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Fr, 07:24 Uhr
03.12.2010

Fördermöglichkeit für Unternehmen

Das im Mai diesen Jahres gestartete Landesarbeitsmarktprogramm für Thüringen bietet auch direkte Fördermöglichkeiten für Unternehmen, so die Information von Udo Rockmann, Leiter Regionales Service-Center, der IHK in Nordhauusen..


Der Programmteil B - "Zukunft Familie" - richtet sich vor allem an "Familien-Bedarfsgemeinschaften", d. h. Familien mit Kindern, in denen beide Elternteile arbeitslos sind oder an alleinerziehende erwerbsfähige Hilfebedürftige, deren Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Förderung erfolgt für zusätzliche, sowohl im öffentlichen Interesse liegende, wettbewerbsneutrale Arbeiten, als auch für erwerbswirtschaftlich ausgerichtete. Soweit gewerbliche Arbeiten gefördert werden, sind die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission für De-minimis-Beihilfen zu beachten (De-minimis-Verordnung).Wenn ein Arbeitgeber eine Person aus den "Familien-Bedarfsgemeinschaften" einstellen möchte, kann er einen Antrag an die GFAW Thüringen stellen, die mit der Umsetzung des Landesarbeitsmarktprogramms betraut ist.

Das zehnseitige Antragsformular steht einschließlich der De-minimis-Erklärung und der Richtlinie zum Landesarbeitsmarktprogramm "Arbeit für Thüringen und Zukunft Familie" (veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 20/2010) auf den Internetseiten der GFAW Thüringen zur Verfügung. Unter der Adresse http://www.gfaw-thueringen.de finden Sie außerdem ein Merkblatt zum Programmteil "Zukunft Familie". Interessierte Arbeitgeber können sich im Vorfeld bei der GFAW - Regionalstelle Nordhausen beraten lassen, auch zur Antragsausfüllung.
Udo Rockmann
Leiter Regionales Service-Center
IHK Nordhausen
Autor: khh

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