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Mi, 11:21 Uhr
17.09.2008

Mehrere Millionen im Jahr 2007

Nicht immer geht es gleich in den Knast, zum Beispiel wenn sich der Angeklagte bewähren soll oder kann. Manchmal sind die Bewährungsauflagen mit der Zahlung von Geld verbunden. Und aus diesem Topf verteilt die Thüringer Justiz dann Geld an gemeinnützige Einrichtungen.


Geldauflagen in Höhe von 2,27 Millionen Euro verhängte die Thüringer Justiz im vergangenen Jahr zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen. Insgesamt waren das 290 000 Euro mehr als im Vorjahr. 711 verschiedene Einrichtungen und Vereine profitierten von diesen Geldzuweisungen. Unter anderem wurden der Weiße Ring e.V., der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e.V. sowie der Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen e.V. unterstützt. In die Staatskasse flossen 310 000 Euro, rund 100 000 Euro weniger als im vergangenen Jahr.

„Mit den Zahlungsauflagen kann ein Stück weit Wiedergutmachung erfolgen, da das Geld auch gemeinnützigen Vereinen zugute kommt, die sich für die Opfer von Straftaten einsetzen“, so Justizministerin Marion Walsmann (CDU). Den Tätern werde zudem durch die Zahlungen an gemeinnützige Vereine ihr Unrecht deutlicher vor Augen geführt.

Zur Information: Geldauflagen werden unter anderem im Rahmen von Bewährungsauflagen erteilt. In einigen Fällen können Verfahren auch unter Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden. Laut Strafprozessordnung sind das solche Verfahren bei denen Geldauflagen „geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.“ (§ 153a)
Autor: nnz/kn

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