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Mi, 08:53 Uhr
17.09.2008

Wer muss zahlen?

Man geht in Rente und glaubt, dass es damit mit der lästigen Steuerpflicht vorbei ist. Doch das ist ein Trugschluss. Über den in der kommenden Woche in Nordhausen informiert werden. Wo und wann? Mit einem Klick sind Sie bei der Antwort...

Wer muss zahlen? (Foto: LIFT) Wer muss zahlen? (Foto: LIFT)

Bei den Alterseinkünften wurde vom Gesetzgeber 2005 eine grundlegende Systemänderung beschlossen: Der Wechsel von der vorgelagerten zur nachgelagerten Rentenbesteuerung, festgeschrieben im so genannten Alterseinkünftegesetz.

Viele Rentner haben damit nach langen Jahren erstmals wieder mit der Steuererklärung zu tun. Der so genannte Ertragsanteil ist seit Einführung des Gesetzes Geschichte und von Jahr zu Jahr müssen schrittweise mehr Prozent der Rentenbezüge als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt werden. Die Folge: Inzwischen muss fast jeder 6. Rentner Steuern zahlen. Und diese Zahl wird steigen.

Durch teilweise widersprüchliche Meldungen in den Medien in den vergangenen Monaten sind viele Rentner stark verunsichert. Ein Vortrag im Mehrgenerationenhaus Nordhausen (MEGEHA), Reichsstraße 12, soll ein wenig Licht ins Dunkel bringen: Hans-Peter Kell vom Lohnsteuerberatungsring Südniedersachsen e.V. informiert am Mittwoch, 24. September, um 16.30 Uhr über die Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes. Der Steuerexperte, der auch als Wirtschafts- und Unternehmensberater tätig ist, will in seinem Vortrag mit inzwischen weit verbreiteten Vorurteilen im Zusammenhang mit der Rentenbesteuerung aufräumen. Der Eintritt zum Vortrag ist frei.

Richtig ist: So manchem Rentner könnte eine Nachforderung vom Finanzamt ins Haus flattern. Inzwischen ist es auch kaum noch möglich, sich vor Zahlungen zu drücken, weil das Finanzamt über Rentenbezieher bestens im Bilde ist. Denn die Deutsche Rentenversicherung meldet die Höhe der überwiesenen Beträge an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, die wiederum die Informationen den Landesfinanzbehörden zur Verfügung stellt. Auch Versicherungsunternehmen melden ausgezahlte Altersrenten an die Zentrale Zulagenstelle. Und mit der neu eingeführten persönlichen Steuernummer, wird alles noch transparenter.

Dies alles ist aber kein Grund, in Panik zu verfallen. Denn es gibt steuerfreie Grundbeträge. Und selbst wenn die Rente darüber liegt, bedeutet dies nicht gleich, dass man Steuern bezahlen muss. Auch Rentner haben Möglichkeiten, Aufwendungen steuerlich geltend zu machen, wie zum Beispiel Werbungskosten. Ebenso können die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie die Kirchensteuer und einiges andere die Steuerlast senken.

Zur Zeit kann davon ausgegangen werden, dass nur Rentner die relativ hohe Bezüge haben, Steuer bezahlen müssen. Es sollte im Zweifelsfall auf jeden Fall eine Steuererklärung ausgefüllt werden.
Autor: nnz

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