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Di, 16:59 Uhr
25.11.2008

Keine rosigen Aussichten

Der positive Trend bei der Entwicklung der Gästezahlen hat sich in den ersten acht Monaten des Jahres fortgesetzt. Insbesondere im Landkreis Nordhausen war sowohl bei der Zahl der Gästeankünfte als auch bei Gästeübernachtungen ein deutliches Plus gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres zu verzeichnen. Dennoch ist die wirtschaftliche Lage der Branche alles andere als rosig....


Das sparsame Ausgabeverhalten der Bürger und Gäste sowie die hohen Kosten belasten die Ertragslage der Unternehmen. Die Zukunftsaussichten sind angesichts der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen pessimistischer als vor einem Jahr.

Das zurückliegende Sommerhalbjahr wurde von den Nordthüringer Unternehmen überwiegend gut (25 %) und befriedigend (54 %) bewertet. Die Geschäftslage in der Hotellerie ist dabei positiver als in der Gastronomie. Die Auslastung der Gästezimmer in den Hotels ist bei 38 % der Betriebe gestiegen. Rückläufig war die Auslastung bei 23 %. 25 % der gastgewerblichen Unternehmen konnten im Sommer den Umsatz steigern, bei 46 % blieb er annähernd gleich; 29 % mussten Verluste im Vergleich zum Sommer 2007 hinnehmen.

Auch ein Blick auf die Gewinne der Unternehmen zeigt deutlich, dass es betriebswirtschaftlich gesehen wenig Grund zu Optimismus gibt. Die Erträge sind bei über der Hälfte der Unternehmen zurückgegangen, lediglich 13 % konnten den Gewinn steigern.

Der Ausblick für die Wintersaison 2008/2009 fällte in Nordthüringen etwas freundlicher aus, als im übrigen Kammerbezirk. Eine Verbesserung der Geschäftslage erwarten 17 %; 61 % gehen von gleich bleibender Geschäftslage aus. Das wirkt sich auch auf die Beschäftigungsabsichten aus. Die Zahl der Unternehmen, die Stellen abbauen will, liegt in Nordthüringen bei 9 % und damit wesentlich unter der Zahl für den gesamten Kammerbezirk Erfurt mit 19 %. Bei 23 % der Unternehmen wird sogar an Personalzuwachs gedacht, überwiegend allerdings im Teilzeitbereich.

Kaum ein anderes Thema hat in diesem Jahr die Branche so beschäftigt, wie das Nichtraucherschutzgesetz, von dem die kleineren Unternehmen besonders stark betroffen sind. Vom Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das Ausnahmen für Einraumgaststätten zulässt, profitieren nur wenige Betriebe (reine Bierkneipen, die keinerlei Speisen im Angebot haben). Viele hoffen noch immer darauf, dass die Entscheidung zukünftig den Unternehmen – mit einer entsprechenden Kennzeichnungspflicht – überlassen bleibt.
Autor: nnz

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