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Di, 14:29 Uhr
01.09.2009

Aktionstag in Nordhausen

Nach mehrjähriger Debatte hat der Bundestag im Juni diesen Jahres eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen beschlossen. Und genau darüber soll in Nordhausen mit einem Aktionstag informiert werden...


Unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung muss der schriftlich festgelegte Wille des Patienten zu lebenserhaltenden Maßnahmen geachtet werden. Jeder Mensch hat das Recht für sich zu entscheiden, ob und welche medizinischen Maßnahmen in einer konkreten Situation ergriffen werden.

Jeder Mensch kann infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder zunehmenden Alters in die Lage kommen, nicht mehr selbst seine Einwilligung in medizinische Behandlungen geben zu können. Durch das Abfassen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht kann man für einen solchen Fall Vorsorge treffen.

„Es ist nicht einfach, sich mit Fragen, die Krankheiten, Sterben und Tod betreffen, auseinanderzusetzen. Wertvorstellungen und Glaubensüber-zeugungen spielen dabei eine Rolle. Vor allem aber muss man sich über die Konsequenzen der eigenen Entscheidung klar werden“, so Kai Kirchner von der Unahänigen Patientenberatung. Patientinnen und Patienten sollten sich deshalb ausreichend Zeit nehmen und alle Fragen in Ruhe überdenken.

Brauche ich unbedingt eine Patientenverfügung? Was sollte beim Abfassen einer Patientenverfügung inhaltlich und formal beachtet werden? Können Mustervordrucke verwendet werden oder soll die Verfügung so persönlich wie möglich verfasst werden? Ist eine notarielle Beglaubigung nötig? Welche medizinischen Situationen müssen beschrieben werden? Wann sollten die Verfügungen aktualisiert werden und wo können sie hinterlegt werden? Wie bekommt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt meine Patientenverfügung?

Antwort auf diese und weitere Fragen gibt es in der Beratungsstelle Nordhausen der Verbraucherzentrale Thüringen am 28.10.2009 von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland.

Wer das kostenfreie Beratungsangebot nutzen möchte, wird um vorhe-rige Anmeldung gebeten: telefonisch unter 0361-55514-0 oder direkt in der Verbraucherberatungsstelle Nordhausen, August-Bebel-Platz 6, Tel.: 03631/982219
Autor: nnz/kn

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