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Mo, 11:13 Uhr
10.01.2011

Richter Kropp: Der Kampf um's Kind

In Terminen vor Familiengerichten wird oft und gerne gestritten, nicht selten sind aber gütliche Einigungen, gerade wenn es um Kinder geht. Da geben Väter und Mütter gerne auch einmal nach, erfahrene Rechtsanwälte aus dem Kyffhäuserkreis und das Sondershäuser Jugendamt haben regelmäßig nur das Interesse des Kindes im Sinn und vermitteln hierbei...


Denn das Kindeswohl steht im Mittelpunkt der familiengerichtlichen Entscheidungen, welche den Verbleib der Kinder bei einem Elternteil oder den Umgang mit dem anderen regeln. Doch im Laufe der letzten Jahre haben sich diese Gewohnheiten geändert. Es wird mehr und mehr gestritten.

So sind die Verfahren vor dem Amtsgericht Sondershausen gestiegen, in denen sich eine Partei nicht an die gerichtliche Entscheidung hält. Dann muss das Gericht Zwangsgelder gegen den Elternteil verhängen, der etwa das Kind dem anderen Partner zum Umgang nicht herausgeben will. Aber auch das ist nicht so einfach, wenn dieser Elternteil behauptet, der andere sei gar nicht am Umgang interessiert und würde das Verfahren nur aus Schikane betreiben. In solchen Fällen versucht man, das Gericht in den familiären Streit hineinzuziehen und für seine jeweiligen Zwecke zu instrumentalisieren.

Doch auch in diesem Umfeld gibt es neuere Entwicklungen. So haben vor dem Amtsgericht in Sondershausen auch Verfahren zugenommen, in denen die Einholung eines familien-psychologischen Gutachtens erforderlich ist. Ein Verfahren, das sehr lange dauert und sehr teuer ist. Doch dies kümmert keinen der Verfahrensbeteiligten, da der Staat ja bei Prozessarmen solche Verfahren meistens großzügig finanziert.

Im jüngsten Fall des Amtsgerichts stritt ein getrennt lebendes Ehepaar um die zweijährige Jasmina (Name geändert). Die Mutter, bei der das Kind in Artern lebt, wollte dem Mann in Bad Frankenhausen das Kind nicht zum Umgang geben, da sie Angst hatte, er würde es nicht mehr herausgeben. Der Mann, dem sein Kind fehlte, stellte nunmehr den Antrag, ihm das Sorgerecht zu übertragen.

Ein schwieriger Fall für Familienrichter Christian Kropp. Kriterien, die für den einen oder anderen Elternteil entscheidend waren, gab es kaum. Beide sind erziehungsgeeignet und in der Lage, sich um Jasmina zu kümmern. Die Tatsache, dass das Kind bei der Mutter lebt, hat kein entscheidendes Gewicht. Vor deutschen Gerichten gilt nicht der Satz, dass die Mutter generell der bessere Elternteil ist, wie es landläufig in der Bevölkerung gesehen wird. Allenfalls spräche eine gewisse Kontinuität für die Mutter.

Auch der Vorschlag des Richters, das Sorgerecht zu teilen, so dass Jasmina zwei Wochen lang bei dem einen und dann die gleiche Zeit bei dem anderen Elternteil verbleibt, scheiterte an den Eltern.

So blieb nur die Einholung eines familien-psychologischen Gutachtens. Mithilfe einer externen Gutachterin sollen Kriterien gefunden werden, die für einen Elternteil den Ausschlag geben. Der Fall bleibt spannend und wird in den nächsten Monaten auch nicht zu Ende sein.
Autor: nnz

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