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Di, 18:09 Uhr
27.10.2009

Leitstellen

Eine Leitstelle soll es gemeinsam geben. Zwischen dem Landkreis und der Kreisstadt, aber auch gemeinsam mit dem Kyffhäuserkreis. Ein Thema mit historischen Dimensionen...


Seit es in Thüringen Innenminister gibt, wird um die Zusammenlegung von Leitstellen diskutiert. Mit dem Ergebnis, dass es in Nordthüringen keine Zusammenarbeit gibt. Nun gut, es soll aber eine Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Rettungskräfte gehen, die das wie folgt begründet:

„Um die Qualität der Aufgabenerfüllung durch die Mitarbeiter der Leitstellen im Bereich des Brandschutzes zu verbessern und um die Zusammenarbeit mit den Thüringer Berufsfeuerwehren zu intensivieren, hat der Gesetzgeber zudem eine kleine aber entscheidende Änderung für die Besetzung der Leitstellenmitarbeiter vorgenommen. Im neuen Thüringer Rettungswesengesetzes (gültig ab 1. Juli 2009) heißt es nun: Die Zentrale Leitstelle ist rund um die Uhr mit mindestens zwei Leitstellendisponenten zu besetzen, wovon eine Person Rettungsassistent im Sinne des § 1 des Rettungsassistentengesetzes vom 10. Juli 1989 in der jeweils geltenden Fassung sein muss. Diese Person muss für diese Aufgabe eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Rettungsdienst nachweisen. Ferner muss die andere Person die Befähigung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst besitzen.

In der Vergangenheit galten zwar die gleichen Qualifikationsnachweise bzgl. der Beschäftigung von Rettungsassistenten bzw. Feuerwehrbeamten, aber nun ist genau vorgeschrieben, dass diese Personen zeitgleich mit diesen unterschiedlichen Qualifikationen die Positionen in der Leitstelle besetzen müssen. Dies bedeutet, dass man jeweils zur Hälfte Rettungsassistenten und zur anderen Hälfte Feuerwehrbeamte haben muss. Diese Voraussetzungen erfüllen einige Landkreise nicht, darunter sind auch der Landkreis Nordhausen und der Kyffhäuserkreis.

Da die Mitarbeiter mit der Befähigung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst praktisch nahezu nur bei den Berufsfeuerwehren ausgebildet wurden und zudem die Stadt Nordhausen bei der Berufsfeuerwehr selbst per Gesetz eine rund um die Uhr besetzte Einsatzzentrale zur Koordinierung für den Brandschutz vorhalten muss, bietet es sich an, die Stadt Nordhausen mit in die gemeinsame Leistellenplanung einzubeziehen.

Zu beachten ist weiterhin, dass die Mitarbeiter mit der Befähigung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst nach den Bestimmungen der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung auch noch die Qualifikation als Oberbrandmeister nach der Laufbahnverordnung für den feuerwehrtechnischen Dienst nachweisen müssen. Diese Qualifikation stellt ein Beförderungsamt dar, welches nur nach Ableistung einer mehrjährigen Dienstzeit erreicht werden kann, wodurch eine kurzfristige Ausbildung der erforderlichen Mitarbeiter praktisch nicht realisierbar ist.

Mit der gemeinsamen Betreibung einer Leitstelle können langfristig erhebliche Kosten beim Personal- und Sachaufwand eingespart werden. Die Einsparungen könnten im Übrigen noch höher sein, wenn man diese gemeinsame Leitstelle gleich für ganz Nordthüringen etablieren könnte.“

Letztlich sprach sich Leitstellen-Fachmann Matthias Jendricke (SPD) dafür aus, diese Beschlussvorlage noch einmal in den notwendigen Ausschüssen, zum Beispiel dem Sozialausschuss, diskutiert wird. Dem schloss sich auch die FDP an, die einen ähnlich lautenden Antrag eingebracht hatte.

Fast schon erschöpft stimmten einstimmig für die Überweisung in den entsprechenden Ausschuss.
Autor: nnz

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Kommentare
stimme-der-wahrheit
01.11.2009, 00:14 Uhr
Rettungsleitstelle zu besetzten ist Landkreisaufgabe
In welchem Gesetz liest „Leitstellten Fachmann“ Jendricke die Pflicht zur Vorhaltung einer ständig besetzten Einsatzzentrale in der Stadt Nordhausen? Im §3 Abs .1 der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung steht: „(1) Jede Gemeinde hat die Alarmierung ihrer Feuerwehrangehörigen sicherzustellen. Darüber hinaus ist bei Stützpunktfeuerwehren eine Einrichtung zur Alarmierung und Führungsunterstützung (Feuerwehreinsatzzentrale) vorzuhalten. „ Diese Einrichtung gibt es auch bei anderen Stützpunktfeuerwehren des Landkreises, nur sind diese nicht ständig besetzt. Somit ist es ein teurer Luxus der Stadt, ihre Zentrale ständig zu besetzen. Im Einsatzfall könnte sie zum Beispiel auch von speziell ausgebildeten freiwilligen Fw-Mitgliedern besetzt werden! Die Erstarlarmierung erfolgt nach Tätigen des Notrufes 112 auch schon jetzt durch die Rettungsleitstelle des Landkreises. Die Forderung nach der Qualifikation Rettungsassistent und Qualifikation z. mittleren Fw-technischen Dienst in der Lst. bestand auch schon vorher, nur war sie bis dato im Landesrettungsdienstplan festgeschrieben. Die „Thüringer Verordnung über die Laufbahnen, die Ausbildung und die Prüfung der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes (Thüringer Feuerwehr-Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung - ThürFwLAPO -)
Vom 5. Oktober 2007“ bietet weitreichende Möglichkeiten zur Ausbildung im Mittleren feuerwehrtechnischen Dienst, so z.B. auch eine mögliche Aufweichung der Altersgrenze von 32 Jahren.

In der aktuellen Thüringer Fw-Organisationsverordnung ist in keinem Wort vorvorgeschrieben, dass der mittlere Dienst auch die Qualifikation „Oberbrandmeister„ haben muss.
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