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Mo, 17:27 Uhr
20.12.2010

Vorsicht! Adressbuchschwindel!

Das Regionale Service-Center Nordhausen der IHK Erfurt warnt vor einer neuen Welle des so genannten Adressbuch- und Anzeigenschwindels. Damit reagiert die Kammer auf eine drastische Zunahme entsprechender Beschwerden von Unternehmen in den vergangenen Wochen.


„Zahlreiche Nordthüringer Betriebe erhalten derzeit als Rechnung aufgemachte Schreiben, die häufig auf eine kürzlich erfolgte Handels- oder Gewerberegistereintragung Bezug nehmen. So wird der Eindruck erweckt, es handele sich um ein öffentliches Register, in das man sich eintragen lassen muss“, schildert RSC-Leiter Udo Rockmann die klassische Vorgehensweise der Schwindelfirmen.

Mit den obligatorischen Kosten für eine offizielle Registereintragung habe dies rein gar nichts zu tun. Erst im Kleingedruckten finde man einen Hinweis darauf, dass ein solches Formular lediglich ein Angebot für eine völlig überteuerte Eintragung in eine nutzlose Firmendatenbank darstellt.

„In der Erwartung, dass Beträge unter 500 Euro ohne genauere Überprüfung überwiesen werden, sind ausgefüllte Überweisungsträger bereits beigefügt. Angegebene Kunden- oder Registriernummern erwecken den Eindruck einer bestehenden Geschäftsverbindung und deuten auf Seriosität hin.

Eine andere Masche ist die Zusendung einer meist als „Korrekturabzug“ getarnten, vorgeblich kostenfreien Aufnahme in eine Datenbank“, so Rockmann weiter. Erst nach genauerem Durchsehen sei festzustellen, dass sich die Kostenfreiheit nur auf die Veröffentlichung der Firmenbezeichnung oder Anschrift beziehe.

Wer dennoch auf die Masche hereinfalle, solle den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und vorsorglich fristlos kündigen. Nur selten käme es zu einer gerichtlichen Beitreibung der vermeintlich fälligen Kosten. In diesem Falle werde aber die Einschaltung eines Rechtsanwalts empfohlen.

Trotz erfolgreicher Abmahnungen und Gerichtsurteile, auch wegen Betruges, werden immer wieder neue Abzockfirmen gegründet. Die Industrie- und Handelskammern, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und besonders der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) befassen sich schon seit Jahren mit dem Adressbuchschwindel. Informationen sind abrufbar auf der Internetseite des DSW unter www.dsw-schutzverband.de.
Autor: nnz

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