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Mi, 14:34 Uhr
21.10.2009

Kleingärten unter Beobachtung

Wer zurzeit durch den Landkreis fährt, sieht an zahlreichen Stellen Rauch aufsteigen. Seit 15. Oktober bis zum kommenden Mittwoch laufen die Brenntage, an denen erlaubt ist, im Freien pflanzliche Abfälle zu verbrennen. Und das wird genau beobachtet...


Vor allem Kleingärtner nutzen sie, um ihren Grünschnitt von Bäumen, Sträuchern und Stauden auf diese Weise los zu werden. „Das Regenwetter am vergangenen Wochenende hat erfreulicherweise kaum zu Ärgernissen geführt. Das lässt darauf schließen, dass die Bürgerinnen und Bürger die Vorschriften der Pflanzenabfall-Verordnung recht gut kennen und sich danach richten“, äußert sich Kathrin Materlik erfreut.

Als Fachgebietsleiterin Abfallwirtschaft des Landratsamtes ist sie auch für die ordnungsgemäße Durchführung der Brenntage mit verantwortlich. „Unsere Mitarbeiter haben in den vergangenen Tagen Kontrollen vorrangig in Gartenanlagen durchgeführt. Wir konnten feststellen, dass sich die übergroße Mehrheit der Kleingärtner – von einigen wenigen problematischen Fällen einmal abgesehen – gut auf die Brenntage vorbereitet hat. Das heißt, es wurde nur unbelasteter und hauptsächlich trockener Baum- und Strauchschnitt verbrannt. Viele Kleingärtner hatten ihr Brenngut vorher mit Planen abgedeckt oder in anderer geeigneter Form trocken gelagert.“

Bisher gingen auch keinerlei Hinweise bei der Behörde ein, dass beispielsweise Materialien wie Autoreifen oder Möbelteile verbrannt worden wären. Lediglich ein Nordhäuser Ehepaar, das in der Nähe der Nordhäuser Gartenanlage „Am Gesundbrunnen“ wohnt, äußerte sich kritisch über die Feuer in dieser Anlage und über die Brenntage im Allgemeinen. „Wir können jedoch die Feuer nicht einfach löschen lassen. Natürlich wissen wir, dass die Rauchentwicklung nicht angenehm ist. Aber sie ist nicht gänzlich vermeidbar“, erklärt Kathrin Materlik die Situation.

Möglicherweise werden diese Brenntage auch die letzten sein. Die novellierte Thüringer Pflanzenabfallverordnung ist seit geraumer Zeit fertig gestellt und muss nur noch in Kraft gesetzt werden. Sie verbietet zwar nicht generell die Brenntage, schränkt aber die Brennmöglichkeiten erheblich ein. Auch in der neuen Verordnung haben die Grünschnittsammlungen, die im Landkreis mehrmals im Jahr kostenlos angeboten werden, Vorrang vor der Verbrennung. Weitere Informationen gibt es bei den Abfallberatern im Landratsamt Nordhausen, Telefon 03631/ 911-330 oder -328.
Autor: nnz

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