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Mi, 11:33 Uhr
23.09.2009

Es wird verbrannt

Vom 15. bis zum 28. Oktober sind die diesjährigen Herbst-Brenntage angesetzt, an denen im Landkreis Nordhausen unbelasteter Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden kann. Doch ganz so einfach geht das in dieser Bürokratie eben auch nicht...


Die zuständige Behörde für die Brenntage ist das Landratsamt Nordhausen als Abfallbehörde. Durch die Stadt Nordhausen werden lediglich die Anzeigen entgegengenommen, um sie dann an das Landratsamt weiterzuleiten.

Das Abrennen ist mindestens zwei Tage vorher bei der örtlich zuständigen Gemeinde anzuzeigen. Für die Bürger der Stadt Nordhausen und der eingemeindeten Ortsteile nimmt das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Nordhausen die Anzeigen entgegen. Es gibt es mehrere Möglichkeiten, das Feuer anzuzeigen:
  • zum einen telefonisch über den Cityruf: (03631) 696-115,
  • zum zweiten per Fax über die Nummer: (03631) 696-832,
  • zum dritten per E-Mail über die Adresse: ordnungsamt@nordhausen.de,
  • zum vierten über das Internet: www.nordhausen.de bzw.
  • fünftens schriftlich an die Adresse: Stadt Nordhausen, Ordnungsamt, Markt 15, 99734 Nordhausen

Die Anzeige kann auch in die Briefkästen am Rathaus eingeworfen bzw. in der Poststelle des Rathauses oder im Sekretariat des Ordnungsamtes abgegeben werden. Zu den nötigen Daten gehören der Name des Anmelders, die Art des Grundstückes (bebaut, Hof oder Hausgarten, Kleingarten oder Gartenanlage), Straße und Hausnummer des Grundstückes sowie der beabsichtigte Brenntermin inklusive zweier Ausweichtermine.

Formulare gibt es im Bürgerservice der Stadtverwaltung, in der Poststelle im Rathaus-Foyer und im Ordnungsamt. Das Formular kann auch über das Internet unter www.nordhausen.de gleich auf der Startseite mit dem Button „Brenntage“ aufgerufen, ausgefüllt, ausgedruckt oder online abgesendet werden.
Autor: nnz

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Kommentare
helferlein
23.09.2009, 12:04 Uhr
Brenntage sind nicht mehr zeitgemäß !!!
Als Absolvent der Studienergänzung "Umwelt- und Recyclingtechnik" an der FH Nordhausen finde ich die Brenntage in Thüringen absolut nicht mehr zeitgemäß. Sicherlich ist es einfacher, den Baum- und Strauchschnitt dezentral zu entsorgen (örtliche Verbrennung), andererseits ist hierbei die Bundenimmisionsschutzverordnung (BImSchV) und die Technische Anordnung Luft (TA Luft) zu beachten.

Wenn ich die Rauchsäulen anlässlich der Brenntage im Thüringer Land betrachte (sowohl optisch [Augen] als auch olfaktorisch [Nase], habe ich große Zweifel an der Einhaltung der o.a. Verordnungen. Die Lösung kann hier nur eine zentrale Entsorgung sein.

Henning Rahe
Windhauch
23.09.2009, 22:24 Uhr
Auf das "Wie" kommt es an
Schwarz-Weiß-Malerei hat sicher in der Bildkunst ihre ernsthafte Bedeutung und Berechtigung!
Bei der Bewertung unserer detailreichen Umwelt aber halte ich eine differenzierte Betrachtung der Sachverhalte für unumgänglich.

Deshalb ist hier die Möglichkeit der Verbrennung von Baum- und Strauchschnitt genau so wichtig wie eine zentrale Entsorgung.
Des Weiteren hat auch die eventuelle Schredderung des Baumschnittes mit anschließender Kompostierung ihre Berechtigung.

Die Frage ist lediglich, welche Möglichkeit der Einzelne - vom Kleingärtner bis zum Forst- oder Gartenbaubetrieb - hat, um ökonomisch (Geld, Zeit, Aufwand, Nutzen, usw.) seinen grünen "Abfall" zu entsorgen. Das Warten (weil eigenhändiges Aufladen vorgeschrieben ist) auf ein irgendwann eintreffendes Transportmittel spricht für eine zentrale Entsorgung genau so wenig wie lange Anfahrtswege zur Sammelstelle.

Dabei ist die für einen individuellen oder organisierten Transport unbedingt passgerechte Bündelung des Schnittgutes noch nicht mit einkalkuliert. Der Kleingärtner also wird sich eher für ein berechtigtes Verbrennen entscheiden, auch weil ihm ein großer Häcksler - wie ihn Gartenbaubetriebe verwenden - nicht zur Verfügung steht.

Leider entscheiden sich aber (zunehmend) die Kleingärtner für eine noch nicht erwähnte Möglichkeit: Sie entfernen ihre alten Obstbäume bzw. Sträucher und pflanzen aber - schon wegen des Pflegeaufwandes im Allgemeinen - keine nach.
Für die Vogelwelt im Garten ist das die Katastrophe!

Wer allerdings seinen Baumschnitt verbrennt, entscheidet sich gleichzeitig für ein umweltverträgliches Handeln im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Das heißt unbedingt auch, dass die Beeinträchtigungen für die Unbeteiligten (Tier und Mensch) im Umfeld so klein wie nur möglich gehalten werden.

Deshalb begrenzt beispielsweise der Vorstand der Kleingartenanlage „Am Rossmannsbach“ für seine Mitglieder den amtlichen 14-tägigen Brennzeitraum auf drei im Zeitraum verteilte Tage.
An diesen drei Tagen allerdings wird dann „aus allen Rohren (Gärten)“ gefeuert!
Bei ungünstiger Wetterlage zum Leidwesen der Spaziergänger und benachbarten Anwohner.

Globales Handeln setzt eben doch globales Denken voraus!
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