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Mi, 09:18 Uhr
05.11.2008

Richter Kropp: Die Sache mit dem Bergführer

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat das Amtsgericht Sondershausen jetzt Strafbefehl gegen ein Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke Sondershausen GmbH erlassen. Dem 48jährigen Sondershäuser wird das Delikt der Untreue zur Last gelegt...

Anlass für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen war die Aufsichtsratssitzung der Stadtwerke im Herbst 2003. Diese fand entgegen sonstigen Gepflogenheiten nicht in München oder in Sondershausen statt, sondern auf der österreichischen Seiser Alpe in der so genannten Malknechthütte statt. Unter anderem wurden hierzu die Dienste eines Bergführers in Höhe von 900 Euro in einer Art Begleitprogramm in Anspruch genommen. Diese wurden den Stadtwerken Sondershausen in Rechnung gestellt.

Als Aufsichtsratsmitglied hätte der Angeklagte die Einladung in dieser Form beanstanden müssen und sich nicht an dieser Reise beteiligen dürfen, so die Staatsanwaltschaft Mühlhausen. Die Kosten des Bergführers stünden in keinem Zusammenhang mit einer Aufsichtsratssitzung. Unter dem Gesichtspunkt des Gebotes der Sparsamkeit hätte die 90minütige Aufsichtsratssitzung nicht an diesem Ort und in dieser Form stattfinden dürfen, sondern problemlos in den Räumlichkeiten der Stadtwerke Sondershausen. Eine sportliche und legere Anzugsordnung – so das Einladungsschreiben an die Aufsichtsratsmitglieder -, entspräche kaum einer ordentlichen Aufsichtsratssitzung.

Anlass für Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen waren Beanstandungen des Thüringer Landesrechnungshofes. Dieser hatte konkret gerügt, dass die Finanzierung in dieser Form letztlich über die Gebühren der Benutzer erfolgt sei. Gerade die Jahresüberschüsse der Stadtwerke seien aufgrund von Einnahmen der Gebührenzahler zustande gekommen. Die Übernachtung auf der Seiser Alp und die Notwendigkeit eines rein privaten Begleitprogramms seien nicht gerechtfertigt, so der Thüringer Landesrechnungshof im August 2006.

Die Höhe des Strafbefehls beträgt 7.200 Euro, der Angeklagte hat hiergegen Einspruch eingelegt, so dass noch im Dezember mit einer Verhandlung vor dem Sondershäuser Amtsgericht zu rechnen ist. Weitere Verfahren gegen andere Mitglieder der Sondershäuser Stadtwerke sind bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen anhängig.
Autor: nnz

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