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Mi, 08:46 Uhr
05.11.2008

nnz-Betrachtung: Polizeiverwaltung

In einer Tageszeitung erschien heute ein Leserbrief, in dem die Erhöhung der Ausnahmeregelung zum Parken kritisiert wurde. Auch die nnz erhielt ähnliche Anfragen. Dazu eine Anmerkung...


Der Fakt: Bisher mussten für die Ausstellung einer solchen Sondergenehmigung, die zuvor begründet werden mußte, 40 Euro pro Jahr gezahlt werden. Seit kurzem, in irgendeiner Satzung ist das wohl schon geregelt, reichen diese 40 Euro nicht mehr. Es sind auch nicht 10, 20 oder 30 Prozent mehr, die Selbständige mehr berappen müssen, es sind 100 Prozent, die als Steigerung verkraftet werden müssen.

Der Autor dieses Beitrages gehört selbst zu den Leidtragenden der kommunalen Behörde, doch das ist nicht das Thema. Diese Betrachtung folgt viel mehr aus einer Pressemitteilung der Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen heraus. Die verkündete in der vergangenen Woche, daß es im Landkreis Nordhausen rund 150 Selbständige gebe, die mit ihrer Arbeit nicht ihren Lebensunterhalt decken können. Die Gründe dafür sollen hier nicht analysiert werden. Aber für dieser Frauen und Männer, die in der Selbständigkeit den vielleicht letzten Ausweg aus der Langzeitarbeitslosigkeit gesucht und hoffentlich gefunden haben, für die ist eine Gebührenverdoppelung ein schwer zu verdauender Brocken. „Wirtschaftsförderung - made in NDH“ nennt man so etwas.

Ausgangspunkt einer Gebühr ist immer die Verwaltung. Die muß dafür sorgen, daß Geld in die Kasse kommt, nebenbei kann ja auch noch auf Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit geachtet werden. Und diese Verwaltung, vermutlich das Ordnungsamt des Rathauses, hat die Gebühr nun mal erhöht, um das Doppelte. Das ist ihr gutes und ordentliches Recht.

Schlimm ist nur, und das wurde in der nnz mehrfach beklagt, die Willenlosigkeit und geradezu Unterwürfigkeit derer, die das Verwaltungshandeln sanktionieren, es nahezu bedingungslos für richtig und gut befinden und dann abstimmen: Der Nordhäuser Stadtrat. Frauen und Männer, die unterschiedlichen Parteien angehören, die aber von den Nordhäusern einst gewählt wurden. Ob die damals den Auftrag mit erhalten hatten, alles abzunicken, was die Verwaltung knochentrocken einbringt, sei dahingestellt.

Aber wenn sich die haupt- und nebenamtlichen Sheriffs in den schönen blau-weißen Stadtautos vielleicht mal genau auf der Straße oder im Bekannten- und Freundeskreis genau umhören, was zu ihren schmucken Fahrzeugen gesagt wird, dann sollten diese mobilen Untersätze schnellstens umlackiert werden. Denn: RTL oder Kabel 1 werden aus Nordhausen bestimmt keine neue Seifenoper senden.

Die nnz bietet an dieser Stelle noch einen Service an. Wir haben für Sie die Nordhäuser Stadtordnung in zwei PDF-Dokumenten bereitgestellt. Einfach runterladen, ausdrucken und immer am Mann oder Frau tragen, damit ihnen nicht Behördliches widerfahren kann – in dieser ordentlichen Stadt.
Peter-Stefan Greiner
Autor: nnz

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