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Do, 16:52 Uhr
17.12.2009

Hand in Hand für eine saubere Stadt

Alle Jahre wieder - in der Nacht zum 1. Januar werden Tausende Feuerwerkskörper in den nächtlichen Himmel geschossen. Zurück bleibt der Müll für die Grundstücksbesitzer...


Das städtische Amt für Umwelt und Grünordnung weist anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels und der anstehende Silvesterfeierlichkeiten vorsorglich auf die Erfüllung der übertragenen Reinigungspflicht zur Straßenreinigung durch Grundstückseigentümer und ihnen Gleichgestellte hin.

Eigentümer und Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken sind zur Reinigung der öffentlichen Straßen verpflichtet, die an das Grundstück angrenzen und über die eine Möglichkeit des Zugangs zum Grundstück besteht. Umweltamtleiter Steffen Meyer macht darauf aufmerksam, „dass ein sauberes und ordentliches Stadtbild nach Silvester nur als gemeinsame Aktion der Stadt zusammen mit den Grundstückseigentümern umsetzbar ist.“

„Obwohl die große Mehrzahl der Grundstückseigentümer in den zurückliegenden Jahren ihrer Reinigungspflicht im Wesentlichen nachgekommen ist, gibt es immer noch Anlieger, die es mit der Ordnung und Sauberkeit vor ihren Grundstücken nicht so genau nehmen. Mitarbeiter des Amtes für Umwelt und Grünordnung sowie des Ordnungsamtes werden in den ersten Januarwochen verstärkt die Durchführung der Straßenreinigung kontrollieren. Festgestellte säumige Grundstückseigentümer müssen mit entsprechenden Sanktionen wie Verwarn- oder bei schwerwiegenden Versäumnissen - mit Bußgeldern rechnen“, so Umweltamtsleiter Steffen Meyer.

Die Reinigungspflicht besteht in Straßen, die nicht zum Anschlussgebiet der maschinellen Straßenreinigung gehören, für die also keine Straßenreinigungsgebühren entrichtet werden, auf den Fahrbahnen bis zur Straßenmitte und auf Gehwegen, Böschungen, Stützmauern, Radwege u.ä. entlang der vollen Grundstückslänge. Bei Eckgrundstücken vergrößert sich die Reinigungsfläche bis zum Schnittpunkt der Straßenmitte. Die Reinigung bei nicht ausgebauten Straßen oder Straßen mit wassergebundener Decke umfasst nur das Beseitigen von Fremdkörpern und groben Verunreinigungen.

Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch in Straßen, die durch die Stadtwerke maschinell gereinigt werden und somit Straßenreinigungsgebühren erhoben werden, die Gehwege u.ä. entlang der vollen Grundstückslänge durch die Anlieger zu säubern sind. In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ohne vorhandenen Gehweg gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze.

Die Stadtverwaltung Nordhausen hat ab dem 2. Januar 2010 in Abstimmung mit der Südharzwerke Nordhausen - Entsorgungsgesellschaft mbH zusätzliche Reinigungseinsätze organisiert, um Straßen und öffentliche Plätze mit Technik, die entsprechenden Witterungsbedingungen vorausgesetzt, schnellstmöglich wieder in einen sauberen und ordentlichen Zustand zu versetzen. Ab 4. Januar werden dann Mitarbeiter der Stadtverwaltung für die Entfernung der Kleinabfälle auf öffentlichen Flächen sorgen.
Autor: nnz

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Kommentare
Pe_rle
17.12.2009, 22:54 Uhr
saubere Stadt ???????
Das hört sich ja wieder mal gut an, Grundstückseigentümer, die vor Ihrem Haus nicht sauber machen sollen bestraft werden. Hauptsache Umweltamt und Ordnungsamt kontrollieren auch die Straßen und Gehwege vor Ihren eigenen Grundstücken bzw den Grundstücken, die der Stadt selbst gehören. Man sollte nicht mit Steinen werfen wenn man im Glashaus sitzt.
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