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14.01.2003

nnz-Doku (23): Schulden und kein Ende?

Nordhausen/Bleicherode (nnz). Schulden und Insolvenzen zogen sich auch im vergangenen durch viele Meldungen in den Medien. Oftmals wurde das Schicksal der Betroffenen dabei vergessen. Um sich kümmert sich im Landkreis Nordhausen die AWO. Der Kreisverband Nordhausen legte jetzt seinen Jahresbericht vor. nnz veröffentlicht in der Doku-Reihe.


Die wirtschaftliche Gesamtsituation mit steigender Arbeitslosigkeit und einer wachsenden Anzahl an Firmenpleiten wirkte sich auch auf die Nachfrage in unserer Beratungsstelle aus. So wuchs die Anzahl der Ratsuchenden, die professionelle Schuldner- und Insolvenzberatung benötigten, weiter drastisch an. Für die überwiegende Zahl der privaten Haushalte ist es nach wie vor normal und unverzichtbar, langfristig Immobilien, Konsumgüter und die Gründung einer eigenen Firma mit Krediten zu finanzieren. Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen kommt es immer häufiger zur Überschuldung. Im Durchschnitt lasteten nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Inkassounternehmen 2002 auf jedem Privathaushalt der Bundesrepublik 40.000 Euro reine Konsumentenkredite, ohne Hypothekenverpflichtungen und Existenzgründerkredite.

Von unserer Beratungsfachkraft, die einer Verwaltungsfachkraft mit (beide in Teilzeit) unterstützt wurde, konnten im Berichtszeitraum 133 Fälle bearbeitet und 721 Beratungsgespräche geführt werden. Das ist im Vergleich zu 2001 (101 Fälle) eine Steigerung auf 132 %. Dies war insbesondere durch die Verlagerung von verwaltungstechnischen und Schreibarbeiten auf die Verwaltungsfachkraft möglich. Ebenso trug die Modernisierung der PC-Technik einschließlich der Software dazu bei.

Außer diesen 133 Fällen wurden 26 weitere Klienten (d. h. Gesamtzahl der Fälle = 159) beraten, welche die Beratungsstelle nur zu einmaligen Gesprächen aufsuchten und nicht computertechnisch und statistisch erfasst wurden. Dazu gehörten überwiegend ehemalige Selbständige, für die kein Verbraucherinsolvenzverfahren in Frage kam, sondern die ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen mussten und nicht von einer Schulderberatungsstelle betreut werden konnten. Durch die neue klare Festlegung von Abgrenzungskriterien im Insolvenzgesetz war es möglich, diese Unterscheidung bereits im Erstgespräch zu treffen. Den Ratsuchenden, für die ein Regelinsolvenzverfahren zutraf, wurden zumindest die notwendigsten Informationen und ein Antragsformular ausgehändigt.

Die im Vorjahr erreichte Tendenz der Reduzierung von Wartezeiten für die Ratsuchenden konnte auf Grund der extremen Nachfrage nicht mehr aufrecht erhalten werden. Trotz der gestiegenen Anzahl bearbeiteter Fälle und keinerlei Ausfallzeiten durch Krankheit u. ä. mussten Wartezeiten von 3 bis 4 Monaten von den Schuldnern in Kauf genommen werden. Dazu wurde eine Warteliste geführt, auf welcher zum 31.12.02 noch 30 Anmeldungen bereits für 2003 vorgemerkt waren. Es bewährte sich, dass zunächst kurzfristig ein Erstgespräch stattfand, in welchem grundlegende Probleme beraten und den Klienten für die Wartezeit wichtige Verhaltensweisen und Hinweise zum Umgang mit den Gläubigern gegeben wurden.

Ebenso erhielten die Schuldner Musterschreiben, z. B. zur Mitteilung über Zahlungsunfähigkeit, um selbständig bereits den ersten Schriftverkehr sachlich richtig mit den Gläubigern zu beginnen oder unerlässliche aktuelle Informationen zur Höhe und Titulierung der Forderungen einzuholen. Außerdem konnte die Zeit bis zum eigentlichen Beratungsbeginn zur Zusammenstellung der Unterlagen genutzt werden. Die Erfahrung zeigte, dass viele Unklarheiten schon nach dem Erstgespräch ausgeräumt werden konnten und die Schuldner während der Wartezeit zumindest telefonisch jederzeit einen Ansprechpartner in unserer Beratungsstelle hatten.

Auch im Jahr 2003 wird nicht mit einer Entschärfung der Beratungssituation zu rechnen sein, da die vom Land Thüringen geförderte Anzahl der Beratungsfachkräfte weiter reduziert wurde und ab 01.01.03 für den Landkreis Nordhausen nur noch 1,95 VbE gefördert werden, was im absoluten Widerspruch zu dem steigenden Andrang in den Beratungsstellen steht. Zu den 133 bearbeiteten Fällen gehörten im Berichtsjahr 334 Personen, darunter 114 Kinder. In 26 Fällen wurden alleinerziehende Klienten beraten.

Von der Gesamtzahl der Beratungsfälle waren 38 ehemalige Selbständige, die aus den unterschiedlichsten Gründen die eigene Firma mit einem Schuldenberg aufgeben mussten. Bei der Gesamtzahl von 133 Fällen war bei 58 Haushalten allgemeine Schuldnerberatung (43,6 %) gem. § 17 BSHG erforderlich, in 75 Fällen wurde die Beratung mit dem Hintergrund des Insolvenzgesetzes (56,4 %) gewährleistet. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich somit die Fallanzahl in Richtung der Insolvenzfälle erhöht (Vorjahr: allgemeine Schuldnerberatung 47,5 %, Insolvenzberatung 52,5 %) .

Von den 133 Haushaltsvorständen war die überwiegende Zahl (30,3 %) in der Altersgruppe zwischen 30 und 40 Jahren zu finden. 31,6 % der Schuldner hatten einen Hauptschulabschluss und 58,6 % einen höheren Schulabschluss wie Realschulabschluss oder Abitur. Als Hauptursachen der Überschuldung kristallisierten sich das Konsumverhalten und die Arbeitslosigkeit mit 48 % bzw. 46 % heraus. Bei allen Fällen mussten aber stets mehrere Ursachen der Überschuldung festgestellt werden, wie z. B. auch Ehescheidungen oder Trennung bei Partnerschaften, Einkommensarmut, gescheiterte Immobilienfinanzierung oder Krankheit. Eine gescheiterte Existenzgründung war bei 28,6 % aller Fälle die Hauptursache der Überschuldung.

36,09 % der Ratsuchenden bezogen als überwiegendes Einkommen Leistungen vom Arbeitsamt. Fast der gleiche Anteil, 33,83 % erhielten Lohn oder Gehalt aus einem Arbeitsverhältnis. 13,53 % waren Sozialhilfeempfänger. Im Jahr 2002 wurden ca. 7,25 Mio. Euro ( 2001 4,6 Mio. Euro) an Schulden der Klienten bearbeitet. Das entsprach einer durchschnittlichen Verschuldung pro Haushalt von 54.487 Euro (2001 47.500 Euro) und einer Pro-Kopf-Verschuldung von 21.697 Euro (2001 16.029 Euro). Damit erhöhte sich die Verschuldung weiter im Vergleich zu den Vorjahren, insbesondere die Pro-Kopf-Verschuldung stieg auf 135 %.

Die Gläubiger versuchten berechtigt durch eine Vielzahl von Beitreibungsmaßnahmen ihre Forderungen bei den Schuldnern geltend zu machen, insbesondere durch Sachpfändung, Lohnpfändungen, Kontenpfändungen und die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (Vermögensverzeichnis). Da in den meisten Fällen kein Sachvermögen zu pfänden war bzw. keine pfändbaren Beträge beim Lohn vorhanden waren, wirkte sich das bei solchen Gläubigern wie kleinen Handwerksbetrieben, Privatpersonen und mittelständischen Unternehmen negativ auf deren wirtschaftliche Lage aus. Manche der ehemaligen Gläubiger wurden durch diesen Kreislauf später zu Klienten der Schuldnerberatung.

Die Anzahl der Lohnpfändungen erhöhte sich von 22 (2001) auf 30 (2002). Noch stärker wurde die Möglichkeit einer Kontenpfändung in 31 Fällen in Anspruch genommen. Des weiteren wurden bei 9 Klienten Zwangsversteigerungsverfahren ihrer Immobilien von den Gläubigern beantragt. Nur in sehr wenigen Fällen (2) konnte die Zwangsversteigerung durch einen realistischen Regulierungsplan in Verhandlung mit den Banken verhindert werden. Überwiegend stand ein viel zu geringes Einkommen zur Verfügung, um tatsächlich regelmäßige Ratenzahlungen zu gewährleisten.

Auffällig war ein Ansteigen der Fälle, die Mietschulden zu begleichen hatten. Ebenso stieg die Anzahl der Versandhausschulden besonders an. Trotz der steigenden Aggressivität im Gläubigerverhalten konnte eine wachsende Akzeptanz der Arbeit von Schulderberatungsstellen festgestellt werden. Dies war häufig in den Verhandlungen zu spüren, insbesondere dann, wenn positive Ergebnisse wie Vergleiche, Zinsverzichte usw. erreicht werden konnten, wo vorher jegliches weitere Entgegenkommen gegenüber den Schuldnern abgelehnt wurde. So konnte in 14 Fällen die drohende Mietkündigung und in 4 Fällen die Zwangsräumung abgewendet werden. In 18 Fällen nahmen die Energielieferanten auf Grund von Ratenvereinbarungen von der Sperrung Abstand. In 11 Fällen wurden Lohnpfändungen verhindert bzw. zurückgenommen.

Besonders hervorzuheben ist das Engagement unserer Beratungsstelle bei der Erhaltung von Girokonten, dies gelang in 41 Fällen. Leider sind immer wieder Beispiele zu verzeichnen, in denen Schuldnern wegen Kontenpfändungen das dringend notwendige Girokonto gekündigt wurde. Da es nach wie vor keinen gesetzlich geregelten Rechtsanspruch auf ein Girokonto gibt und sich die Banken und Sparkassen lediglich freiwillig der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses angeschlossen haben, treten immer wieder Fälle von Kontenkündigungen oder Ablehnung der Eröffnung eines Girokontos auf. Unsere Beratungsstelle hat sich sehr für die Durchsetzung des Rechtes auf ein Girokonto auf Guthabenbasis eingesetzt und in allen Fällen, bei denen sich die Klienten an uns gewandt haben, die Eröffnung eines Kontos im Territorium erreicht.

Dabei konnte eine gute Zusammenarbeit mit der Kreissparkasse und der Nordthüringer Volksbank vermerkt werden. Da die Dunkelziffer derer, die kein Girokonto haben vermutlich immer noch zu hoch ist, wurden solche Institutionen wie Sozialämter und Arbeitsamt gebeten, über bekannt werdende Fälle zu informieren, um der Forderung nach dem Recht auf ein Girokonto über die Verbände auf Bundesebene Nachdruck zu verleihen.

Nach wie vor problembehaftet war die Erhaltung der Girokonten bei Klienten nach Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. In den meisten Fällen konnte nach Freigabe durch den Treuhänder der Erhalt des Kontos gewährleistet werden. Hier wäre eine klare Regelung für ein Guthabenkonto vom Gesetzgeber erforderlich.

Die Beratung der 75 Personen, die ein Verbraucherinsolvenzverfahren zum Ziel hatten, war mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. In mehreren Gesprächen wurden die Voraussetzungen und der Ablauf des Verfahrens erläutert und umfangreiches Broschürenmaterial ausgehändigt. Bei einigen Klienten stellte sich im Verlauf der Beratung heraus, dass gegenwärtig aus den unterschiedlichsten Gründen noch kein Antrag gestellt werden kann, weil keine genaue Übersicht zu den einzelnen Forderungen bzw. Gläubigern vorhanden war. Diese musste in mühsamer Kleinarbeit, teilweise mit detektivischem Gespür und einem hohen Zeitaufwand erarbeitet werden. Manche Klienten nahmen zunächst von der Antragstellung Abstand, weil sie die Veröffentlichung der Beschlüsse in der Tagespresse vermeiden wollten, um nicht bei Verwandten oder im Bekanntenkreis „gebrandmarkt“ zu werden. Hier bleibt nur abzuwarten, dass die Veröffentlichung irgendwann nur noch im Internet erfolgt.

Weiterhin trafen manche Klienten die Entscheidung, mit der Antragstellung noch zu warten oder ganz darauf zu verzichten, weil ihr Haus verwertet würde oder die Gläubiger Eingehungsbetrug feststellen könnten. Trotz vieler noch zu beachtender Probleme erwies sich die Reformierung des Insolvenzgesetzes als positiv, da mit der Stundung der Verfahrenskosten auch vermögenslosen Schuldnern der Zugang zum Verfahren möglich war.

In 8 Fällen führten die außergerichtlichen Verhandlungen zu einer Einigung, so dass die Klienten nicht das langwierige Insolvenzverfahren mit den entsprechenden Bedingungen und der Überwachung durch einen Treuhänder durchlaufen mussten. Dies ist ein wichtiges Ziel des Gesetzes, um mit der außergerichtlichen Einigung möglichst wenig gerichtliche Verfahren einzuleiten. Dabei konnte festgestellt werden, dass die Bereitschaft der Gläubiger, einem solchen Angebot zuzustimmen, etwas größer geworden ist. Trotzdem erfolgte zu viele Ablehnungen der Schuldenbereinigungspläne teilweise „aus Prinzip“, obwohl die Gläubiger im sich anschließenden Insolvenzverfahren geringere Zahlungen erhalten würden. Es bleibt zu hoffen, dass der Lernprozess und die Einsicht auf Gläubigerseite künftig in deren eigenem betriebswirtschaftlichen Interesse voranschreitet.

Insgesamt wurden 19 Bescheinigungen über das Scheitern der außergerichtlichen Verhandlungen ausgestellt. Von diesen stellten 16 Schuldner Anträge auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens, 3 beantragten ein Regelinsolvenzverfahren. Das bedeutete eine Verdopplung im Vergleich zum Vorjahr. Vom Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten machten 14 Schuldner Gebrauch. Die Bewilligung erfolgte seitens unseres Insolvenzgerichtes in Mühlhausen problemlos. Lediglich in einem Fall führte das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren als weitere Vorstufe vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum Erfolg. Sowohl bei der außergerichtlichen als auch der gerichtlichen Einigung kommt künftig auf die Beratungsstellen die Unterstützung der Klienten bei der Erfüllung der Schuldenbereinigungspläne verstärkt zu, was auch mit einem zusätzlichen Arbeits- und Kontrollaufwand verbunden sein wird.

Die aus der Statistik zu entnehmende Zahl von inzwischen 32 eröffneten Insolvenzverfahren beinhaltet einschließlich die in den vergangenen Jahren eröffneten Verfahren. Auch im Jahr 2002 waren wir und unsere Klienten in der glücklichen Lage, bei schwierigen rechtlichen Problemen sowohl im Verbraucher-, Unterhalts- oder Insolvenzrecht einen Honoraranwalt nutzen zu können. Dies war insbesondere für konkrete Fälle erforderlich, bei denen die Unterlagen vor Ort geprüft werden mussten oder eine anschließende anwaltliche Vertretung nötig war. Ebenso nutzten wir die Beratung durch die neue juristische Zentralstelle der LIGA in Erfurt, was allerdings nur auf telefonischem oder schriftlichem Weg möglich war. Die von dem dort tätigen Anwalt erteilten Auskünfte wurden schnell und unbürokratisch erteilt. Das Vorhandensein dieser Stelle wird von uns positiv beurteilt. Nach wie vor wird aber eine anwaltliche Beratung vor Ort als unabdingbar und dringend erforderlich angesehen.

Die 133 bearbeiteten Fällen kamen aus 32 verschiedenen Städten und Gemeinden. Vorrangig wurden allerdings Klienten aus dem Landkreis Nordhausen beraten. Lediglich bei Umzug bereits betreuter Haushalte in einen anderen Landkreis wurde die Beratung auf Wunsch fortgesetzt. Anfragen aus anderen Landkreisen oder anderen Bundesländern mussten wegen der ohnehin schon langen Wartezeiten abgelehnt werden.

Bei der territorialen Analyse ist besonders auffällig, dass sich die Fallzahlen aus der Stadt Nordhausen von 28 im Jahr 2001 auf 45 Fälle in 2002 (160,71 %) erhöht haben. Eine solche Steigerung war in keinem der vergangenen Jahre zu verzeichnen. In Bleicherode blieb die Anzahl in etwa gleich (30 Fälle), während in Sollstedt ein Anstieg von 11 auf 15 Fälle ersichtlich ist. Auch aus Niedersachswerfen erhöhte sich die Fallzahl von 1 auf 5.

Um die Qualität der Beratung weiter zu verbessern nahm die Beraterin an verschiedenen Weiterbildungsmaßnahmen teil, so an 3 Seminaren zur Thematik Insolvenzgesetz und dessen Anwendung, an einem Seminar zu den umfangreichen Gesetzesänderungen, an einer Weiterbildung zum Thema „Forderungsbeitreibung durch Inkassounternehmen“ sowie an einer Schulung zur neuen Software für Schuldner- und Insolvenzberatung CAWIN 6.0. Ebenso wurden 3 mal die Arbeitskreise Schuldnerberatung des AWO-Landesverbandes zum Erfahrungsaustausch und der Beratung zu verschiedenen Themen genutzt. Als sehr fruchtbringend möchten wir die Teilnahme an 2 Veranstaltungen mit den Insolvenzrichtern des Insolvenzgerichtes Mühlhausen einschätzen. Eine dieser Zusammenkünfte mit 15 Teilnehmern wurde von unserer Beraterin in Nordhausen organisiert und durchgeführt. Ebenfalls erfolgte die Teilnahme der Beraterin an Sitzungen zu Supervision.

Auch die Verwaltungsfachkraft besuchte ein Seminar zur Anwendung von CAWIN 6.0 sowie eine Fortbildung zur Anwendung des Internets in der Schuldnerberatung. Ebenso erfolgten regelmäßig Konsultationen in der Verbraucherberatungsstelle Nordhausen sowie telefonisch mit der Thüringer Verbraucherzentrale. Die Beraterin wirkte in den Zusammenkünften der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung aktiv mit und nahm an mehreren Beratungen der LIGA der freien Wohlfahrtsverbände des Landkreises Nordhausen teil, um die Arbeit der Beratungsstelle zu erläutern und auf Probleme aufmerksam zu machen. Auch bewährte sich die enge Zusammenarbeit mit den MitarbeiterInnen der Sozialämter, insbesondere der Stadt Bleicherode sowie mit dem Jugendamt.

In Zusammenarbeit mit dem DRK Nordhausen wurde für zwei Familien zum Ende des Jahres je ein Fernsehgerät kostenfrei beantragt. Damit konnte diesen Klienten eine freudige Weihnachtsüberraschung bereitet werden. Wir möchten allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2002 danken, insbesondere gilt unser Dank der Kreissparkasse Nordhausen für die Spende in Form der neuen Software CAWIN 6 sowie der Gemeinde Sollstedt für die finanzielle Unterstützung.

Wir hoffen, dass durch die Zusammenlegung der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen ab Januar 2003 eine weitere qualitative Verbesserung unserer Arbeit im Landkreis Nordhausen erreicht werden kann und die Hilfesuchenden davon profitieren.
Röthling, Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle
Autor: nnz

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