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Mo, 09:02 Uhr
02.03.2009

Richter Kropp: Die Sache mit den Muttern

In Schönstedt bei Artern an der schönen Unstrut gibt es eine Holzbrücke aus alter Zeit. Dort fährt man gerne mit dem Fahrrad über den Fluss, um in die Stadt zu kommen. Im Sommer wird die Brücke auch gerne von Jugendlichen benutzt, um von hier aus in die Unstrut zu springen und sich abzukühlen.


So auch Anfang Juni des Jahres 2007, als ein Fahrradfahrer diesen Weg nutzte, um zum nahegelegenen Feuerwehrfest zu gelangen. Dabei fiel ihm auf, dass auf der Brücke sich drei Jugendliche verdächtig benahmen, einer montierte wohl an den Schrauben herum, der andere hatte eine Handvoll Muttern und Untersetzscheiben in den Händen.

Gäste vom Feuerwehrfest wurden herbeigeholt, und man konnte feststellen, dass 30 Muttern und Unterlegscheiben von der Brücke entfernt worden waren. In Verdacht gerieten sofort die drei jungen Männer, die jedoch vehement ihre Unschuld beteuerten. Vor dem Jugendgericht in Sondershausen hatten sie sich sodann aufgrund einer Anklage der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu verantworten.

Alle drei gaben vor, dass zwei ganz andere Jugendliche die Schrauben abmontiert hätten. Sie selbst hätten nur versucht, diese wieder anzubringen und sie dazu auch gesammelt. Dies hätte der Radfahrer auch nur gesehen. Der Radfahrer hierzu befragt, war sich dann auch nicht mehr sicher, ob ab- oder angeschraubt wurde.

Also kam es auf die beiden anderen möglichen Täter an, gegen die das Verfahren eingestellt worden war. Beide waren als Zeugen geladen, aber nur einer war auch erschienen, wenn auch zwangsweise, denn er saß in Haft. Er hatte in Artern vor kurzem eine Rentnerin überfallen und gequält und war zu einer hohen Jugendstrafe verurteilt worden – und dies mit 15 Jahren. Der junge Mann, fast noch ein Kind, machte vor Gericht keinen souveränen Eindruck und räumte schließlich ein, dass er doch an der Brücke montiert habe und die eigentlichen Angeklagten mit der Sache nichts zu tun hätten. Er habe vor der Polizei die drei Angeklagten zu Unrecht beschuldigt.

Die Verfahrensbeteiligten standen bei den Plädoyers noch ganz unter dem Eindruck des jugendlichen Zeugen, der fast noch ein Kind war. Das Urteil lautete dann auf Freispruch. „Man sieht mal wieder, wie wichtig die mündliche Verhandlung ist, um Widersprüche aufzudecken“, so Jugendrichter Christian Kropp, der das Verfahren damit rechtskräftig beenden konnte.
Autor: nnz/kn

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