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Mo, 09:14 Uhr
06.01.2003

Kein Privileg für Gewerkschafter

Nordhausen (nnz). Die nnz hatte kürzlich in einem eigenen Beitrag zu dem Vorschlag der Verdi-Bezirksgruppe Thüringen Stellung genommen, nach dem Tariferhöhungen nur Mitgliedern der Gewerkschaft zugute kommen sollten. Inzwischen liegt dazu auch eine Stellungnahme aus Berlin vor, die nnz nachfolgend erläutert.


Nach dem von Claudia Rühlemann, der Thüringer Verdi-Bezirksvorsitzenden, gemachten Vorschlag sollten künftig Tariferhöhungen, die von der Gewerkschaft erstritten würden, nur noch organisierten Arbeitnehmern zugute kommen. Alternativ dazu entwickelte sie die Vorstellung, nicht organisierte Arbeitnehmer sollten eine Art Lizenzgebühr entrichten (siehe nnz vom 3.01.03).

In Berlin stößt das Ansinnen auf breite Ablehnung. Nicht nur unter Arbeitgeberverbänden, auch bei Verdi selbst. Deren Vorsitzende Susanne Stumpenhusen: „Das ist eine alte Geschichte, aber eine absolut unrealistische – und damit keine Thema in Berlin“. Abgesehen von der rechtlichen Seite ist schon der Gedanke völlig unrealistisch, nach dem Arbeitgeber bei der Lohnerfassung und –zahlung Mitglieder einer Gewerkschaft anders behandeln sollten als Nichtmitglieder. Schon das Ausforschen von Zugehörigkeiten sei unzumutbar.

Bislang gehöre es nach Aussage Stumpenhusens allerdings zur gängigen Praxis der Arbeitsgerichte, nicht gewerkschaftlich gebundenen Arbeitnehmern eine tarifvertragliche Bezahlung nicht zuzugestehen, wenn sie die einklagen wollen. Auch Jan Holzweißig vom Gesamtverband des Berliner Einzelhandels sowie Christian Amsinck vom Unternehmensverband Berlin Brandenburg halte die Idee nach einer Meldung der „Berliner Morgenpost“ für abwegig. Amsinck weist auf die negative Koalitionsfreiheit hin, die sich aus dem Grundgesetz und Tarifgesetz ergibt.: „Sie bedeutet, dass Arbeitgeber sich einem Tarifvertrag oder Arbeitnehmer sich einer Gewerkschaft anschließen können – aber keinesfalls müssen.“

In diesem Zusammenhang sei abschließend erwähnt, dass im Falle eines Streiks, wie er derzeit im Öffentlichen Dienst droht, lediglich Gewerkschaftsmitglieder Ausgleichszahlungen erhalten. Was bei einem länger währenden Ausstand sehr empfindliche Folgen für Nichtmitglieder mit sich bringen würde.
Autor: nnz

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