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Do, 12:16 Uhr
05.06.2008

WC, Lärm und Licht

Die nnz mit kurzen Notizen aus der gestrigen Sitzung des Nordhäuser Stadtrates.


Sanitärinstallation wird saniert

Im Kinderhaus Montessori in Hardenbergstraße 23 soll die Sanitärinstallation der Waschräume und WC’s saniert und modernisiert werden. Die Stadträte ermächtigten deshalb gestern die Stadt Nordhausen der Firma TGA Gebäudetechnik Nordhausen GmbH den Auftrag mit einer Auftragssumme von 190.070,72 € zu erteilen. Sie hatte nach der öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A das wirtschaftlichste Angebot von insgesamt 6 Bewerbern abgegeben.

Neues Licht für Neanderstraße

Die Beleuchtungsanlage in der Neanderstraße soll in dem Abschnitt von der Einmündung „Bochumer Straße“ bis zur Einmündung „Geseniusstraße“ erneuert werden und die beitragsfähigen Kosten nach Thüringer Kommunalabgabengesetz auf die jeweils anliegenden Grundstückseigentümer umgelegt werden. Das beschlossen die Stadträte auf ihrer gestrigen Sitzung.

Insgesamt sollen 9 Stahlmasten mit je einem Lichtpunkt ersetzt werden. Im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit der Straßenbeleuchtungsmasten im Bereich der Neanderstraße stellten die Stadtwerke Nordhausen fest, dass die 1973 errichtete Beleuchtungsanlage stark verschlissen sei und Masten im Erdübergangsbereich teilweise durchgerostet seien, so die Begründung.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 34.000 Euro, der Eigenanteil Stadt auf 17.155 Euro und die Anliegerbeiträge betragen 16.845 Euro.

Alles Lärm?

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner gestrigen Sitzung die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes beschlossen. Mit einer Umgebungslärmrichtlinie will die Europäische Union die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in einem gemeinsamen Konzept festschreiben, um schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihn vorzubeugen oder zu mindern. Insbesondere betrifft das Geräuschquellen wie Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie Lärm, der von Industrie und Gewerbe ausgeht.

Die Richtlinie sieht dafür ein zweistufiges Verfahren vor. Nach einer Ermittlung der Umgebungslärmpegel und den daraus resultierenden Betroffenheiten sind daran anschließend geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung in Lärmaktionsplänen zusammenzustellen.

In der ersten Stufe wurden im Vorjahr vom Land Thüringen in Nordhausen die Hauptverkehrsstraßen der B4 im Bereich ab Grimmelallee und die Freiherr- vom- Stein-Straße mit einer Belastung von 16.000 Kfz/Tag ermittelt und kartiert.

Die 2. Stufe sei nun die Zusammenstellung von Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Lärmbelastungen in Lärmaktionsplänen in der ersten Umsetzungsstufe bis zum 18. Juli 2008 durch die Stadt, heißt es im Beschluss. Ihre Überprüfung und eventuelle Überarbeitung hat spätestens alle 5 Jahre und zusätzlich bei Bedarf zu erfolgen. Die Lärmaktionsplanung sei demzufolge ein dynamischer, stetig fortschreitender Prozess und nicht einfach nur eine einmalige Auflistung möglicher Maßnahmen.

Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist die Bevölkerung bei der Lärmaktionsplanung rechtzeitig und effektiv zu beteiligen.
Autor: nnz

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