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Mo, 11:30 Uhr
13.12.2010

Richter Kropp: Eine dramatische Fahrt

Am Nachmittag des 29. Juli 2009 fuhr der Angeklagte mit zwei Beifahrern und einem Kleintransporter auf der B 4 von Greußen kommend in Richtung Nordhausen. Er hatte es eilig, entsprechend nahm er es wie so viele mit den Verkehrsregeln nicht so genau...


Hinter der Ortsumgehung Westerengel überholte er in einer 70er-Zone trotz durchgezogener Sperrlinie in einer langgezogenen Linkskurve einen BMW. Statt wieder nach rechts einzuscheren, blieb der Angeklagte mit seinem Kleintransporter trotz der weiterhin durchgezogenen doppelten Sperrlinie auf der linken Fahrbahnseite. Er ordnete sich lediglich andeutungsweise etwas nach rechts ein. Dabei schloss er in einer Senke auf den nun vor ihm fahrenden roten Pkw Peugeot auf. Auf der Kuppe tauchte nun im Gegenverkehr ein silberner Mercedes auf.

Der Angeklagte tippte nun kurz auf die Bremse, zog dann aber trotz des für alle sichtbaren Gegenverkehrs an dem roten Peugeot vorbei in der Einschätzung, er werde es wohl gerade noch schaffen. Als dies der Überholte bemerkte, vollzog er eine Vollbremsung. Auch der Angeklagte, der sich in diesem Moment auf gleicher Höhe befand, bekam nun doch Bedenken und brach den Überholvorgang ebenfalls mit einer Vollbremsung ab. Beide Fahrzeuge orientierten sich dabei leicht nach rechts.

Auch das entgegenkommende Fahrzeug leitete ein starkes Bremsmanöver ein und kam nach rechts versetzt auf annähernd gleicher Höhe zu dem Kleintransporter und dem Peugeot zum Stehen. Dabei war zwischen den Fahrzeugen noch jeweils etwa 20 cm Platz. Auch der dem Angeklagten und der nachfolgende BMW musste eine Vollbremsung vollführen. Vom Schrecken erholte sich der Angeklagte als erster.

Er zog mit seinem Kleintransporter nun an allen Beteiligten vorbei und setzte seine Fahrt zügig fort. Ein Zeuge nahm zunächst noch die Verfolgung auf, musste diese dann aber ergebnislos abbrechen. Er sah noch, wie der Angeklagte unweit des beinahe Unfallortes wiederum trotz doppelter Sperrlinie einen Lkw überholte. Telefonisch unterrichtete er die Polizei, in Nordhausen konnte der Angeklagte mit seinem Kleintransporter gestellt und einer Kontrolle unterzogen werden.

Dieser hier ausführlich geschilderte Fall des Amtsgerichts Sondershausen ist leider Alltag im deutschen Straßenverkehr und auch Alltag vor den Gerichten. Der 30 jährige Angeklagte aus dem Kyffhäuserkreis ist jetzt durch das Amtsgericht Sondershausen rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro verurteilt worden.

Seinen Führerschein ist er für insgesamt ein Jahr losgeworden. Ob er noch einen Arbeitsplatz hat, ist fraglich. Man kann von Glück sagen, dass bei dieser dramatischen Fahrt niemand zu Schaden gekommen ist, aber auch dies wäre dem Angeklagten angesichts seiner Fahrweise offenbar gleichgültig gewesen.
Autor: nnz

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