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Mo, 11:07 Uhr
30.11.2009

Richter Kropp: Vater und Sohn

Wenn der Vater mit dem Sohne… - getreu dem schönen Heinz-Rühmann-Film denkt man dabei an eine nette Familiengeschichte. Dann allerdings hatten Vater und Sohn vermutlich nicht die Bekanntschaft mit Amtsrichter Christian Kropp gemacht...


Wenn der Vater mit dem Sohne Cannabispflanzen anbaut, dann landet er irgendwann einmal vor Gericht. So vor dem Amtsgericht, wo sich jetzt ein 43jähriger Vater und sein 17jähriger Sprössling aus dem westlichen Kyffhäuserkreis wegen unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln zu verantworten hatten.

Beide hatten auf dem Hof und im Garten ihres Einfamilienhauses 5 Cannabispflanzen angebaut, deren Wirkstoffgehalt bei 2, 44 g THC lag. Aufgepflogen war dies, weil aufmerksame Nachbarn den polizeilichen Kontaktbeamten auf für sie merkwürdig aussehende Pflanzen hinwiesen.

Die Durchsuchung durch Beamte der Polizeiinspektion Kyffhäuser war dann abenteuerlich! Zunächst kamen die Beamten nicht ohne weiteres herein. Doch bevor der Schlüsseldienst erschien, kam der Vater und verschwand schnell im Haus. Eine Beamtin konnte beobachten, dass er sich an einem Rohr zu schaffen machte. Später wurden dann in diesem Rohr zahlreiche Pflanzen aufgefunden, zudem waren an dem T-Shirt des Mannes zahlreiche Anhaftungen von Cannabis festzustellen.

Vor Jugendrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht zeigten sich die Angeklagten zunächst patzig und verstockt. Nach den sehr deutlichen Aussagen der Polizeibeamten räumten sie in ihren Schlussplädoyers die Tat doch noch ein. Man wolle mit Drogen jetzt nichts mehr zu tun haben.

Am Ende des kurzen Verfahrens stand eine Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 900,- € für den Vater und 40 Stunden gemeinnützige Arbeit für den minderjährigen Sohn. Das Gericht hatte hierbei insbesondere die tollpatschige Handlungsweise des Vaters und fehlende Vorstrafen zu ihren Gunsten berücksichtigt.Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Für das Amtsgericht Sondershausen war dies nicht das einzige Verfahren dieser Art. 2008 war eine Hanfplantage im Brückental in Sondershausen aufgeflogen. Die Strafen für die Täter lagen in einer ähnlichen Bandbreite wie für Vater und Sohn im vorliegenden Fall.
Autor: nnz/kn

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