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Di, 17:19 Uhr
22.02.2011

Stadtverwaltung reagiert

Im Rahmen seines Dienstes wurde am Montagvormittag ein Außendienstmitarbeiter des städtischen Ordnungsamts durch eine Bürgerin verletzt. Die hatte sich geweigert und tätlich dagegen gewehrt, ihre Personalien durch den Ordnungsamtsmitarbeiter feststellen zu lassen. Hier das Statement des Rathauses...


Ursprung des Konflikts war die Aufstellung einer Lebendfalle zum Einfangen eines in der Bahnhofstraße streunenden Fuchses. In der vorigen Woche hatten Anlieger der Bahnhofstraße auf den streunenden und scheinbar kranken Fuchs mehrfach hingewiesen und um Abhilfe gebeten. Das Ordnungsamt wurde im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig und hatte am Mittwoch voriger Woche auf einem unbewohnten Hinterhof-Grundstück die Falle aufgestellt, um den Fuchs lebend zu fangen.

Die Falle wird täglich kontrolliert, damit kein Tier, insbesondere auch Katzen, länger als nötig darin gefangen sind. Diese wurden auch regelmäßig befreit.

Übers Wochenende wurde die Falle vom Ordnungsamt entfernt. Am Samstag gab es dabei die Drohung einer Bürgerin, diese Falle notfalls zu entwenden bzw. zu zerstören, da nach ihrer Ansicht die Stadt Tiere mit der Falle fangen würde, um sie zu töten. Die Bürgerin wurde über den tatsächlichen Umstand informiert und auf die Gesundheitsgefahr hingewiesen, die von einem streunenden, kranken Fuchs ausgehen kann.

Beim Wieder-Aufstellen der Falle am Montagmorgen fotografierte dabei eine offensichtlich aufgebrachte Bürgerin die Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Dabei war nicht auszuschließen, dass die Fotos im Zusammenhang mit der Drohung stehen, die Falle zu zerstören oder zu entwenden.

Die Mitarbeiter des Amtes wiesen sich aus - und waren durch die Uniform eines Mitarbeiters als Ordnungsbehörde erkennbar - und forderten die Bürgerin auf, sich auszuweisen. Diese entfernte sich nun schnell. Die Amtsmitarbeiter folgten und forderten die Frau erneut auf, sich auszuweisen, unter Vorzeigen des Dienstausweises und mit Hinweis auf das Recht der Identitätsfeststellung. Dies wurde wieder verweigert.

Es erfolgte nun der Hinweis der beiden Amtsmitarbeiter, dass jetzt die Polizei hinzugezogen werden müsse. Die Frau versuchte nun, während des Anrufs bei der Polizei, sich zu entfernen, wurde dabei von einem Mitarbeiter am Jackenärmel festgehalten. Daraufhin schlug die Frau um sich, trat in Richtung Unterleib und zerkratzte das Gesicht des Mitarbeiters.

Aufgrund der Heftigkeit dieser Attacke, die zu blutenden Wunden im Gesicht des Mitarbeiters führte, und zur Eigensicherung wurden die Hände der Frau festgehalten und mussten weiterhin letztlich mit Handschellen gesichert werden.

Im Beisein der inzwischen eingetroffenen Polizei sagte die Frau aus, dass sie die Fotografien zur Veröffentlichung im Internet verwenden werde, um zu beweisen, dass die Stadt die Falle verwende, um Katzen zu fangen und sie anschließend zu töten.

Der Mitarbeiter ist aufgrund seiner Verletzungen derzeit dienstunfähig. Die Stadt Nordhausen hat Anzeige erstattet u.a. wegen tätlichem Widerstand gegen Vollzugsbeamte, Körperverletzung und Sachbeschädigung.

Der Einsatz von Handschellen stellt eine Ausnahme im Rahmen der Zwangsbefugnisse der Vollzugsdienstkräfte des Ordnungsamtes dar. Drohungen gegen die Außendienstmitarbeiter sind allerdings fast täglich zu vermelden. Tätliche Angriffe stellen allerdings eine Ausnahme dar.

Nach dem Ordnungsbehördengesetz und weiter gehenden Verweisen bis zum Polizeiaufgabengesetz haben Vollzugsdienstkräfte der Ordnungsbehörde weitgehende Zwangsbefugnisse, die denen der Polizei gleich sind, bis auf die Verwendung einer Schusswaffe. Die Anwendung von Handschellen ist u.a. zum Selbstschutz erlaubt.
Autor: nnz

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Kommentare
Besorgter Bürger
22.02.2011, 17:57 Uhr
Renn, alter Fuchs!
Es ist also nicht auszuschließen, dass die Fotos "im Zusammenhang mit der Drohung stehen, die Falle zu zerstören oder zu entwenden." ... ??? Auf dieser schwindsüchtigen Behauptung ist die Rechtfertigung der gesamten behördlichen Handlungskette aufgebaut. Das dürfte für den Anwalt nicht schwer werden zu widerlegen.

Aber schlimm ist, dass man so letztlich jede Handlung beliebig rechtfertigen kann. Nichts ist auszuschließen, auch nicht, dass uns morgen der Himmel auf den Kopf fällt und dass ich deshalb erstmal Handschellen (oder Kabelbinder?) verpasst bekomme. Das klingt alles sehr nach Willkür.

Ich kann uns allen also zukünftig nur den selben Rat wie dem armen Fuchs geben, wenn er die Blaujacken treffen sollte: Lauf, alter Bursche, was du nur kannst! Wenn sie dich erst am Ärmel kriegen, ist es zu spät!
sandlatscher
22.02.2011, 18:42 Uhr
Wie Ich es gesagt hatte....
Die Frau braucht nun einen guten Anwalt.
Und hier wurde genauso einleuchtend erläutert wie das ist mit Vollzugsbeamten und dem Zwang....
H.Buntfuß
22.02.2011, 18:44 Uhr
Ordnungsamt
Es soll ja unter den Mitarbeitern solche geben, die für ihre Fahrzeuge den Einsatz von Blaulicht verlangen? Das heißt doch, sie verlangen Polizeigewalt? Vielleicht auch noch Schusswaffen? Mich würde interessieren, ob das stimmt?
I.H.
22.02.2011, 19:26 Uhr
Ging schneller
als ich dachte, was so'n paar Kommentare alles bewirken können, erstaunlich, danke Presse. Das arme Muttchen hatte also doch nur Angst um ihre Mieze. Zweimal hat sie selbst versucht wegen ihrer impertinenten Fotos zu deeskalieren, um damit dem ganzen Schlamassel zu entkommen, wurde aber festgehalten!

Da wäre ich mir jetzt nicht so sicher, wer da nen guten Anwalt braucht. Dem OA wünsche ich schon mal nen gnädigen Richter.
-Insider-
22.02.2011, 19:36 Uhr
machen
sie sich mal keine gedanken um den richter jupp, eine hand wäscht den anderen fuss in unserer rechtssprechung.
Georg
22.02.2011, 20:08 Uhr
Deeskalation??
Wäre es denn nicht möglich gewesen deeskalierend zu wirken, anstatt zu solch rabiaten Mitteln zu greifen? Die meisten Mitarbeiter im Ordnungsmt verhalten sich auch so und suchen mit den Bürgern zu reden. Es gibt aber auch einige "Rambos", die am liebsten mit dem Gummiknüppel argumentieren möchten.

Die sind es auch, welche im internen Wettbewerb die meisten "Knöllchen" aufweisen. Sie sollen die "Ordnung hüten" und nicht Gewalt gegen ältere Damen anwenden.
NDHler
22.02.2011, 20:53 Uhr
Bei aller (Tier-) Liebe...
... niemand hat das Recht andere Menschen tätlich anzugreifen und zu verletzten! Was bildet diese Frau sich ein?! Gewalt ist das letzte und auch primitivste Mittel! Dem OA Mitarbeiter wünsche ich Gute Bessereung!
76er
22.02.2011, 22:35 Uhr
Respekt !!!
Ich finde das Verhalten der Frau gegen die Ordnungsamtsmitarbeiter nicht gerechtfertigt. Das Ordnungsamt war durch die Uniform erkennbar. Sie handelten im Auftrag der Stadt.

Wen die Frau die Mitarbeiter fotografiert und der Mitarbeiter sich ausweißt und sie auffordert ihre Personalien zu zeigen, hat Sie folge zu leisten. Wenn Sie dann den Aufforderungen nicht folge leistet und auch noch handgreiflich wird, ist es das gute Recht des Ordnungsamtes sie festzuhalten und der Polizei zu übergeben.

Wo kommen wir hin wenn wir den Ordnungshütern nicht folge leisten und deren Arbeit nicht respektieren.

Wenn jetzt schon "normale" Bürger Gewalt gegen Ordnungsamt und Polizei anwenden, dürfen wir aber auch nicht über die rechts und links abtriftende Jugend schimpfen wenn sie die Polizei angreift und den Beamten Verletzungen zufügt.

Eine schriftliche Beschwerde der Frau beim Amt wegen Aufstellen der Falle wäre der richtige Weg gewesen. Und sich auszuweißen wäre auch richtig gewesen, dann hätte sie jetzt nicht den Ärger wegen Köperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
zossel
23.02.2011, 07:29 Uhr
Kompetenzen überschritten
Um eines vorweg zu nehmen, der Angriff auf die Kollegen vom OA ist traurig und ich wünsche dem Verletzten gute Besserung.

Was hat jedoch dazu geführt? Im Artikel wird eindrucksvoll dargestellt, welch umfassende Befugnisse die Mitarbeiter haben. Ein Recht zur Identitätsfeststellung hat auch das OA.

Aber nicht wenn es die Mitarbeiter wollen, sondern nach Maßgabe der Gesetzgebung! Es gab keinen Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Rechtlich wird sich der betroffene Mitarbeiter erklären müssen wie er hier Maßnahmen nach der StPO durchsetzen wollte.

Das Festhalten der Person außerhalb der rechtmäßigen Dienstausübung ist rechtswidrig. Somit könne die Frau auch in Notwehr gehandelt haben.

Ich hoffe das alle Mitarbeiter des OA welche im Außendienst tätig sind hinreichend über ihre Befugnisse unterwiesen werden und ihre Bürgen im Ernstfall auch entsprechend aufklären können.

Zwischen Parkticket und Vollzugsrecht gibt es erhebliche Unterschiede.
76er
23.02.2011, 11:45 Uhr
Keinen Verdacht ?
Ich finde es gab schon einen Verdacht der eine Identitätsfeststellung gerechtfertigt hat. Wer Ordnungsamt oder Polizei bei ihrerer Arbeit fotografiert muss damit rechnen.

Und da es im Vorliegenden Fall sogar eine Drohung gab, dass die Falle zerstört werden soll hat sich die Frau schon verdächtig gemacht indem Sie das aufstellen der Falle bildlich festhalten wollte.

Wenn Sie dann eine Identitätsfeststellung verweigert und die Polizei gerufen werden muss, darf die Person auch festgehalten werden. Und wenn die Berichterstattung der Wahrheit entspricht, handelte die Frau nicht in Notwehr. Der Mitarbeiter des OA hielt Sie am Arm bzw Jackenärmel fest, worauf dann erst die Frau anfing sich körperlich zu wehren.

Außerdem hat sie dann wohl auch gegenüber der Polizei zugegeben die Bilder zu veröffentlichen, wozu Sie ohne Einverständnis der Fotografierten kein Recht hat. Und im übrigen hat sie mit der Gewalt angefangen nicht das Ordnungsamt. Das Ordnungsamt hat die zur Verfügung stehenden Mittel genutzt um such zu schützen.
Sebastian1
23.02.2011, 12:17 Uhr
Gute Arbeit Ordnungsamt
die Mitarbeiter dder atadt machen nur ihre arbeit, und sind mit sicherheit keine Tier gegner. Jeder weiss doch das die tiere je nach art ins tierheim oder im Wald ausgesetzt werden.

Um eine fuchs Fangen zu können müssen doch Fallen aufgestellt werden ist doch immer hin noch besser als wenn verschiedene gifte aus gelegt werden... was ja nun mitlerweile auch getan wird aber von Bürger/Bürgerinnen wohl gemerkt (der sinn daran Katzen wuchs zu vermindern) und da sollten Besitzter Froh sein das es Ordnungshütter und Polizei gibt die solche Fälle aufdecken.

also Bitte Bürger auf dem teppich bleiben. so ebend auch die frau die Angst um ihre Katze hat.
Sie Brauch kein guten Anwalt sondern ein guten Psychologen.
Ich hoffe die Frau würd dementsprechend ihrer Tat Verurteilt.

Den ich selbst wurde schon öfters vom Ordnungsamt angehalten mit meiner Hündin und sie waren immer sehr Freundlich sowie sie auch sich gut Ausweisen

Sie machen ihre Arbeit sehr Ordentlich und drücken egal wo egel wer auch viel die augen zu.

Das fangen mit solch einer Falle ist rechtlich erlaubt und wird gesetzlich auch unterstützt.

das verhalten dieser Frau finde ich nicht würdig sowie auch mit keinen Verständnis.
Akademiker
23.02.2011, 12:23 Uhr
Anzeigen und bestrafen
Wo kommen wir denn hin, wenn jeder so ein Aufstand macht, nur weil man seine Personalien feststellen will. Der Frau sollte dann der Staatsanwalt und das Gericht mal deutlich machen, wie man sich zu benehmen hat und man keinen anderen angreifen darf.

Gut das sich das Nordhäuser Ordnungsamt um "solche Leute kümmert" und alles gute für den Mitarbeiter.
TeeEff
23.02.2011, 13:16 Uhr
Willkommen Polizeistaat!
Und die Leute finden auch noch gut!

"Ey der hat komisch geguckt uns vielleicht beim Kinder verprügeln (S21) fotografiert - der ist verdächtig - erstmal Personalien feststellen und heute Abend das SEK vorbeischicken - bei einer Durchsuchung wird sich schon was finden - wenn nicht "finden" wir halt trotzdem etwas!" Und wenn man sich dabei auch noch "ausversehen" im Haus oder der Etage irrt...(gabs am Wochenende ja auch erst) schüchtert das immerhin in der Breite massiv ein....

Sich sonst über frühere GeStaPo und Stasi Methoden aufregen, aber das hier nun gutheissen.

Nen junger Mann der in einem Hinterhof wild hinter ner älteren Dame herjagd, weil diese ihn im Dienst fotografiert hat...
Vielleicht hat sie die Damen und Herren nicht mal erkannt? So ne Jacke kann man sich ja auch beschaffen - gab schon genug falsche Polizisten, vielleicht also Trickbetrüger? Ganz clevere Tiermörder?


Davon abgesehen:
1. Man muss keinen Ausweis dabei haben - nur überhaupt ein Personaldokument besitzen.
Ich seh auch überhaupt nicht ein wieso ich mich gegenüber irgendwelchen Leuten ausweisen soll, in vielen anderen Ländern gibt es so Dokumente nicht einmal, außer man plant den Grenzübertritt und dann ist es ein Pass!

2. Kann die Frau die Bilder der Leute im Dienst veröffentlichen. Agierende Beamte im Einsatz sind keine Privatpersonen, nein sie sind sogar relative Personen der Zeitgeschichte, ob sie es wollen oder nicht!

Das sie das Wissen, zeigt ihre regelmäßige und in letzter Zeit oft bevorzugte Komplettvermummung, bevor sie auf die Bürger ihres Staates einprügeln!
In der Anonymität macht sich das nämlich viel besser und man kann auch sehr sicher sein das die Kameraden einen nicht verpfeifen.

Daher: Eindeutige Kennzeichnung von Polizisten und unabhängige Ermittlungskommissionen bei Polizeigewalt!
Kann nicht sein das dies im eigenen Haus stattfindet!
I.H.
23.02.2011, 13:25 Uhr
Babys bringt der Klapperstorch
und Füxchen kommt ins Tierheim oder in den Wald. Ne bessere Mittagspausenlektüre gibts gar nicht.

Hi @zossel, nicht so viel verraten, ich will noch ein bissel Spass haben. ;-)

Da gibts schon kostenlose Volksaufklärung und dann war die auch wieder umsonst. Ne, ne, ne ich lach mich schlapp.
Luftikus
23.02.2011, 14:40 Uhr
Es klärt sich alles auf!
Sieht man doch, wie sich alles klärt! Das hat auch nichts mit Polizeistaat zu tun, wie hier einige meinen. Solche Befugnisse gibt es in weiten Teilen der Republik, nur rechtschaffende Bürger bekommen damit keinen Kontakt.

Denken wir nur an die Kaufhausdetektive, Wachschutz oder der normale Pförtner an einem Dienstgebäude. Wer mal in Berlin öffentliche Gebäude betreten hat wird wissen, ohne Personalausweis geht dort nichts!

Allein Security-Personen haben schon für die ihnen zugeteilten Grundstücke ähnliche Befähigungen. Die Frau jedenfalls, wird mit einer saftigen Geldstrafe und Bewährung davon kommen, wenn Sie nicht schon vorbelastet ist.
O-1984
23.02.2011, 15:14 Uhr
Mangel an Zivilcourage
Ich bin entsetzt darüber, welchen Mangel an staatsbürgerlicher Courage hier manche an den Tag legen. Erschüttert bin ich auch über die rechtfertigende Selbstherrlichkeit des Schreibens vom Rathausjuristen.

Manche Kommentare hier mit neuen nicknames sehen in Rechtschreibung und Grammatik bewußt künstlich verfälscht aus und kommen mit zuviel zwanghaftem Prollausdruck daher. Man könnte glauben, das hat jemand bewußt lanciert. Es ist einfach zuviel Wohlmeinung für den Kurzschluß bei den Stadtmitarbeitern.

Wenn das aber die ernste Meinung von den Leuten ist, dann kann ich den Typen nur gratulieren. Ihr habt genau die Oberen, die ihr verdient. Eure Geistesleistung lesend könnte man fast meinen, Deutschland sei ein hoffnungsloser Fall der Menschheitsgeschichte.
76er
23.02.2011, 15:35 Uhr
Ausweisspflicht
@teefee
Also per Gesetz ist in Deutschland jeder ab 16 dazu verpflichtet einen Personalausweis zu haben und ihn auch
mitzuführen. Aufnahme er hat einen Pass den er aber auch mitführen muss. Steht alles im PersonAusweisgesetz. Im übrigen gilt auch in jedem Land der EU eine Ausweispflicht.

Das Tierfangen ist dem Ordnungsamt gestattet wen ein Gefahr vorliegt. In dem Fall handelt es sich um einen Kranken Fuchs. Ich glaube nicht das sich ein Haustierbesitzer freut wenn der Fuchs im Stadtgebiet Event. die Tollwut hat.
Töten wird das OA weder den Fuchs noch eine Katze, dass übernimmt der Amtstierarzt wenn es einen Grund dafür gibt.

Zur Ausweispflicht: das OA ist eine Behörde die zur Identitätsfeststellung den Perso verlangen kann. Auch ohne triftigen Grund. Hier gab es einen Grund. Und zwar das Fotografieren. Ist ein Eingriff in die Persönlichen Rechte des Mitarbeiters.
TeeEff
23.02.2011, 16:12 Uhr
Quatsch!
1. Es besteht KEINE Pflicht für normale Bürger den Ausweis (oder Pass) mit sich zu führen!
Das kann man problemlos nachprüfen!
Es besteht aber die Pflicht eins davon zu besitzen. (Nicht mal das zwingend, aber damit macht man sich wenig beliebt bei Meldebehörde)

Eine gesetzliche Mitführpflicht besteht nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel für Arbeitnehmer bestimmter Branchen (Bau etc.)während ihrer Arbeitszeit zur Verhinderung illegaler Beschäftigung und für Waffenträger.

Auch mit der umfassenden Neuregelung 2009 wegen elektronischer Inhalte, hat sich daran nichts geändert. In §27 Sind die Pflichten des Ausweisinhabers geregelt. Auch in §1 steht nichts von mitführen oder dabei haben.
Es wird lediglich verlangt das man ihn auf Anforderung vorlegen kann - das ist aber kein führen!

2. z.B. gleich nebenan in Österreich . (einem EU Land!) besteht nicht einmal die Pflicht einen Ausweis zu besitzen!
Das gleich gilt u.a. auch für Großbritannien (Ist auch in der EU wenn auch nicht EURO-Zone.)
Bei beiden ist das SICHER!

In den Niederlanden muss man ab 14 einen besitzen, die Polizei hat aber keine Berechtigung zu Ausweiskontrolle.


Ihre Aussagen sind also nachweislich (vorsätzlich?) falsch und entbehren der nötigen Sachkenntnis.


Übrigens:
In den USA, wie auch der Schweiz z.b. existiert keine Ausweispflicht, u.a. wegen der Begründung, die Einführung einer solchen sei ein Schritt zum Überwachungsstaat und damit kommen wir zur Historie:

Die Ausweispflicht (Besitz) wurde in Deutschland von den Nationalsozialisten im Jahre 1938 zuerst für Juden und danach für alle wehrfähige Männer eingeführt und nach Kriegsbeginn am 10. September 1939 auf alle über 15 Jahre alten deutschen Staatsbürger ausgeweitet...
O-1984
23.02.2011, 16:54 Uhr
Unliebsame Personenansammlungen
@TeeEff zitiert richtig aus Wikipedia. Guckt bitte einfach dort nach. Es besteht die Pflicht zum Besitz eines Ausweises aber keine generelle Mitführpflicht in Deutschland. Auf der Wikipediaseite zur "Ausweispflicht" ist ein Link zum Artikel "Mitführpflicht". Der Inhalt ist interessant. In der DDR gab es die Mitführpflicht. Warum wohl? Mit der Wiedervereinigung ist sie abgeschafft. "In Ländern, die eine Mitführpflicht für Identitätsdokumente haben, hat sich diese als für die Sicherheitsorgane probates Mittel erwiesen, ihnen unliebsame Personenansammlungen aufzulösen, indem sie die mitgeführten Dokumente überprüfen und Verstöße gegen die Mitführpflicht sanktionieren." (Wikipedia)
TeeEff
23.02.2011, 17:15 Uhr
Wiki wer?
Also auch wenn die Aussage ein gewisser Halbjurist mit 1. Staatsexamen dem gerade der Doktortitel verlustig geht, hätte machen können, bezog ich mich auf

http://bundesrecht.juris.de/pauswg/index.html

Wo ich extra nochmal nach las, und auch nach dem mitführen suchen lies, da es mit ePerso Einführung deutlich an Umfang zugenommen hatte.

Wobei ich bei den Beispielen der EU Länder kurz sicherheitshalber gegoogled habe (vor allem ob die echt in der EU sind - deren Grenzen ändern sich so schnell), aber u.a. die Diskussion und gescheiterten Versuch einer Einführung in England noch kenne und mich in meiner Zeit in Wien u.a. mal dafür interessierte, welche Staatsangehörigkeit dort eigentlich im Ausweis stehen würde...

Wikipedia ist übrigens nicht unbedingt zitierwürdig und sollte IMMER gegengeprüft werden.
Bis vor gar nicht so langem, wären Quellenangabe ins Wiki, bei wissenschaftlichen Schriften, auch massiv bemängelt worden.
Und: Oft zu Recht!
Albert
23.02.2011, 19:52 Uhr
Gib einem Deutschen eine Uniform …
Das Fotografieren von Mitarbeitern des Ordnungsamtes beim Aufstellen einer Falle ist weder eine Ordnungswidrigkeit und schon gar keine Straftat. Niemand war berechtigt, die Dame deshalb festzuhalten und somit ihrer Freiheitsrechte zu berauben. Ihre Handlungen erfolgten daher m. E. in Notwehr. Bleibt zu hoffen, dass disziplinarische Konsequenzen gegen die Uniformträger erfolgen.
Roland82
23.02.2011, 20:39 Uhr
Unglaublich!!
Jetzt hat es der fast abgewählte Bürgermeister Jendricke geschafft!! Fotos machen in Nordhausen ist verboten!!!!!!!!!!!!
Herzlichen Glückwunsch Nordhausen!!!!!!!!!!!
Janko
23.02.2011, 22:21 Uhr
ich verstehe die paragraphenreiterei nicht
denn, meines erachtens nach:
wenn ich personen in uniform, die handschellen bei sich tragen, in die **** trete und ihnen das gesicht zerkratze: muss ich mich dann wirklich wundern, dass ich handschellen angelegt bekomme...???

übertreibt ihr es nicht ein wenig mit der demokratie in euren kommentaren?

spielt doch mal das umgekehrte beispiel durch: keine polizei, kein ordnungsamt.
wie schnell würdet ihr bürgerwehren formieren müssen wegen z.b. reifenstechern, bei denen ihr jetzt schon lautstark nach MEHR polizeipräsenz ruft?
jedesmal wie's in den kram passt, was, aber ohne größeren zusammenhang.
genial.
Retupmoc
24.02.2011, 07:47 Uhr
Fakten
Bleiben wir einfach mal bei den Fakten:

1. Eine ältere Frau ( sorry ), aber sie war älter als die Ordnungsamtsmitarbeiter und 1 gegen 2 hat diese bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit fotografiert. Das ist neuerdings verboten? Muss ich dann aufpassen wenn ich die Harzquerbahn knipse, das der Lokführer rausspringt und mir Handschellen anlegen will?

2. Was anderes wäre, wenn Sie diese Bilder öffentlich zugänglich gemacht hätte. Hat Sie aber nicht. Ob Sie es gemacht hätte wissen wir nicht.

3. Eine Mitführpflicht für Ausweise besteht nicht.

4. Haben die Mitarbeiter sich denn ausgewiesen?

5. Die Frau war in Entfernung zu den Mitarbeitern, d.h. die Mitarbeiter müssen zu der Frau gegangen sein und nun beginnt die entscheidende Handlung...

6. Wenn mich jemand am Arm packt, dann wehre ich mich auch. Denn das ist eine Straftat. Seit wann darf hier jeder jeden anfassen? Das dann ein 31-jähriger schwerste Verletzungen hat, die er zu Hause auskurieren muss ist lächerlich. Dann gehört so einer niht auf die Straße.

7. Die Frau macht es für mich richtig, das Sie diese Leute jetzt angezeigt hat.

8. Herr Jendricke kann dann überhaupt nichts dafür, das ist Polemik übelster Sorte @ Sandra.

9. Im Zweifel für den Fuchs!
76er
24.02.2011, 12:24 Uhr
...
Also aus dem Text der Berichtserstattung geht das alter bzw wieviel älter die Frau gegenüber dem Ordnungsamtmitarbeitern ist nicht hervor.

Das OA hat sich lt Bericht ausgewiesen.
Also hätte die Frau den richtigen Weg gehen müssen und der Aufforderung sich auszuweisen folge zu leisten. Das Sie das nicht tat, wurde die Polizei dazugerufen.
Hätte die frau dann kein Fluchtversuch unternommen, wäre die ganze sache nicht so eskaliert.

Und soweit im Text stand hat die Frau geschlagen und wurde nicht geschlagen.

Wieso hatte die Frau so Angst sich auszuweisen? Wenn sie nichts verbrochen hat, hätte sie auch keine Konsequenzen fürchten müssen.
TeeEff
24.02.2011, 12:52 Uhr
Keiner weiss was passiert ist
Es gibt nämlich immer mehrere Seiten.

Die Geschichte der Frau
die des Ordnungsamt
die "Wahrheit"
und das was wirklich passiert ist...

Da selbst einem einzelnen Beamten grundsätzlich mehr geglaubt wird, selbst wenn deutliche Hinweise bestehen das dort nicht die Wahrheit gesagt wird, eigenes Fehlverhalten gedeckt werden soll etc., ist eine echte Aufklärung nicht zu erwarten.

Es gibt nämlich auch hier keine unabhängige Untersuchungsinstanz.
Man ist da Untersucher, Ankläger, Geschworen und Richter in einem.
Besorgter Bürger
24.02.2011, 14:14 Uhr
Spießerlogik
Wer reinen Gewissens ist, braucht keine Angst vor der harten Hand des Staates zu haben! Zu verheimlichen haben nur dunkle Elemente etwas. Das ist die Logik von Faschismus und Stalinismus, die @WeDo1976 verbreitet. Und außerdem ist die auch noch falsch, ja sie kann sogar tödlich werden, auch in der Demokratie.

Ein Rechtsstaat schützt seine Bürger auf Grundlage des gleichen Rechts für alle und nicht der Überzeugung oder des Gewissens. Der Staat darf nur das, was ihm vom Recht erlaubt ist und jeder kann sich gegen staatliche Übergriffe, die der Rechtsgrundlage entbehren, wehren. Unter Umständen auch im Rahmen der Notwehr. So zumindest die Theorie. Die überzogene Handlung des OA bewegt sich nicht auf sicherer Rechtsgrundlage. Und da haben die Bürger das Recht, ja die praktische Pflicht, sich zu wehren.

Kann der Stadtrat eigentlich soetwas wie einen Untersuchungsausschuss zur Klärung des Vorfalls einsetzen? Das wäre doch mal ein Beitrag zur Bürgerfreundlichkeit.
TeeEff
24.02.2011, 15:08 Uhr
Wer nichts zu verbergen hat...
hat auch nichts zu befürchten.

Mein Gegenargument dagegen ist immer: Machen sie beim Kacken die Klotür zu? Warum? Haben sie etwa was zu verbergen?

Bei so einfachen Beispielen werden die Leute dann doch mal stutzig, während Orwells 1984 oft zu theoretisch oder ihnen gar unbekannt ist.
Flachdach
24.02.2011, 18:40 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Thema
Klaus Henze
24.02.2011, 18:42 Uhr
Keiner weiss was passiert ist
Es ist wohl mehr Zufall, dass ich diese Kommentare lese. Obiger ist ja besonders interessant. Die Überschrift lässt großen Freiraum. Aber dann liest man doch, dass man den Beamten (sind sie auch wirklich welche?) nur bedingt glauben kann. Ihre Aussage ist ja sowieso Schwindel. Diese Haltung sollte man wohl mal überprüfen.
Zur Beruhigung: Ich bin und war nie Beamter.

Ich habe keinen Grund, die Mitarbeiter von Stadtverwaltungen zu verteidigen, außer dass ich sicher bin, wenn einer von den Kritikern hier den Job hätte, würde er ganz anders urteilen.

Meine Meinung: Offen bleiben und lieber mal den Mund halten. Die Klärung abwarten. Das wären evt. vertrauensbildende Maßnahmen.
Peppone
24.02.2011, 19:41 Uhr
Moin Klaus Henze,
sofern ich das hier alles richtig gelesen habe, geht es um grundlegende Themen des Rechtsstaates. Die einen hätten gern ein bischen weniger davon und die anderen möchten gerne, dass sich auch die Exekutive an die Gesetze hält (denen würde ich mich hiermit gerne anschliessen).

Sie bringen hier eine neue Qualität ins Spiel. Wollen Sie den Befürwortern des Rechtsstaates unterstellen, dass sie nur neidisch auf die schicke blaue Uniform und die Hamburger Acht am Gürtel sind?

Dann wünsche ich Ihnen noch viel Spass bei der weiteren Diskussion hier, auf mich machen die alle einen aufgeräumten intelligenten Eindruck. Ich glaube nicht, dass die einen Job beim Ordnungsamt brauchen.

Viel Glück! ;-)
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