Di, 15:04 Uhr
24.09.2002
Kauf von Wohneigentum wird gefördert
Nordhausen (nnz). Für Käufer, Bauträger sowie Besitzer von saniertem und unsaniertem Wohnraum wurde jetzt im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Stadtumbau-Ost ein Programm zur Förderung des Erwerbs von Wohneigentum aus dem Bestand aufgelegt. Darüber informiert jetzt das Stadtplanungsamt in der nnz.
Dabei werden sowohl die Erwerbskosten als auch die Instandsetzungs- und Modernisierungsinvestitionen in die Förderung einbezogen. Nach der Thüringer Richtlinie zur Vergabe von Finanzen des Bundes und des Landes zur Förderung der Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altstadtquartieren können 8 Jahre lang bis zu 1.875 EUR pro Jahr als Zuschuss gewährt werden.
Dafür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Das Gebäude muss im Sanierungsgebiet, im Erhaltungsgebiet oder im Kerngebiet der Stadt liegen. Es muss vor 1949 erbaut sein oder von 1949 bis 1959, wenn es ganz oder teilweise unter Denkmalschutz steht. Die Wohnfläche muss als 70 Quadratmeter betragen und die Erwerbskosten für Wohnung und dazugehörigem Grund- und Boden sowie die Investitionskosten müssen 50.000 Euro übersteigen. Darüber hinaus darf das Einkommen des Antragstellers die Grenzen lt. Eigenheimzulagengesetz nicht überschreiten.
Die Antragstellung erfolgt über die Stadtverwaltung Nordhausen an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar. Das entsprechende Formular ist bei Anne-Carola Berg im Stadtplanungsamt, Markt 1, Zimmer 306, Telefon 03631/ 696453 erhältlich. Die entsprechende Thüringer Richtlinie zum Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung ist im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 13/2002 am 02.04.2002 veröffentlicht.
Autor: nnzDabei werden sowohl die Erwerbskosten als auch die Instandsetzungs- und Modernisierungsinvestitionen in die Förderung einbezogen. Nach der Thüringer Richtlinie zur Vergabe von Finanzen des Bundes und des Landes zur Förderung der Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altstadtquartieren können 8 Jahre lang bis zu 1.875 EUR pro Jahr als Zuschuss gewährt werden.
Dafür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Das Gebäude muss im Sanierungsgebiet, im Erhaltungsgebiet oder im Kerngebiet der Stadt liegen. Es muss vor 1949 erbaut sein oder von 1949 bis 1959, wenn es ganz oder teilweise unter Denkmalschutz steht. Die Wohnfläche muss als 70 Quadratmeter betragen und die Erwerbskosten für Wohnung und dazugehörigem Grund- und Boden sowie die Investitionskosten müssen 50.000 Euro übersteigen. Darüber hinaus darf das Einkommen des Antragstellers die Grenzen lt. Eigenheimzulagengesetz nicht überschreiten.
Die Antragstellung erfolgt über die Stadtverwaltung Nordhausen an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar. Das entsprechende Formular ist bei Anne-Carola Berg im Stadtplanungsamt, Markt 1, Zimmer 306, Telefon 03631/ 696453 erhältlich. Die entsprechende Thüringer Richtlinie zum Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung ist im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 13/2002 am 02.04.2002 veröffentlicht.


