Mo, 08:23 Uhr
22.09.2008
Wer berät wen?
Auf ihrer jüngsten Sitzung haben die Nordhäuser Stadträte auch die Satzung über die Verwaltungskosten beschlossen. Das an sich ist nicht sonderlich interessant. Der Blick in das Werk jedoch allemal...
Ganz klar, eine Kommune ist dazu angehalten, ihre Einnahmeseite auf Vordermann zu bringen. Denn auch im kommunalen gilt: Nichts ist umsonst, vor allem nicht für den Bürger, der eigentlich mit seinen Steuern der Finanzier der Verwaltung ist.
Also angenommen, Sie, der Bürger, wünschen, dass Mitarbeiter der Verwaltung ihr Grundstück besichtigen oder dass für notwendige Bauarbeiten eine Genehmigung erteilt wird. Dann sollten Sie nicht unbedarft zum Telefonhörer greifen oder zu den festgelegten Sprechzeiten ins Rathaus rennen. Nein, vorher sollten Sie sich erkundigen, mit wem Sie sprechen wollen, wen Sie zur Besichtigung bitten. Eine falsche Amtsperson kann Ihnen teuer zu stehen kommen.
Wichtig ist vor allem eine kluge und gezielte Vorab-Recherche nach den Eingruppierungen der jeweiligen Verwalter, denn davon hängt die Höhe der Gebühr ab. Zum Beispiel bei Besichtigungen: Kommen zu dem Termin ausschließlich Mitarbeiter, die in der Entgeltgruppe E5 mit einem Monatsgrundgehalt von rund 1.637 Euro, dann werden 11 Euro je angefangene halbe Stunde berechnet. Ist bei der Besichtigungsgruppe ein Mitarbeiter mit der E9 und einem Monatsgrundgehalt von 2.000 Euro dabei, dann werden für 30 Minuten schon 15 Euro fällig. Richtig zur Sache es bei teuren Mitarbeitern des Rathauses. Die werden in der Satzung von 13 bis E15 deklariert und verdienen im Grundgehalt laut Tafirrechner um die 3.300 Euro. Der Bürger muss dann schon 21 Euro je angefangene halbe Stunde berappen.
Folgendermaßen könnte man vorgehen: 1. Anliegen vortragen. 2. Die Kompetenz ermitteln. 3. Die Entgeltgruppe erfragen.
Nun muss sich jedoch die Kompetenz nicht immer nach der Höhe der Eingruppierung richten. Ein niedrig eingruppierter Mitarbeiter im Rathaus kann bei der Klärung Ihrer Anfrage genauso kompetent sein wie sein Chef. Bleibt die Frage, warum der höher eingruppiert ist als der andere. Die Beantwortung wird vermutlich das Geheimnis der Behörde bleiben. Ein Geheimnis bleibt auch, um Gebühren schon für telefonische Auskünfte berechnet werden, dann müsste eine Tonbandansage darauf aufmerksam machen, das Bereitstellen einer Schachuhr wäre ratsam. Dieses Mitbringsel wäre auch beim persönlichen Kontakt ratsam. Wie im richtigen Leben, so gibt es auch in einer Verwaltung Menschen, die sofort zum Kern kommen und solche, die gern labern. Das kann durchaus unterhaltend sein, kostet jedoch Ihr Geld.
Übrigens: Das gesamte Prozedere gilt auch für Genehmigungen und Überwachung von Arbeiten, für Gutachten, Auszüge und technische Arbeiten sowie für schriftliche Auskünfte, die Nachforschungen in Archivbeständen erfordern.
Autor: nnzGanz klar, eine Kommune ist dazu angehalten, ihre Einnahmeseite auf Vordermann zu bringen. Denn auch im kommunalen gilt: Nichts ist umsonst, vor allem nicht für den Bürger, der eigentlich mit seinen Steuern der Finanzier der Verwaltung ist.
Also angenommen, Sie, der Bürger, wünschen, dass Mitarbeiter der Verwaltung ihr Grundstück besichtigen oder dass für notwendige Bauarbeiten eine Genehmigung erteilt wird. Dann sollten Sie nicht unbedarft zum Telefonhörer greifen oder zu den festgelegten Sprechzeiten ins Rathaus rennen. Nein, vorher sollten Sie sich erkundigen, mit wem Sie sprechen wollen, wen Sie zur Besichtigung bitten. Eine falsche Amtsperson kann Ihnen teuer zu stehen kommen.
Wichtig ist vor allem eine kluge und gezielte Vorab-Recherche nach den Eingruppierungen der jeweiligen Verwalter, denn davon hängt die Höhe der Gebühr ab. Zum Beispiel bei Besichtigungen: Kommen zu dem Termin ausschließlich Mitarbeiter, die in der Entgeltgruppe E5 mit einem Monatsgrundgehalt von rund 1.637 Euro, dann werden 11 Euro je angefangene halbe Stunde berechnet. Ist bei der Besichtigungsgruppe ein Mitarbeiter mit der E9 und einem Monatsgrundgehalt von 2.000 Euro dabei, dann werden für 30 Minuten schon 15 Euro fällig. Richtig zur Sache es bei teuren Mitarbeitern des Rathauses. Die werden in der Satzung von 13 bis E15 deklariert und verdienen im Grundgehalt laut Tafirrechner um die 3.300 Euro. Der Bürger muss dann schon 21 Euro je angefangene halbe Stunde berappen.
Folgendermaßen könnte man vorgehen: 1. Anliegen vortragen. 2. Die Kompetenz ermitteln. 3. Die Entgeltgruppe erfragen.
Nun muss sich jedoch die Kompetenz nicht immer nach der Höhe der Eingruppierung richten. Ein niedrig eingruppierter Mitarbeiter im Rathaus kann bei der Klärung Ihrer Anfrage genauso kompetent sein wie sein Chef. Bleibt die Frage, warum der höher eingruppiert ist als der andere. Die Beantwortung wird vermutlich das Geheimnis der Behörde bleiben. Ein Geheimnis bleibt auch, um Gebühren schon für telefonische Auskünfte berechnet werden, dann müsste eine Tonbandansage darauf aufmerksam machen, das Bereitstellen einer Schachuhr wäre ratsam. Dieses Mitbringsel wäre auch beim persönlichen Kontakt ratsam. Wie im richtigen Leben, so gibt es auch in einer Verwaltung Menschen, die sofort zum Kern kommen und solche, die gern labern. Das kann durchaus unterhaltend sein, kostet jedoch Ihr Geld.
Übrigens: Das gesamte Prozedere gilt auch für Genehmigungen und Überwachung von Arbeiten, für Gutachten, Auszüge und technische Arbeiten sowie für schriftliche Auskünfte, die Nachforschungen in Archivbeständen erfordern.


