrelangen Umweltbelastung im Karstgebiet in Steigerthal eine höhere Priorität einräumen als dem Neubau eines z.Z. als ausreichend zu bezeichnenden Transportweges für die Gipsindustrie.
Die gesetzeswidrige Abwasserbeseitigung kann nicht losgelöst von der Straßenerneuerung in Steigerthal geplant und ausgeführt werden. Alle Vorhaben lassen sich nur unter Verwendung von Fördermitteln aus dem Landeshaushalt finanzieren. Da alle Finanzhaushalte und alle Fördertöpfe eng bemessen sind, müssen die Sanierungsmaßnahmen in Steigerthal , insbesondere unter Berücksichtigung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, prioritär behandelt werden, so die Bündnisgrünen im Stadtrat. Die Maßnahme darf unter keinen Umständen in die nächste Legislaturperiode vertagt werden."
Gisela Hartmann

