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Mi, 14:05 Uhr
18.05.2011

Rathaus hat reagiert

Der Leserbrief von Manfred Handke zur Verfahrensweise des Nordhäuser Ordnungsamtes in einem Notfall ist bei den Lesern der nnz auf Unverständnis gestoßen. Jetzt hat das Rathaus reagiert...


Pressesprecher Patrick Grabe zur nnz: "Nach Prüfung der Aktenlage wird das Verfahren gegen Herrn Handke eingestellt. Wie sich heute herausstellte, lag ein rechtfertigender Notstand vor".

Da bleiben dem unbedarften Leser doch glattweg die Pupillen beim Lesen stehen. Plötzlich lag ein Notstand vor, der die Einstellung rechtfertigt? Warum haben die Mitarbeiter des Ordnungsamtes denn Herrn Handke folgendes geschrieben? „Ohne Zweifel war für Sie die medizinische Versorgung Ihres Sohnes eine Notsituation, rechtfertigt aber die Einstellung des Verfahrens nicht“.

Wer das letztlich verstehen will, der muss... keine Worte.
Autor: nnz

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Kommentare
pumpnC
18.05.2011, 14:43 Uhr
Wie...
gesagt:Man sollte ich im Rathaus evtl. mal Gedanken um die Sozialkompetenzen einiger Mitarbeiter machen. Für mich ist diese Reaktion aber ein Zeichen, dass man sich wohl erst bei öffentlichen Druck über so manche Entscheidungen Gedanken macht.
Pro112
18.05.2011, 16:20 Uhr
Rathaus hat reagiert
Na das nenne ich mal eine gute nachricht, es sollte nur nicht eine einmalige Sache sein um die gemüter zu beruhigen. Das Ordnungsamt sollte lieber erstmal den Bürger besser anhören bevor sie solche übereilten Entscheidungen treffen.
Pe_rle
18.05.2011, 20:02 Uhr
echt oder Ente ??????
dieser Verzicht auf 35€ ist nur zu stande gekommen weil Herr Handke sozial angagiert ist, und man Angst hat das er seine Aktionen einstellt.

Selbst ein Nachdenken darüber ist unerträglich. Bleibt mir nur übrig, Ordnungsamt setzen 6
Elefant
18.05.2011, 20:47 Uhr
Und nun Herr Amtsleiter ?
Es ist ja nicht das erste Mal das die Mitarbeiter des Ordnungsamtes grobe Vefahrensfehler begehen. Gibt es denn mal eine Entschuldigung bei der Familie Handke ? Wer trägt die entstandenden Verwaltungsgebühren? Weche Konsequenzen trägt der einzelne Mitarbeiter und der Verantwortliche Bürgermeister Herr Jendricke ? Oder ist es wie immer bei den "Oberen"? Bei jeder privaten Firma wäre mind. eine Abmahnung fällig.
geloescht.20220913
19.05.2011, 07:48 Uhr
Die Dummen...
...sind jetzt die, die jahrelang genauso vorm Krankenhaus abgezockt wurden und sich nicht dagegen gewehrt haben.

An der allgemeinen Praxis wird sich durch diesen einen Fall trotzdem nichts ändern, weil die Ordnungsamtsmitarbeiter letztlich durch Ihren Chef dazu angewiesen werden.
nightmare
19.05.2011, 08:43 Uhr
Rathaus hat reagiert
Schade finde ich, daß das Rathaus hier eingeknickt ist. Eine Ordnungswidrigkeit ist nun mal eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn der Herr H. dies wohlwissend in Kauf nimmt und es Ihm angeblich nicht auf die 35,-€ Verwarngeld ankommt, was will er dann --- Stimmung machen.

Und sich hier, in einem Leserbrief auf Spenden zu berufen, die möglicherweise versagt werden, sagt ja wohl alles.
Wenn die "Notsituation" so groß war, daß Leib und Leben in Gefahr geraten sind, hätte er nicht besser einen Notarzt gerufen, als sich selbst der Gafahr auszusetzen in einem Stau stecken zu bleiben und dem armen Kind die nötige Hilfe nicht angedeihen zu lassen?
Ich weiß nicht, ich weiß nicht.
NDHler
19.05.2011, 09:12 Uhr
@nightmare
Das sehe ich genau so! Wenn alles auf eine Gehirnerschütterung (Übelkeit, Schwindel, dazu die große Wunde) hindeutet rufe ich einen Rettungswagen. Dafür sind diese Leute da!
Totaldemokrat
19.05.2011, 09:34 Uhr
Erbsensuppe
Mit Sicherheit hat das Jugendamt, obwohl zum Landratsamt gehörend, Angst um die leckere Erbsensuppe gehabt die es, wie von Herrn handke angekündigt, nicht geben soll. Da freuen die sich im Amt bestimmt seit Wochen wenn nicht gar seit Monaten auf die leckere gesponserte Suppe und dann so was! Wegen 35 Euro! Da wurde bestimmt das „rote Telefon“ zur OB angekurbelt und die Sachlage geklärt.

Nun sind alle zufrieden. Herr Handke muss kein Knöllchen zahlen und das Jugendamt bekommt (hoffentlich) die Erbsensuppe. Schade nur, dass es hier im Forum keine Smileys gibt….

Übrigens werde ich am Wochenende mal den Grill kalt lassen und lieber eine schöne Erbsensuppe mit gelben Erbsen im großen Kesselgulaschtopf kochen. Dazu ne dicke Bockwurst! Ich freu mich schon.
I.H.
19.05.2011, 11:48 Uhr
Na toll,
jetzt haben wir hier schon ne Erbsensuppenverschwörung mit rotem Telefon und so, weil hier mal ein Vater ein bisschen Dampf über weltfremde Heinis abgelassen hat.

Sind ja richtig tolle Tipps, die totaldemokraten,nigtmares und Ndh'lers hier abgeben. Klar, wenn euer Kind irgendwo liegt, dann informiert ihr natürlich vorschriftsmäßig die Leitstelle und wartet brav, bis die kommt.

Bisschen viel Theorie, die ihr hier so bringt liebe Leute. Schön, dass es ne Zeitung gibt, die euch und die Weltfremden vom Amt mal wieder auf Kurs bringt!

würd mein Kind auch hinbringen - Jupp
nightmare
19.05.2011, 12:53 Uhr
Rathaus hat reagiert
@Jupp:

du hast da sicher was nicht mitbekommen,
es geht nicht um das hilfsbedürftige Kind,
sondern um die Umstände der Rücknahme des Verwarnbescheides. Es ist keine "Vorschrift", die Rettungsdienste zu rufen, sondern nur logisch und sinnvoll.
Zum einen sind diese Dienste in der Lage, schneller am Unfallort zu sein als umgekehrt ein ,aus Sorge um das Wohl des eigenen Kindes besorgter Vater.

Es geht viel mehr um die Tatsache, das hier jemand auf sein sozialer Engagement hinweist und eine Sonderbehandlung erwartet.

Ich halte die Entscheidung auch deshalb für fragwürdig, weil den Mitarbeitern des Ordnungsamtes möglicherweise ein falsches Signal gegeben wird.

Man muß sich nur in der Stadt ein wenig umsehen, um zu erkennen, wie wichtig die Arbeit dieser Leute ist. Ich möchte nicht in deren Haut stecken, bei den alltäglichen Anfeindungen. Aber es gibt sicher auch Menschen wie den Jupp, die lieber im Chaos ersticken als sich "abzocken" zu lassen.
I.H.
19.05.2011, 17:02 Uhr
Pass mal auf
nightmare Freddie Krüger, es geht nich darum, dass einer ne Sonderbehandlung wünscht. Der Herr Handke war zu recht nur'n bisschen angefressen über die Erbsenzähler auf'm Amt.

Hast du schon mal was von "Ermessen" gehört? Das sollte im Verwaltungsrecht eigentlich tagtäglich ne Rolle spielen. Tut's bei Erbsenzählern aber leider manchmal nich.

Hier im konkreten Fall hat Oberordnungsamtsmeister BM sogar schon klein bei gegeben und mal "Ermessen" wirken lassen. Schade nur, dass man für so was immer ne Zeitung braucht.

Jetz verstanden?

schöne Grüße von Chaoten - Jupp (der auch ohne Ordnungsamt ganz gut klar kommt)
nightmare
19.05.2011, 17:43 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Kein Chat
abc123
19.05.2011, 19:18 Uhr
@Elefant
Welchen "groben Verfahrensfehler" wirfst du dem Mitarbeiter denn vor? Wie man in der NNZ lesen kann wurde das Verfahren nun auf Grund von § 16 OWiG eingestellt. Der setzt eine Gefahr für Leib und Leben voraus, wie man im Internet nachlesen kann. Das Kind war natürlich verletzt, dass hier eine Lebensgefahr bestand will ich aber bezweifeln.

Man kann sich nun darüber streiten inwieweit dieser § sinnvoll ist. Fest steht in meinen Augen aber eines, der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin hat nicht falsch gehandelt. Er/Sie hat die Vorschriften die für seine/ihre Arbeit gelten eingehalten und danach entschieden. Und mal ganz ehrlich, wer setzt sich heutzutage denn über Arbeitsrechtliche Vorschriften, Anweisungen oder ähnliches hinweg und riskiert dadurch arbeitsrechtliche Konsequenzen?

Mfg
nightmare
19.05.2011, 19:19 Uhr
Verstanden!
Jetzt bin ich auf Kurs:-).
Wenn ich die Entscheidungsfindung richtig interpretiere, läßt das nur EINEN Schluß zu:
Ich werde bei der nächsten Ordnungswidrigkeit ein paar Spendenquittungen auf dem Armaturenbrett meines Autos auslegen und hoffen, das dadurch "lauernde""Erbsenzähler vom Amt" gebremst oder gar verscheucht werden.
Geld regiert eben doch die Welt.
Janko
19.05.2011, 20:27 Uhr
nicht verstanden!
ich glaube nicht, dass der bußgeldbescheid wegen gesponserter erbsensuppe zurückgezogen wurde, sondern dass den verantwortlichen beim ordnungsamt (leider) erst durch die öffentliche diskussion hier die augen geöffnet wurde: dass ein vater, der seinen stark blutenden sohn, der zudem anzeichen von gehirnerschütterung zeigt, nicht erst noch vorschriftsmäßig fünfzehn minuten in einem stau vor'm parkplatz umherschaukeln wollte, sondern das tat, was wohl jeder angehörige oder freund einer verwundeten person tun würde: das auto dort abstellen, wo gerade platz ist, und den verletzten sofort in die notaufnahme zu bringen.

es ging außerdem auch darum, dass das knöllchen SOFORT nach ankunft ausgestellt wurde, d.h., dass der beamte des ordnungsamtes gesehen haben MUSS, dass eine verletzte, stark blutende person in die notaufnahme gebracht wurde. noch in sichtweite des besorgten vaters ein knöllchen auszustellen ist menschlich schwach und gelinde gesagt fragwürdig.

jedem, der jetzt sagt, die 35€ ordnungsgeld wären unter diesen umständen vollauf gerechtfertigt, wünsche ich (obwohl mir "auge für auge, zahn um zahn"-gedanken sonst fremd sind), dass auch sie einmal verletzt in einem PKW auf hilfe warten, aber bitte erst, nachdem sie vorschriftsmäßig auf einen besucherparkplatz geparkt wurden - egal, wie lange dies dauern sollte.
vorschrift ist eben vorschrift.
killermilz
19.05.2011, 23:57 Uhr
Was ist denn hier los?
Ich finde es sehr schlimm, wie hier schon wieder von Leder gezogen wird. Jeder Berufstätige muss sich mal überlegen, nach welchen Regeln er seinem Dienstherrn verpflichtet ist. Da kann man nicht "frei Schnauze" handeln, sondern immer nach Regeln.

Ein Bankangestellter kann auch keine Kredite an Personen vergeben, mit denen er zwar riesiges Mitleid hat und das Schicksal sehr bedauert, wenn diese nunmal nicht kreditwürdig sind. Damit verstößt er selbst gegen Regeln und hat Konsequenzen zu befürchten.

Es kann gut sein, dass für den Vater hier eine Notlage vorgelegen hat, aber aus seiner Sicht. Das Gesetz sieht es hier ein bisschen anders. Da ist eine Notlage eine Gefahr für Leib und Leben. Dies war nicht der Fall, auch wenn der Junge sicher starke Schmerzen hatte (ich hoffe es geht ihm wieder besser).

Für den Vater eine Notlage, für das Gesetz nicht. Das Ordnungsamt muss aber nunmal nach gesetz handeln, und nicht nach Gutdünken.

Ich habe absolutes Verständnis, wenn der Vater über die Handhabe aufgebracht ist, wäre er einfach auf der Straße stehengeblieben, wäre die Strafe vielleicht nicht so hoch ausgefallen. Aber mit seiner Polemik und Hetzerei schießt er meiner Ansicht nach über das Ziel hinaus.

Soziales Engagement in allen Ehren, aber ich sehe das hier wie nightmare, das darf nicht zu Vorteilen gegenüber anderen Menschen führen. Fürs Gesetz sind wir halt alle gleich, und das ist auch gut so.
Bei allem Respekt und Verständnis, aber das geht hier wirklich zu weit. Herr Handke sollte vielleicht mal über das, was er hier angerichtet hat nachdenken. Bald hat das Ordnungsamt dann gar keine Autorität mehr...
mussmalsagen
20.05.2011, 09:06 Uhr
, dass ich die Vorgehensweise des Mitarbeiters beim Ordnungsamt
auch nicht verstehe, da er nach vorliegenden Aussagen den Vater gesehen haben muss.

Ich kann dazu ein aktuelles Beispiel bringen, was mir gestern passierte.
Gegen 11.30 Uhr musste ich meine Tochter aus der Grundschule "Bertolt Brecht" abholen, da es ihr nicht so gut ging.

Deshalb fuhr ich entgegen sonstiger Gewohnheiten auf das Gelände am Petersberg mit dem Auto, hielt dann im Schatten des Turms und sah beim Aussteigen einen Mann, der mit einem Schlüssel auf dem Schulhof stand (meine erste Überlegung war, dass es sich um eine Aufsicht handelt) UND MICH DIREKT ANSAH. Ich nickte ihm kurz zu beim Vorbeigehen (mit ca. 3m Abstand)und suchte mein Kind.

Nachdem ich ca. 5 min später mit Kind im Auto saß und vom Gelände wollte, war das Eingangstor halbseitig verschlossen, also keine Ausfahrt möglich. Ich stieg aus und überlegte, an wen ich mich wenden kann. Da kam derselbe Mann angeschlendert, spielte mit seinem Schlüssel, und klärte mich auf Nachfrage von mir, ob er das abgeschlossen hätte , auf, dass man den Petersberg nicht befahren dürfte. Das sah ich ein, bestätigte eindeutig und erklärte, dass es eine Ausnahme war, und er INHALTLICH Recht hat.

Auf meine Frage, warum er mir das nicht gleich beim Aussteigen aus dem Auto gesagt hat, weil wir dann das Problem gleich hätten lösen können, sagte er, dass er mich jetzt auch im Regen stehen lassen könnte, indem er nicht aufschließt (Hinweis: da der Himmel blau war, vermute ich hier ein geistreiches Sprachbild...).

Ich fragte noch dreimal, warum er nicht mit mir vernünftig gesprochen hat- jedes Mal die Leier wie vom Band, dass das Befahren nicht gestattet ist.

Bis jetzt habe ich immer versucht, in den Mitarbeitern vom Ordnungsamt Personen zu sehen, die ihre Arbeit machen- wie weiter unten von anderen schon beschrieben wurde.
Nach diesem Vorfall fällt mir das schon sehr schwer...Ich sehe hier einddeutig Schikane.

Ich will nicht alle über einen Kamm scheren, aber ein bißchen Fortbildung in Konfliktbewältigung wäre eine gute Idee, lieber Herr Jendricke.
Janko
20.05.2011, 09:17 Uhr
soziale kompetenz
...ich musste gerade laut lachen- die befürworter "ja, auf behindertenparkplätzen parken ist du-du, wenn man verletzte zum arzt bringt, besser ist es, sich eine viertelstunde in eine autoschlange einzureihen" sind also tatsächlich der meinung, das ordnungsamt lässt sich mit ein paar tellern gesponserter erbsensuppe einkaufen?

okay, folgendes: es war also richtig, vom herrn handtke die 35€ bußgeld einzuziehen, und zwar noch im gleichen moment, da er mit seinem verletzten sohn das auto verlässt.
gut. dann fordere ich, dass das ordnungsamt von nun an konsequent das alkoholverbot auf dem bahnhofsvorplatz, dem theaterplatz, der promenade und anderen orten durchsetzt. und bitte genauso daneben stehenbleiben, auch wenn es von den angetrunkenen, die sich dort bekanntermaßen aufhalten, sicherlich ein paar auf's maul gibt. ist halt nicht ganz so ungefährlich und bequem, wie im rücken eines ins krankenhaus eilenden vaters ein knöllchen auszustellen, aber vorschrift ist vorschrift.
oder nicht zur anderen straßenseite schauen, wenn einem auf der eigenen ein kampfhundbesitzer entgegenkommt, sondern den auch mal nach tütchen und hundemarken fragen. ist halt nicht ganz so ungefährlich und bequem, wie im rücken eines ins krankenhaus eilenden vaters ein knöllchen auszustellen, aber vorschrift ist vorschrift.

oder mal abends und nachts an bekannten treffpunkten potentiell gewaltbereiter jugendlicher patrouillieren. auch nicht ganz so ungefährlich und bequem, wie im rücken eines ins krankenhaus eilenden vaters ein knöllchen auszustellen. aber- vorschrift ist eben vorschrift und gleiches recht für alle.

wenn die jetzt von mir genannten personen ebenfalls gegen einen teller erbsensuppe im rahmen des ermessensspielraumes davonkommen, dann strecke ich tatsächlich die waffen und argumentiere nicht mehr weiter. aber - wir werden es nie erfahren. das passiert nämlich leider in nordhausen nicht. wieso auch. im rücken eines ins krankenhaus eilenden vaters ein knöllchen auszustellen ist halt ungefährlicher und bequemer.
TeeEff
20.05.2011, 11:11 Uhr
Passiv-agressiv
nennt man das Verhalten wie es dieser Schlüsselmensch dort an den Tag gelegt hat. Er wollte halt mal zeigen das er Macht hat und sie ausleben und genießen.

Meine Antwort wäre gewesen: Ruhe bewahren 110 anrufen - Anzeige wegen Nötigung machen - das unrechtmäßige Befahren hätte ich mir nen Punkt und bisschen Geld in dem Fall kosten lassen - plus nen Attest vom Arzt über Erkrankung des Kindes und gegf. mit fahrlässige Körperverletzung und oder unterlassene Hilfeleistung nachgelegt...falls Tor auch zu Fuß nicht passierbar: Freiheitsberaubung nachwerfen.
Anzeige ist dann erstmal gemacht und es wird ermittelt.

Da kommt nämlich gleich Freude auf, anstatt da unnütz mit so möchtegern Mächtigen diskutieren zu müssen, sich mit erhobenen Zeigefinger von ihrer ahc so hohen moralischen Position belehren zu lassen und drum betteln zu müssen, dass er büdde büdde wieder aufschließt und ihm die 5 Minuten seines Machtgefühls zu geben

Grenzt nämlich für mich an Versuch der emotionalen Vergewaltigung - auch dabei geht es nämlich meist nur um das Ausüben der direkten Macht über jemanden und dessen Erniedrigung.
Und dagegen hab ich eine Nulltoleranz und eskaliere direkt auf Wirkstufe ohne Zwischenschritte und Rumgeplänkle, da das nur zu solcher Leute "Spiel" gehört - um ihre Zeit der Kontrolle und Machtausübung so lang wie möglich auszudehnen usw.

Handy raus, 30 sec Bedenkzeit geben und dann so nötig durchziehen.
Das ist legal - da kommen objektiv Unbeteiligte und das wird später und nicht in der Situation geklärt.
Jürgen Wiethoff
24.05.2011, 09:38 Uhr
Erste Hilfe besser verweigern?
Zu den Artikeln „Rathaus hat reagiert“ und „Statt Hilfe ein Knöllchen“ gab es zum Teil nicht nachvollziehbare Kommentare. Vielleicht hilft es den Kommentatoren, wenn man die Diskussion mal von dem Namen des Beschwerdeführers wider das Ordnungsamt löst.

Stellen Sie sich einfach vor, Sie selbst kommen mit dem Auto von Stolberg nach Hause und sehen zwischen Buchholz und Petersdorf ein mit dem Fahrrad gestürztes Kind, was stark blutet, aber ansonsten ansprechbar ist. Was machen Sie? 112 anrufen oder, wenn man kein eigenes Mobiltelefon hat, erst mal schnell wen anhalten und um Anruf bitten? So reagiert nur jemand, der abwägt: Das Kind selbst mit einem Notverband versorgen, kostet mich mein Verbandspäckchen. Vielleicht mache ich auch was falsch dabei. Dann mache ich mir vielleicht noch meine Polster schmutzig. Dann muss ich im Parkverbot parken und schon kommt das Ordnungsamt. 112 anrufen kostet nichts. Na gut, ich muss das Telefon früher wieder aufladen, aber das verschmerze ich zur Not. Aber ich habe nach Meinung vieler Diskutanten alles richtig gemacht, denn schließlich sind die Notärzte ja dafür da.

Schon beim Schreiben dieser Zeilen sträubten sich mir die Barthaare. Vielleicht haben Sie ja nach einem 2. Blick festgestellt: Oh, das ist ja sogar mein Kind.......verdammt groß geworden inzwischen.

Der „normale Mensch“ holt sein Verbandspäckchen (30 s), macht dem Kind einen Notverband (2 min), setzt es bequem in sein Auto und fährt los ins Krankenhaus (5 km, natürlich mit Einhaltung aller zulässigen Geschwindigkeiten und Vorfahrtsregeln ca. 5 min). Nach 7,5 Minuten ist das Kind in der Notaufnahme. Wenn kein Notarztwagen startklar war wegen vieler Notfälle zur gleichen Zeit, ist ein solcher nach 7,5 min noch gar nicht losgefahren.

Machen wir mal eine gemeinsame Rechnung für einen solchen Fall in 10 km Umkreis zum Krankenhaus: Die Fahrzeit beträgt bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 50 km/h (schafft auch bequem jeder „Sonntagsfahrer“) 12 Minuten. Ein Einsatzfahrzeug muss 20 km fahren und schafft, wenn es ganz gut geht, 80 km/h. Es ist nach 15 Minuten reiner Fahrzeit wieder im Krankenhaus. Die Unwägbarkeiten wie Stau auf der Strecke, Fahrzeugdefekt usw. sind doppelt so hoch. Daraus geht eindeutig hervor: Wo keine unmittelbare Lebensgefahr besteht, oder durch den Transport eintreten kann, ist die individuelle Hilfe immer sinnvoller, weil schneller. Dass sie alle Krankenversicherten wesentlich weniger kostet, braucht hoffentlich keine Beweisführung.

Zurück zum in o. g. Artikeln beschriebenen Fall: Der Ordnungshüter vor Ort hat alles richtig gemacht. Seine Aufgabe ist, die Ordnungswidrigkeit festzustellen. Dass er Diskussionen vermieden hat, ist ebenfalls verständlich, denn er kann den Notfall nicht beurteilen.

Dann fängt es an, unangenehm zu werden. Wenn die Schilderung des Herrn Handke richtig ist, hat er bei seiner Vorsprache im Ordnungsamt sinnlose Auskünfte bekommen. Diese wurden dann noch mal schriftlich „untermauert“. Insgesamt kommt hier der nnz-Leser zu dem Eindruck: Im Nordhäuser Ordnungsamt arbeiten lauter Dilettanten in Bezug auf die Konfliktbewältigung. Zumindest aber Menschen fernab von Menschlichkeit oder ohne Entscheidungsbefugnis oder ohne bei der Arbeit zu denken. Da ist es nur richtig, dass nach der Presseveröffentlichung das Knöllchen eingezogen wurde.

Die Parkplatzsituation am Krankenhaus im Bereich der Notaufnahme kann ich glücklicherweise nicht beurteilen. Vielleicht kann man ja mal über die Schaffung von Parkbuchten für „privat angelieferte“ Notfälle nachdenken. Möglicherweise ist ja sogar eine Doppelnutzung eines Behindertenparkplatzes möglich. Damit auch der kostenbewusste Ersthelfer nicht mehr groß nachdenken muss. Dass es dann sicher auch den einen oder anderen „Trittbrettfahrer“ gibt, muss man erstens ertragen und zweitens bestrafen können.

Neben der Bestrafung für eine Ordnungswidrigkeit sollte man jedoch dem Bürger fairerweise die Chance geben, sich ordnungsgemäß zu verhalten.
abc123
24.05.2011, 21:42 Uhr
@Jürgen Wiethoff
Ihre Ausführungen zur Fahrtzeit sind natürlich korrekt. Dies ist in meinen Augen aber nicht der Grund, warum man den Rettungsdienst anrufen sollte. In einer solchen Situation ist man gerade als Angehöriger, vorallem wenn es um das eigene Kind geht, angespannt und aufgeregt. Dadurch sinkt die Aufmerksamkeit im Straßenverkehr. Dazu kommt noch, dass man als Laie die Schwere der Verletzung nicht einschätzen kann und somit auch nicht weiß wie dringend eine Behandlung nötig ist. Das wird in vielen Fällen dazu führen, dass man schnellstmöglich das Krankenhaus erreichen will und somit auch Geschwindigkeitsüberschreitungen in Kauf nimmt. All diese Umstände führen dazu, dass das Unfallrisiko steigt. Es ist daher in meinen Augen besser, den Transport dem Rettungsdienst zu überlassen.

Erste Hilfe MUSS man natürlich trotzdem immer leisten.

Ihrer Aussage, dass das Knöllchen korrekterweise nach der Pressemitteilung zurückgenommen wurde, kann ich nicht zustimmen. Im Fall des Herrn Handke lag wohl keine Lebensgefahr vor, es liegt somit kein rechtfertigender Notstand vor und es gibt somit auch keinerlei Gründe, das Verfahren einzustellen. Das hat nichts mit unmenschlichkeit oder ähnlichem sondern schlicht und ergreifend mit der Einhaltung von Gesetzen zu tun. Gesetze, an die wir uns alle zu halten haben. Denn das Gesetz schreibt an dieser Stelle nun einmal zwingend eine Gefahr für Leib und Leben als Vorraussetzung für eine Verfahrenseinstellung vor.

In einem Punkt stimme ich Herrn Handke zu, falls sich die Mitarbeiterin wirklich so wie beschrieben verhalten hat war das nicht in Ordnung. Sie hätte ihn darüber aufklären können, dass das Knöllchen nur unter speziellen Vorraussetzungen zurückgenommen werden kann und diese bei ihm nicht vorliegen.

Jeder von uns kann einmal in eine Situation kommen, in der er wie hier z. B. unzulässiger Weise irgendwo parken muss. Dann sollte man sich aber eingestehen, dass man einen Fehler gemacht hat und die Strafe dafür bezahlen. Hier wird allerdings öffentlich Stimmung gemacht und Druck ausgeübt um von den eigenen Fehlern abzulenken. Die Tatsache, dass das Ordnungsamt diesem Druck nun auch noch nachgegeben hat und das Knöllchen grundlos zurückgezogen hat wirft aus meiner Sicht ein ziemlich schlechtes Licht auf das Amt. Wo kommen wir denn hin, wenn die Leute denken sie könnten ohne Folgen gegen Gesetze verstoßen, wenn sie nur genug Druck ausüben und die Öffentlichkeit involvieren?

Mfg
Alberdt
25.05.2011, 22:02 Uhr
Ein Blick ...
in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Keine Frage Behindertenparkplätze sollten für diese Menschen vorbehalten sein, grundsätzlich. Mitarbeiter des Ordnungsamtes aber, welche die Gesetze zu vollziehen haben, sollten, nein müssen (!) dieselben kennen. Spätestens beim ersten Einspruch des Betroffenen hätte hier Schluß sein müssen. Das Verhalten des Betroffenen ist von vorn herein klar gerechtfertigt gewesen, somit fehlt ein rechtswidriges Verhalten, daß einer Ahndung zugrunde zu liegen hat.

Regelmäßige juristische Schulungen sind wohl dringend geboten. Hätte der Vorgesetzte auch so schnell reagiert, wenn nicht die Öffentlichkeit gesucht worden wäre ? Öffentlichkeit ist heute glücklicherweise durch die Medien möglich. Die Bürger sollten sich Ihrer Rechte stärker bewußt werden. Verwaltungshandeln ist kein Selbstzweck, sondern dient dem Bürger, der ja nun einmal auch die Kosten für die Mitarbeiter der Verwaltung zu erwirtschaften hat. Er hat ein Recht auf fehlerfreies Verwaltungshandeln !
ganzklar
26.05.2011, 01:03 Uhr
@alle
jetzt muss ich hier auch mal etwas loswerden...

also wer von den vorangegangen autoren schätzt im ernstfall ein ab wann es für ein/sein kind lebensgefährlich wird???ich selbst würde auch sofort starten und mir erstmal übers parken keine gedanken machen..wenn sich herausstellt das "mein kind"wieder gesund wird...GOTT SEI DANK!!!

und keiner braucht hier rechenbeispiele, wann wer und wie schnell jemand bis zum krankenhaus kommt...

der mitarbeiter des oa hat seine aufgabe ordentlich gemacht..er hat einen verstoß festgestellt und aufgeschrieben...ok..über die zeitliche abfolge kann sich jeder selbst ein urteil bilden...

ich habe den besagten paragraphen nicht studiert..aber ich denke bei normalem menschenverstand und ein ganz klein wenig einfühlungsvermögen akzeptiert man diese persönliche notlage und stellt das verfahren ein..von mir aus auch mit dem hinweis das es trotzdem so nicht in ordnung war und im notfall der rettungsdienst zu informieren ist.!!!

@janko....danke..ja wenn alles so vom oa verfolgt würde wie diese ordnungswidrigkeit dann wäre unser städtchen nicht nur sicherer und schöner sondern auch gerechter.....

und allen die der meinung sind das wir vor gericht alle gleich sind....kommt zurück aus eurer welt....

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