Es wird verbrannt
Mittwoch, 23. September 2009, 11:33 Uhr
Vom 15. bis zum 28. Oktober sind die diesjährigen Herbst-Brenntage angesetzt, an denen im Landkreis Nordhausen unbelasteter Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden kann. Doch ganz so einfach geht das in dieser Bürokratie eben auch nicht...
Die zuständige Behörde für die Brenntage ist das Landratsamt Nordhausen als Abfallbehörde. Durch die Stadt Nordhausen werden lediglich die Anzeigen entgegengenommen, um sie dann an das Landratsamt weiterzuleiten.
Das Abrennen ist mindestens zwei Tage vorher bei der örtlich zuständigen Gemeinde anzuzeigen. Für die Bürger der Stadt Nordhausen und der eingemeindeten Ortsteile nimmt das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Nordhausen die Anzeigen entgegen. Es gibt es mehrere Möglichkeiten, das Feuer anzuzeigen:
Die Anzeige kann auch in die Briefkästen am Rathaus eingeworfen bzw. in der Poststelle des Rathauses oder im Sekretariat des Ordnungsamtes abgegeben werden. Zu den nötigen Daten gehören der Name des Anmelders, die Art des Grundstückes (bebaut, Hof oder Hausgarten, Kleingarten oder Gartenanlage), Straße und Hausnummer des Grundstückes sowie der beabsichtigte Brenntermin inklusive zweier Ausweichtermine.
Formulare gibt es im Bürgerservice der Stadtverwaltung, in der Poststelle im Rathaus-Foyer und im Ordnungsamt. Das Formular kann auch über das Internet unter www.nordhausen.de gleich auf der Startseite mit dem Button Brenntage aufgerufen, ausgefüllt, ausgedruckt oder online abgesendet werden.
Autor: nnzDie zuständige Behörde für die Brenntage ist das Landratsamt Nordhausen als Abfallbehörde. Durch die Stadt Nordhausen werden lediglich die Anzeigen entgegengenommen, um sie dann an das Landratsamt weiterzuleiten.
Das Abrennen ist mindestens zwei Tage vorher bei der örtlich zuständigen Gemeinde anzuzeigen. Für die Bürger der Stadt Nordhausen und der eingemeindeten Ortsteile nimmt das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Nordhausen die Anzeigen entgegen. Es gibt es mehrere Möglichkeiten, das Feuer anzuzeigen:
- zum einen telefonisch über den Cityruf: (03631) 696-115,
- zum zweiten per Fax über die Nummer: (03631) 696-832,
- zum dritten per E-Mail über die Adresse: ordnungsamt@nordhausen.de,
- zum vierten über das Internet: www.nordhausen.de bzw.
- fünftens schriftlich an die Adresse: Stadt Nordhausen, Ordnungsamt, Markt 15, 99734 Nordhausen
Die Anzeige kann auch in die Briefkästen am Rathaus eingeworfen bzw. in der Poststelle des Rathauses oder im Sekretariat des Ordnungsamtes abgegeben werden. Zu den nötigen Daten gehören der Name des Anmelders, die Art des Grundstückes (bebaut, Hof oder Hausgarten, Kleingarten oder Gartenanlage), Straße und Hausnummer des Grundstückes sowie der beabsichtigte Brenntermin inklusive zweier Ausweichtermine.
Formulare gibt es im Bürgerservice der Stadtverwaltung, in der Poststelle im Rathaus-Foyer und im Ordnungsamt. Das Formular kann auch über das Internet unter www.nordhausen.de gleich auf der Startseite mit dem Button Brenntage aufgerufen, ausgefüllt, ausgedruckt oder online abgesendet werden.
