Mo, 12:19 Uhr
26.08.2002
Vergleich wurde angenommen
Nordhausen (nnz). In dieser Woche muß die Johanniter-Unfall-Hilfe tief in die Verbandskasse greifen. Es steht eine Zahlung an das Südharz-Krankenhaus an...
466.000 Euro werden auf das Konto des Krankenhauses wandern. Der Betrag ist das Ergebnis eines Vergleiches, der vor der Zivilkammer des Mühlhäuser Landgerichts geschlossen wurde. Hintergrund der Verhandlung war eine Klage des Krankenhauses gegen die JUH auf Mietnachzahlung. Wie der Geschäftsführer der Einrichtung, Antonius Pille, der nnz sagte, resultieren die Forderungen für die Miete des Hubschrauberhangars aus den Jahren 1994 bis Ende 2000. Die Krankenkassen hätten die Miete an den Nordhäuser Kreisverband der JUH gezahlt, der aber habe die Summe nicht weitergeleitet. Auf das Geld sei das Krankenhaus jedoch dringend angewiesen, deshalb die Klage.
Bereits nach der Vernehmung von zwei Zeugen habe die zuständige Richterin in Mühlhausen beiden Parteien den Vergleich in dieser Höhe angeboten, weitere Zeugen mussten nicht gehört werden. Nicht berücksichtigt werden dabei die Zinsen von 1994 bis 2000.
Die Annahme des Vergleiches seitens der JUH bestätigte deren Vorstand Carsten Wiedenfeld. Nach Angaben der JUH sei für die Zahlung des Betrages nur der Zeitraum zwischen 1995 bis 1999 relevant, ab 2000 habe man gezahlt. Wiedenfeld sagte weiter, daß die JUH Miete gezahlt habe, aber nicht den vollen Betrag, wofür es Gründe gegeben habe. Der JUH-Vorstand erklärte weiter, dass auch während der Verhandlung deutlich geworden sei, dass zum damaligen Zeitpunkt Millionen-Geschäfte quasi per Handschlag getätigt worden seien. Ein Unding aus heutiger Sicht. Für die JUH ist die Angelegenheit jedoch mit der Zahlung nicht erledigt. Sie werde gegen damals handelnde Personen ihres Verbandes in Nordhausen nun weitere zivilrechtliche Forderungen geltend machen, kündigte Wiedenfeld an.
Autor: nnz466.000 Euro werden auf das Konto des Krankenhauses wandern. Der Betrag ist das Ergebnis eines Vergleiches, der vor der Zivilkammer des Mühlhäuser Landgerichts geschlossen wurde. Hintergrund der Verhandlung war eine Klage des Krankenhauses gegen die JUH auf Mietnachzahlung. Wie der Geschäftsführer der Einrichtung, Antonius Pille, der nnz sagte, resultieren die Forderungen für die Miete des Hubschrauberhangars aus den Jahren 1994 bis Ende 2000. Die Krankenkassen hätten die Miete an den Nordhäuser Kreisverband der JUH gezahlt, der aber habe die Summe nicht weitergeleitet. Auf das Geld sei das Krankenhaus jedoch dringend angewiesen, deshalb die Klage.
Bereits nach der Vernehmung von zwei Zeugen habe die zuständige Richterin in Mühlhausen beiden Parteien den Vergleich in dieser Höhe angeboten, weitere Zeugen mussten nicht gehört werden. Nicht berücksichtigt werden dabei die Zinsen von 1994 bis 2000.
Die Annahme des Vergleiches seitens der JUH bestätigte deren Vorstand Carsten Wiedenfeld. Nach Angaben der JUH sei für die Zahlung des Betrages nur der Zeitraum zwischen 1995 bis 1999 relevant, ab 2000 habe man gezahlt. Wiedenfeld sagte weiter, daß die JUH Miete gezahlt habe, aber nicht den vollen Betrag, wofür es Gründe gegeben habe. Der JUH-Vorstand erklärte weiter, dass auch während der Verhandlung deutlich geworden sei, dass zum damaligen Zeitpunkt Millionen-Geschäfte quasi per Handschlag getätigt worden seien. Ein Unding aus heutiger Sicht. Für die JUH ist die Angelegenheit jedoch mit der Zahlung nicht erledigt. Sie werde gegen damals handelnde Personen ihres Verbandes in Nordhausen nun weitere zivilrechtliche Forderungen geltend machen, kündigte Wiedenfeld an.

