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Mo, 14:35 Uhr
19.10.2009

Schon mal ausgerutscht?

Alle Jahre wieder: Die Bäume schütteln ihr Laub ab. Dann liegt es auf den Straßen und Fußwegen herum und muss eingesammelt werden. Von den Grundstücksbesitzern. Wer dieser Pflicht nicht nachkommen will, der sollte gleich mal weiterklicken...

Schön und gefährlich (Foto: psv) Schön und gefährlich (Foto: psv)

„So schön wie die bunte Laubfärbung im Herbst auch aussieht, so ist der bunte Laubteppich auf öffentlichen Verkehrsflächen tückisch und birgt gerade jetzt in der nassen Jahreszeit Gefahren“, sagte Umweltamtsleiter Steffen Meyer. Grundstückseigentümer seien deshalb jetzt besonders in der Pflicht, um die Verkehrssicherheit auf den Straßen mit zu gewährleisten.

Grundstückseigentümer, die ihrer Reinigungspflicht nicht nachkommen, haften unter Umständen für Schäden, die sich Passanten bei einem Sturz auf nassem Laub zum Beispiel auf Gehwegen zuziehen. Um mögliche Gefahren von vornherein zu vermeiden, verweist er auf die übertragene Straßenreinigungspflicht, welche in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Nordhausen festgeschrieben sei. Danach haben die Eigentümer bzw. deren Verpflichtete dafür Sorge zu tragen, dass der Gehweg vor den Grundstücken und bei Straßen, welche nicht durch die Kehrmaschine gereinigt werden, die angrenzende Fahrbahn bis zur Mitte ordnungsgemäß und regelmäßig gereinigt wird.

Auch die Stadt Nordhausen rücke dem Laub zu Leibe, sagte Meyer. „In diesem Jahr erfolgt zusätzlich zur turnusmäßigen Reinigung die Laubberäumung in Straßen, die ein besonders hohes Laubaufkommen zu verzeichnen haben. Dabei wird das Laub durch die Kehrmaschine mittels Saugschlauch aufgenommen, um eine effiziente Laubaufnahme abzusichern“, erklärt er. Auch würden zusätzliche Arbeitskräfte eingesetzt, um das Laub zu beseitigen. In der Vergangenheit habe man jährlich insgesamt 250 Tonnen Laub im Stadtgebiet beseitigt, die einer geordneten Verwertung bzw. Entsorgung zugeführt worden seien.

„Gleichzeitig bitten wir aber um Verständnis, dass nicht überall zu gleicher Zeit gekehrt und das Laub beräumt werden kann“, sagt Steffen Meyer. Oft führe auch ein kräftiger Windstoß dazu, dass der gerade gereinigte Weg oder die gereinigte Fahrbahn erneut mit Blättern verschmutzt sei und Anlass zur Kritik gebe. Ähnlich wie beim Winterdienst seien auch bei der Laubberäumung Prioritäten zu setzen, um die Bürger zu unterstützen. „Die Dringlichkeit wird nach der Verkehrsbedeutung der Straßen aber auch nach dem tatsächlichen Laubanfall auf den Verkehrsflächen beurteilt.“
Autor: nnz

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