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Mo, 11:00 Uhr
21.09.2009

Richter Kropp: Neues Familienrecht

Seit dem 1. September gilt am Amtsgericht Sondershausen wie an allen Thüringer Amtsgerichten ein neues Familienrecht. Damit hat der Bundesgesetzgeber alte Regelungen neugefasst und diese vereinheitlicht. Dieses neue Verfahrensrecht gilt für Familien-, Betreuungs- und Nachlasssachen...


Besonders Familiensachen, also vor allem Scheidungs- und Kindschaftsverfahren, stehen hier im Mittelpunkt des Interesses. Eine wesentliche Erleichterung ist hier mit dem Versorgungsausgleichsgesetz hinzugekommen. Mit dem Versorgungsausgleich werden mit der Scheidung der Ehe die Anrechte der Parteien auf eine Rente oder Pension mitgeregelt. Das Prinzip ist einfach: Wer höhere Anrechte hat, hat von dem Überschuss die hälftigen Entgeltpunkte an die andere Seite zu übertragen. Auch Rentenversicherungen und Betriebsrenten sowie berufsständische Versorgungen sind auf ähnliche Weise auszugleichen.

In Verfahren vor dem 01.09.2009 gab es hingegen mit der Verrechnung von Anrechten Probleme. Viele Scheidungsparteien vor dem Amtsgericht Sondershausen hatten sowohl Ost- als auch Westanrechte, da sie in beiden Versorgungssystemen gearbeitet hatten. Bekanntlich sind die Rentensysteme wie auch die tariflichen Lohneingruppierungen in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht angeglichen.

Dies führte in der Praxis dazu, dass eine abschließende Entscheidung über den Versorgungsausgleich früher teilweise nicht möglich war, er musste einfach ausgesetzt werden. Mit dem neuen Recht werden ab dem 01.09.2009 solche ausgesetzten Verfahren wieder aufgenommen und entschieden. Dies soll in diesen Altfällen bis 2014 geschehen.

Am Amtsgericht Sondershausen gibt es etwa 800 solcher alten Verfahren, die in den nächsten Monaten entschieden werden, wie Amtsgerichtsdirektor Volker Bressem der Presse gegenüber mitteilte. Dies geschieht ausschließlich am Schreibtisch der Familienrichter, die zunächst die Auskünfte der Rententräger einholen werden. Probleme werden sich besonders ergeben, wenn die Parteien verzogen und ihre Anschriften nicht bekannt sind.

Somit werden viele geschiedene Parteien im Kyffhäuserkreis in den nächsten Monaten Post von ihrem Familienrichter erhalten und dann erfahren, wie ihre Rentenanrechte nunmehr geregelt werden.
Autor: nnz/kn

Kommentare
Alexander Drewes
23.09.2009, 20.18 Uhr
Neues Familienrecht gilt natürlich nicht nur in Thüringen
Durch Ihren Artikel wird der Eindruck erweckt, als gelte das seit dem 01.09.2009 neu in Kraft getretene Familienrecht ausschließlich in Thüringen.
Das ist natürlich Unsinn. Der Bundesgesetzgeber hat die Regelung bundesweit beschlossen, insofern gelten die Regelungen auch in sämtlichen anderen 15 Bundesländern, daneben - wiederum natürlich - nicht nur auf der Ebene der Amtsgerichtsbarkeit, sondern - soweit Rechtsbeschwerde oder Revision zulässig ist - natürlich auch auf der Ebene der Land- und des Oberlandesgerichts.
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