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Stadtverwaltung reagiert

Dienstag, 22. Februar 2011, 17:19 Uhr
Im Rahmen seines Dienstes wurde am Montagvormittag ein Außendienstmitarbeiter des städtischen Ordnungsamts durch eine Bürgerin verletzt. Die hatte sich geweigert und tätlich dagegen gewehrt, ihre Personalien durch den Ordnungsamtsmitarbeiter feststellen zu lassen. Hier das Statement des Rathauses...


Ursprung des Konflikts war die Aufstellung einer Lebendfalle zum Einfangen eines in der Bahnhofstraße streunenden Fuchses. In der vorigen Woche hatten Anlieger der Bahnhofstraße auf den streunenden und scheinbar kranken Fuchs mehrfach hingewiesen und um Abhilfe gebeten. Das Ordnungsamt wurde im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig und hatte am Mittwoch voriger Woche auf einem unbewohnten Hinterhof-Grundstück die Falle aufgestellt, um den Fuchs lebend zu fangen.

Die Falle wird täglich kontrolliert, damit kein Tier, insbesondere auch Katzen, länger als nötig darin gefangen sind. Diese wurden auch regelmäßig befreit.

Übers Wochenende wurde die Falle vom Ordnungsamt entfernt. Am Samstag gab es dabei die Drohung einer Bürgerin, diese Falle notfalls zu entwenden bzw. zu zerstören, da nach ihrer Ansicht die Stadt Tiere mit der Falle fangen würde, um sie zu töten. Die Bürgerin wurde über den tatsächlichen Umstand informiert und auf die Gesundheitsgefahr hingewiesen, die von einem streunenden, kranken Fuchs ausgehen kann.

Beim Wieder-Aufstellen der Falle am Montagmorgen fotografierte dabei eine offensichtlich aufgebrachte Bürgerin die Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Dabei war nicht auszuschließen, dass die Fotos im Zusammenhang mit der Drohung stehen, die Falle zu zerstören oder zu entwenden.

Die Mitarbeiter des Amtes wiesen sich aus - und waren durch die Uniform eines Mitarbeiters als Ordnungsbehörde erkennbar - und forderten die Bürgerin auf, sich auszuweisen. Diese entfernte sich nun schnell. Die Amtsmitarbeiter folgten und forderten die Frau erneut auf, sich auszuweisen, unter Vorzeigen des Dienstausweises und mit Hinweis auf das Recht der Identitätsfeststellung. Dies wurde wieder verweigert.

Es erfolgte nun der Hinweis der beiden Amtsmitarbeiter, dass jetzt die Polizei hinzugezogen werden müsse. Die Frau versuchte nun, während des Anrufs bei der Polizei, sich zu entfernen, wurde dabei von einem Mitarbeiter am Jackenärmel festgehalten. Daraufhin schlug die Frau um sich, trat in Richtung Unterleib und zerkratzte das Gesicht des Mitarbeiters.

Aufgrund der Heftigkeit dieser Attacke, die zu blutenden Wunden im Gesicht des Mitarbeiters führte, und zur Eigensicherung wurden die Hände der Frau festgehalten und mussten weiterhin letztlich mit Handschellen gesichert werden.

Im Beisein der inzwischen eingetroffenen Polizei sagte die Frau aus, dass sie die Fotografien zur Veröffentlichung im Internet verwenden werde, um zu beweisen, dass die Stadt die Falle verwende, um Katzen zu fangen und sie anschließend zu töten.

Der Mitarbeiter ist aufgrund seiner Verletzungen derzeit dienstunfähig. Die Stadt Nordhausen hat Anzeige erstattet u.a. wegen tätlichem Widerstand gegen Vollzugsbeamte, Körperverletzung und Sachbeschädigung.

Der Einsatz von Handschellen stellt eine Ausnahme im Rahmen der Zwangsbefugnisse der Vollzugsdienstkräfte des Ordnungsamtes dar. Drohungen gegen die Außendienstmitarbeiter sind allerdings fast täglich zu vermelden. Tätliche Angriffe stellen allerdings eine Ausnahme dar.

Nach dem Ordnungsbehördengesetz und weiter gehenden Verweisen bis zum Polizeiaufgabengesetz haben Vollzugsdienstkräfte der Ordnungsbehörde weitgehende Zwangsbefugnisse, die denen der Polizei gleich sind, bis auf die Verwendung einer Schusswaffe. Die Anwendung von Handschellen ist u.a. zum Selbstschutz erlaubt.
Autor: nnz

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