eic kyf msh nnz uhz tv nt
Do, 16:38 Uhr
17.02.2011

Kinderlachen ist Zukunftsmusik

Mit diesem Slogan zog irgendwann vor Jahren die FDP in Wahlkämpfe. Nun soll es gesetzlich festgeschrieben werden, dass Kindergärten in Wohngebieten nicht stören. Und das findet selbst eine Oberbürgermeisterin in Nordhausen super...


„Ich begrüße die Entscheidung des Kabinetts Kinderlärm per Gesetz zu schützen“, sagte jetzt Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD) zum gestrigen Beschluss in Berlin. Mit dem Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums soll künftig Krach nicht mehr gleich Krach sein. Gerichtsklagen gegen Lärm in Kitas, Kindergärten und auf Spielplätzen werden nun praktisch ausgeschlossen. Durch eine Änderung der Baunutzungsverordnung werden Kindereinrichtungen zudem in Wohngebieten generell erlaubt.

„Auch uns als Verwaltung und den Wohnungsbaugesellschaften war dieses Problem der Mieterbeschwerden gegen Kinderlärm seit langem bekannt und hat uns wiederholt beschäftigt und führte in letzter Konsequenz zum Rückbau von Spielanlagen“, sagte Frau Rinke. Deshalb komme dieses Gesetz gerade zum richtigen Zeitpunkt.

Im Rahmen der Erarbeitung eines Spielplatzentwicklungskonzeptes sei derzeit das Büro „Spiel.Raum.Planung“ der Planerinnen Anett Brüggemann und Almuth Krause aus Leipzig beauftragt, die vorhandenen Spiel- und Freizeitanlagen und ihre Einordnung in der gesamten Stadt und ihrer Ortsteile zu untersuchen.

Die Planerinnen des Büros seien an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet unterwegs, um die vorhandenen öffentlichen Spiel- und Freizeitanlagen in Bezug auf Lage und Einzugsgebiet, Erreichbarkeit, Qualität und Zustand der Ausstattung, Altersgruppen, Bedarfsdeckung und Kapazität zu untersuchen und zu bewerten. „Das Gesetz unterstützt uns jetzt, eine abwechslungsreiche Spielkultur in der Stadt zu schaffen, da es nicht nur Neuanlagen sondern auch vorhandene Spielplätze schützt.“

Die Spielplatzkonzeption gehört zum Gesamtstadtkonzept, dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept Nordhausen ISEK 2020, welches vom Stadtrat in der letzten Legislaturperiode beschlossen wurde. Darauf aufbauend wurde der Handlungsrahmen für die nächsten 15 Jahre definiert.

Sowohl bei der Analyse der bestehenden Strukturen als auch bei der vorgesehenen Planung wird der demographische Wandel als dynamischer Faktor berücksichtigt. Hier hat die Bundesregierung etwas getan, was den Kindern vor Ort direkt zugutekomme, sagte Rinke abschließend.
Autor: nnz

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr