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Di, 16:05 Uhr
08.03.2011

Optionsantrag entschieden

Das Thüringer Wirtschaftsministerium hat heute dem Landkreis Nordhausen die Kabinettsentscheidung mitgeteilt, das der Landkreis zwar mit dem eingereichten Konzept seine Eignung nachgewiesen hat, allein die Aufgaben im SGB II zu übernehmen. Letztlich aber doch gegen unseren Landkreis entschieden. Hier erste Reaktionen...


Allerdings hat das Bewertungsgremium den Landkreisen Schmalkalden-Meiningen und Greiz den Vorrang gegeben. Die organisatorische Leistungsfähigkeit dieser Landkreise werde höher und die Voraussetzungen der Infrastruktur als besser eingeschätzt. Als weiterer Grund wird die schwierige Haushaltslage des Landkreises Nordhausen genannt. Die im Antrag dargestellten Kooperationsmöglichkeiten mit Verwaltungen bzw. Dritten werden als gut bewertet und auch das arbeitsmarktpolitische Engagement in den vergangenen Jahren wird positiv gesehen.

„Wir nehmen diese Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis und wir haben uns bereits an das Wirtschaftsministerium mit der Bitte gewandt, Einblick in die Unterlagen zum Entscheidungsprozess zu erhalten, bevor die Entscheidung der Landesregierung an den Bund weitergeleitet wird“, sagte Vize-Landrätin Jutta Krauth (SPD). Auch der Landtagsabgeordnete Egon Primas, CDU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag und ehrenamtlicher Beigeordneter des Landkreises, bedauerte, dass das federführende Wirtschaftsministerium vor der Entscheidungsfindung keine Rücksprache mit den Antragstellern gehalten habe und sieht damit eine mangelnde Transparenz der Bewertung der Anträge.

Beim Wirtschaftsministerium des Freistaats waren vier Anträge auf kommunale Trägerschaft eingegangen, allerdings werden nur noch zwei Optionskommunen in Thüringen zugelassen. Neben Nordhausen erhielt auch Sonneberg eine negative Entscheidung. Bis zum Ende des Monats muss das Land dem Bundesarbeitsministerium vorschlagen, welche Antragsteller als am besten geeignet eingeschätzt werden.
Autor: nnz

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